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Witwenrente bei mein Elster (Anlage R)

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    Witwenrente bei mein Elster (Anlage R)

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    Zuletzt geändert von leoS17999; 06.06.2024, 23:09.

    #2
    Die Rente im Sterbevierteljahr zählt bereits als Witwenrente, deine Witwenrente hat deshalb am 01.01.2022 begonnen.

    Das musst du bei Rentenbeginn und beim Ende der vorhergehenden Rente abändern. Außerdem solltest du den Bescheinigungsabruf nutzen.

    Auswendig weiß ich nämlich nicht, was bei einem Rentenbeginn am 01.01. als erstes volles Rentenjahr gilt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auswendig weiß ich nämlich nicht, was bei einem Rentenbeginn am 01.01. als erstes volles Rentenjahr gilt.
      Ich habe jetzt doch im Gesetz nachgesehen. Ein Rentenanpassungsbetrag ist erst 2024 zu berechnen. Siehe § 22 EStG:

      4Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente.
      5Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 31.05.2024, 19:26. Grund: Tippfehler ausgebessert
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Rente im Sterbevierteljahr zählt bereits als Witwenrente, deine Witwenrente hat deshalb am 01.01.2022 begonnen......
        .
        JA ->siehe Charlie24

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