Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittländern -> Schweiz

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  • Füja
    Neuer Benutzer
    • 29.05.2024
    • 5

    #1

    Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittländern -> Schweiz

    Hallo! Ich habe eine Rechnung, die ich in die Schweiz gestellt habe ohne Umsatzsteuer, da es ein Drittland ist. Ich muss keine Zusammenfassende Meldung machen, da es kein EU-Mitglied ist. Aber in welcher Zeile gebe ich es im Elster-Formular bei der Umsatzsteuervoranmeldung an?
    Wäre superklasse, wenn mir jemand helfen könnte! Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von Füja; 29.05.2024, 14:30.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Das wäre also erstmal zu klären.

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    • Füja
      Neuer Benutzer
      • 29.05.2024
      • 5

      #3
      Hallo, vIelen Dank für deine schnelle Antwort! Es ist eine Lieferung.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Ausfuhrlieferungen gehören in Zeile 41 der Erklärung.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Upps, es geht ja um die Voranmeldung. Also Zeile 21.

          Kommentar

          • Füja
            Neuer Benutzer
            • 29.05.2024
            • 5

            #6
            Ja, genau die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Du sagst also : Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nummer 2 bis 7 UStG).
            Ok, super, danke dir vielmals!

            Nur noch eine Frage, um sicher zu gehen: Warum mit Vorsteuerabzug? Ich möchte nur die Umsatzsteuer anmelden, nichts geggen rechnen o.ä.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15394

              #7
              Hättest Du Kosten für diesen Umsatz gehabt - z. B. für die Beschaffung der Ware - dann dürftest Du die dafür von Dir bezahlte Umsatzsteuer gegenrechnen.

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              • Füja
                Neuer Benutzer
                • 29.05.2024
                • 5

                #8

                Ja, das versteh ich. Aber das möchte ich an dieser Stelle noch nicht. (erst beim Abschluss des Jahres). Ist es trotzdem die korrekte Zeile?
                Merci für deine Mühe!

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #9
                  Natürlich, es gibt keine spezielle Zeile für steuerfreie Umsätze, für die man Anspruch auf Vorsteuerabzug hat, den man aber im Moment nicht geltend machen will.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    (erst beim Abschluss des Jahres).
                    Welchen Sinn soll es machen, angefallene Vorsteuern nicht in der Voranmeldung geltend zu machen ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Füja
                      Neuer Benutzer
                      • 29.05.2024
                      • 5

                      #11
                      @ L. E. Fant vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.

                      @ Charlie24: Weil ich es eben erst am Ende des Jahres zusammen mit der Steuer machen möchte - denn dabei wird mir geholfen. Die Umsatzsteuervoranmeldung mache ich dieses Jahr zum ersten Mal selber.

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