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    Steuererklärung berichtigen

    Hallo,
    ich hab in Elster die Arbeitnehmerbeiträge zur ges. KV, Arbeitnehmerbeiträge zur soz. PV und Arbeitnehmerbeiträge zur AV (bei meiner Frau) aus Versehen vom Vorjahr übernommen und schon alles versandt. Was nun?
    Danke
    Harald

    #2
    Wann versendet ? Wenn das erst ein paar Tage her ist, einfach einen neuen Entwurf starten, die übermittelten Daten in den Entwurf übernehmen,

    den Entwurf korrigieren, speichern und anschließend die Erklärung neu versenden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      die Daten stammen ja wohl aus den Lohnsteuerbescheinigungen, und die liegen dem Finanzamt vor. Daher braucht man da gar nichts ändern, die Bescheinigungen gehen in der Regel vor.

      Aber natürlich später den Bescheid kontrollieren - sollte man aber sowieso immer tun.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Daher braucht man da gar nichts ändern, die Bescheinigungen gehen in der Regel vor.
        Das mag ja sein, die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER enthält aber Fehler und die Kontrolle des Bescheids dauert länger.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, da ich es vor ein paar Tagen erst gemacht hatte, hab ich noch mal einen neuen Entwurf mit den richtigen Zahlen gemacht. Für mich ist nur die Frage: Wird der Alte damit überschrieben? Gibt es zwei? Wie oft kann man dann so etwas machen?
          Ich weiß, dass es "berichtigte Steuererklärung" gibt. Aber erstens hab ich die nicht gefunden und zweitens: Macht man die nicht erst nach einem Bescheid? Gut, meine Sache wird eigentlich kein Fall darstellen, aber man kann ja mal unbeabsichtigt ganz andere Zahlendreher finalisiert haben.

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            #6
            Gibt es zwei? Wie oft kann man dann so etwas machen?
            Es gibt zwei Erklärungen, die zur personellen Bearbeitung ausgesteuert werden. Bearbeitet wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung.

            Ich habe vor Jahren mal innerhalb einer Woche zweimal eine berichtigte Erklärung nachgeschoben, da gab es keine Probleme.

            Eine Kennzeichnung als berichtigte Erklärung ist bei der Einkommensteuererklärung anders als bei der Umsatzsteueranmeldung/-erklärung

            nicht vorgesehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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