Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachträgliche Betriebsausgaben nach Geschäftsaufgabs

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachträgliche Betriebsausgaben nach Geschäftsaufgabs

    Guten Morgen, meine Frage ist sehr komplex. Und zwar hat mein Mann vor 6 Jahren Insolvenz angemeldet, das läuft alles regelrecht. Nun hatte ich damals den Pachtvertrag mit unterschrieben und der Vermieter hat erst jetzt seine Ansprüche bzgl der Schulden geltend gemacht, die uch nun als Bürge zahlen muss, was ich auch monatlich tue. Mein Mann und ich sind inzwischen gemeinsam veranlagt. Kann ich diese nachträglichen Betriebskosten, die ich zahle, irgendwo steuerlich geltend machen? Wir sind beide angestellt. Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.

    #2
    Das ist eine komplexe steuerrechtliche und insolvenzrechtliche Frage, zu der Du hier keine Antwort erwarten kannst. Nur so viel: betrieblich veranlasst sind diese Bürgschaftskosten FÜR DICH nicht. Die Pachtforderungen sind evtl. in der Aufgabebilanz Deines Mannes zu berücksichtigen. Das muss aber mit dem Insolvenzverwalter und dem Steuerberater Deines Mannes geklärt werden.

    Kommentar


      #3
      Hallo Hilfe123!

      In der Krise werden meist sehr viel Steuern verschenkt - und auch unnötigerweise Zahlungen geleistet - weil die Betroffenen meist
      - keinen "Nerv" und
      - kein Geld haben bzw. keines aufbringen wollen für steuerliche Beratung,
      und Berater
      - sich viel zu oft von den Betroffenen abwenden, weil die ja nicht mehr bezahlen können/wollen,
      - sich mangels Zeit und/oder Wissen nicht "ordentlich kümmern" ...,
      usw. usw.

      Da Sie beide jetzt ja regelmäßige Einkünfte haben, werden Sie sicherlich gute Berater finden, die Ihnen helfen!

      Die Vergangenheit aufzuarbeiten, damit in der Gegenwart das Optimale herausgeholt werden kann, ist eine große Fleißarbeit mit entsprechenden Beratungsgebühren ... !

      Eine gute und ausführliche fachkundige Beratung lohnt sich in den meisten Fällen !


      Wenn der Sachverhalt vom Profi dann mal steuerlich "eingenordet" und vom Finanzamt anerkannt wurde, also
      - Klärung, ob nur die Zinsen oder
      - noch andere Ausgaben absetzbar
      sind,
      - ob die Vergangenheit eventuell noch aufgerollt werden kann,
      - usw.,
      können zukünftige Steuererklärungen durchaus wieder selbst erstellt werden, indem man die herausgearbeiteten Absetz-Möglichkeiten einfach weiterführt.

      Und natürlich kann / sollte man im Internet recherchieren - um bei einem Gespräch mit dem Steuerberater/Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter
      - besser vorbereitet zu sein,
      - ein wenig "mitreden" zu können,
      - die "richtigen" Informationen bereits zusammengestellt zu haben und
      - auch die "richtigen" Fragen stellen zu können!

      Nachfolgend sollte noch eine Link-Sammlung freigeschaltet werden, um
      - einen Überblick über einige Fragestellungen zu geben,
      - damit Sie erkennen, wie wichtig fachkundiger Rat ist!
      Zuletzt geändert von Uwe64; 31.05.2024, 12:03.

      Kommentar


        #4
        Hallo Hilfe123

        Um
        - einen Überblick über einige Fragestellungen zu geben und
        - damit Sie erkennen, dass ohne fachkundigen Rat eigentlich "nix geht",
        hier mal ein paar Links zu Informationen, die ich auf die Schnelle gefunden habe:

        zu grundsätzlichen Fragen:https://www.streifler.de/artikel/bue...ftsrecht-_4511

        zu allgemeinen steuerlichen Fragen:

        https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...h-geltend.html

        https://www.lexware.de/wissen/buchha...len-vermeiden/

        und "steuerlich um die Ecke gedacht":

        https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_579398.html

        Kommentar

        Lädt...
        X