Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kapitalertragssteuer Erbengemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kapitalertragssteuer Erbengemeinschaft

    Hallo,
    in einem alten Beitrag habe ich gelesen, dass Kapitalerträge einer Erbengemeinschaft im Formular Kap 1 und Kap 2 gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemacht werden müssen.
    In meiner Steuererklärung für 2023 sind diese Formulare nicht verfügbar.
    Ich kann das auch nicht als getrennte Erklärung erstellen, weil die Formulare auch hier nicht verfügbar sind.
    Gibt es die Formular für 2023 noch oder ist das nun einfach angteilig in die Anlage KAP einzutragen?
    Wie gehe ich nun vor, falls ich die Formulare erstellen und abgeben muss?

    Vielen Dank im Voraus für den Support.

    Dieter

    #2
    Die gesonderte und einheitliche Feststellung -ESt 1 B- findest du hier: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

    Für Kapitalerträge musst du die Anlage FE-KAP hinzufügen und ausfüllen. Die Aufteilung auf die Erben musst du selbst ausrechnen und unter

    9 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen eintragen. In der eigenen Einkommensteuererklärung erklärst du deinen Anteil an der EG

    über die Anlage KAP-Bet. Die Anlage KAP muss in der Regel nur partiell ausgefüllt werden, es sei denn, du willst für alle Kapitalerträge

    die Günstigerprüfung beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Mondix

      Ergänzend zu den Ausführungen von Charlie24 noch folgender Hinweis:

      Es gibt eine "Vereinfachungsverfahren": Wenn z.B. nur zwei Erben da sind, kann man, nach Rücksprache mit dem Finanzamt, die Steuerbescheinigungen für die Erbengemeinschaft kopieren, jeder trägt bei sich in die Anlage KAP an der richtigen Stelle seine Hälfte ein - und gut ist!

      Da gibt es irgendwo eine Anweisung, ich glaub die steht in der AEAO, dass dies aus "verwaltungsökonomischen Gründen" so gemacht werden kann, z.B. weil es
      - nur ein- oder zweimalig vorkommt,
      - sich nur um geringe Beträge handelt,
      - der Sachverhalt klar und eindeutig ist.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Die gesonderte und einheitliche Feststellung kenne ich tatsächlich, da ich geschäftlich auch die Steuererklärung für eine GbR mache, an der mein Arbeitgeber Anteile hat. War mir aber nicht klar, dass das bei einer Erbengemeinschaft das Gleiche ist.

        Kommentar


          #5
          Die ESt 1 B deckt in der Praxis alle Gemeinschaften (ausgenommen Ehegatten) ab, bei denen Einkünfte aufzuteilen sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X