Anlage R Angabe der eigenen Altersrente und die Witwenrente

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  • elster_esther
    Neuer Benutzer
    • 29.05.2024
    • 2

    #1

    Anlage R Angabe der eigenen Altersrente und die Witwenrente

    Guten Tag,
    in welche Zeilen trage ich in der Anlage R die eigene Altersrente ein und wo trage ich die Witwenrente ein?
    Vielen Dank.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    in welche Zeilen trage ich in der Anlage R die eigene Altersrente ein und wo trage ich die Witwenrente ein?
    Du erfasst beide Renten nacheinander in den Zeilen 4 bis 6 bzw. 4 bis 7 der Anlage R, falls der Witwenrente eine Rente des verstorbenen Ehemanns

    vorangegangen ist. Der Eintragungsbereich lässt sich über + Weitere Daten hinzufügen duplizieren. Noch einfacher ist es, den Bescheinigungsabruf

    zu nutzen, der addiert auch gleich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Anlage Vorsorgeaufwand. Außerdem stimmt dann auch

    der Rentenanpassungsbetrag, falls der bereits eine Rolle spielt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • elster_esther
      Neuer Benutzer
      • 29.05.2024
      • 2

      #3
      Vielen Dank, die Ebene + Weitere Daten bei der Anlage R zur Duplizierung hatte ich übersehen...

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        .. die Ebene + Weitere Daten bei der Anlage R zur Duplizierung hatte ich übersehen...
        Ich würde trotzdem den Bescheinigungsabruf vorziehen. Wenn der Entwurf bereits angelegt ist, öffnest du ihn und startest den Bescheinigungsabruf

        über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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