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EÜR Kleinunternehmerregelung Einnahmen und Betriebseinlagen

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    EÜR Kleinunternehmerregelung Einnahmen und Betriebseinlagen

    Schönen guten Tag zusammen,

    gerade erstelle ich meine EÜR für 2023. Ich nehme mit meinem Gewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und habe zwei Fragen zur Befüllung der EÜR, die ich hier im Forum bisher noch nicht gefunden (oder ggf. übersehen) habe.

    1. Bereich 3 Betriebseinnahmen
    Letztes Jahr lag ich mit meinem Umsatz unter 22.000 € und in diesem Jahr voraussichtlich unter 50.000 €. Es greift deshalb § 19 Abs. 1 UStG
    Ich trage entsprechend in Zeile 11 meine gesamten Einnahmen aus 2023 ein.

    Bei meinen Einnahmen handelt es sich um Einnahmen von Google AdSense, ausgezahlt über Google Ireland in Irland.
    Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um nicht steuerbare Umsätze, da ich die Leistung in Deutschland erbringe, mein Kunde jedoch in Irland sitzt (und dort das Schalten der Werbung übernimmt). Deshalb muss ich diese Einnahmen nach meinem Verständnis auch nochmal in Zeile 12 eintragen. Oder sieht das jemand anders?


    2. Bereich 7 Entnahmen und Einlagen
    Letztes Jahr habe ich verschiedenes Equipment beschafft, das ich für meine Tätigkeit benötige (z. B. Kamerobjektiv, Stative, Akkus).
    Diese sind bereits in Bereich 4 unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter in Zeile 35 (da Beschaffungswert unter 800 €) erfasst und entsprechend als Betriebsausgaben deklariert.
    Dennoch liste ich dieses Equipment auch noch unter Einlagen in Zeile 107 der EÜR, da das Equipment ja in mein Betriebsvermögen übergeht. Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Vielen Dank für Euren Input und freundliche Grüße

    #2
    Zu 2., Absatz 1: Die GwG-Grenze (€ 1000 ab 2024) ist nicht als kleiner € 800, sondern als <= € 800 definiert.

    Zu 2., Absatz 2: Ob die Anschaffungen als Einlagen zu buchen sind, kommt so darauf an.
    "Einlagen entstehen durch Überführung von Wirtschaftsgütern ... aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen.
    https://www.steuertipps.de/lexikon/e/einlagen
    Wenn du die Gegenstände vom Firmenkonto bezahlt hast, ist das m.E. keine Einlage, sondern ein "Zugang aus Kauf".
    Falls du kein Firmenkonto hast, gibt es hierzu im Zusammenhang mit Einlagen Beiträge in diesem Forum in den letzten Monaten, die man mittels Suchmaschine suchen könnte.

    Mehr kann ich leider nicht beantworten.
    Zuletzt geändert von timote; 29.05.2024, 17:27.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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