Wieder etwas dazugelernt….danke Dir.
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Keine Ankündigung bisher.
Einzel- oder Zusammenveranlagung
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Hallo pether57@web.de
Schwierige Kiste, ein Kalenderjahr mit
- normalen laufenden Lohneinkünften,
- von beiden Eheleuten und
- bei einem dann noch Einmalzahlung betriebliche Altersvorsorge und
- unversteuerte gesetzliche Rente
...
Die Frage, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist, kann wie von den Vorgängern schon beschrieben, im EOP nur umständlich durch dreifache Erfassung und dreifache Berechnung ermittelt werden!
Und um alles richtig zu machen muss ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden ...
und um alles zu optimieren, gibt es vielleicht noch diverse Wahlrechte ...
Ihre Aussage
Habe bereits eine Zusammenveranlagung sowie je eine Einzelveranlagung durchgespielt. Kommt alles aufs gleiche raus.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie was falsch erfasst haben, sehe ich als sehr hoch an.
Außerdem, was das Folgejahr betrifft: Wenn ein Ehegatte noch Lohneinkünfte und der andere Ehegatte unversteuerte Renteneinkünfte bezieht, wird man zwingend
- zum Pflichtveranlagungsfall, und außerdem
- werden vierteljährliche Vorauszahlungen fällig!
Aus Ihrer AussageIch bin nur laienhaft bzgl. Einkommensteuererklärungen unterwegs
Qualifiziertes Einkommensteuerprogramm, das den Anwender "führt"
oder
Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen!
Wie Sie oben erkennen, werden Einzelfragen hier natürlich schon beantwortet, aber eine ganze ESt-Erklärung in diesem sehr speziellem und einmaligem Jahr bekommen Sie hier nicht erklärt, weil nicht erlaubt!
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