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Überschussanteil d. gesonderten & einheitlichen Feststellungserklärung für Vermietung

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    Überschussanteil d. gesonderten & einheitlichen Feststellungserklärung für Vermietung

    Hallo und guten Morgen,

    ich habe die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (erstes mal dieses Jahr) fertig und frage mich wo ich meinen Anteil in der persönlichen Einkommenssteuererklärung eintragen muss. In der Anlage V finde ich keine Kategorie dafür. Alles neu zu erfassen mit der Hälfte der Beträge kann ja auch nicht die richtige Lösung sein. Wie funktioniert das richtig?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Andreas Hoffmann

    #2
    Self Solve. Anlage V-Sonstige ist des Rätsels Lösung.

    Kommentar


      #3
      Anlage V-Sonstige ist des Rätsels Lösung.
      So ist es, allerdings erst seit 2023 !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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