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Korrigierte Lohnsteuerbescheinigung wird bei Elster doppelt angezeigt

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    Korrigierte Lohnsteuerbescheinigung wird bei Elster doppelt angezeigt

    Hallo,
    ich mach seit Jahren problemlos meine Einkommensteuererklärung mit Elster. Dieses Jahr habe ich ein Problem. Ich habe die Bescheinigungen meiner Arbeitgeber (sind bei mir beruflich bedingt immer mehrere) abgerufen. Nun wird mir für einen Arbeitszeitraum im November eine Bescheinigung doppelt angezeigt (und auch doppelt mit angerechnet). Es gab damals bei der Abrechnung mit dem Arbeitgeber einen Fehler, ich erhielt darauf hin eine neue, korrigierte Abrechnung und auch einen neuen Steuerbescheid. Die korrigierte Version wurde auch an mich ausbezahlt.
    Nun tauchen aber in der Einkommensteuer beide Varianten auf und ich kann die fehlerhafte auch nicht löschen. Mein damaliger Arbeitgeber meint er habe alles korrekt gemeldet und kann daran nichts ändern.
    Letztendlich bedeutet das, dass beim Finanzamt für einen identischen Zeitraum zwei unterschiedliche Bescheinigungen vorliegen, wovon eine falsch und nie ausbezahlt wurde.
    was kann ich da tun? Wie gesagt, da sie beim Finanzamt so liegt, kann ich sie nicht einfach löschen?

    #2
    Wie gesagt, da sie beim Finanzamt so liegt, kann ich sie nicht einfach löschen?
    Und warum nicht ? Das muss man zwar erläutern, aber das kann man in solchen Fällen ja auch.

    Der AG hätte die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung stornieren können. Mit Mein ELSTER geht so ein Storno: https://www.elster.de/eportal/formul...are/lstbstorno
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank, ohne Link fände ich da immernoch nicht hin. Wie findet man so etwas?

      Ich glaube ich bin einen Schritt weiter. Herzlichen Dank, mal sehen was dabei rauskommt!

      Jörg
      Zuletzt geändert von Kapitän; 31.05.2024, 17:27.

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        #4
        Du musst Deine Einkünfte in der Anlage N so erklären wie es den Tatsachen entspricht. Die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung kannst Du dabei ignorieren. Offensichtlich hast Du den Bescheinigungsabruf genutzt und es wurden beide Lohnsteuerbescheinigungen für den betreffenden Zeitraum berücksichtigt. Dann musst Du das händisch ändern. Ich würde außerdem eine entsprechende Bemerkung bei den Zusatzangaben zur Steuererklärung machen. Dadurch wird die Erklärung in jedem Fall ausgesteuert und von einem Mensch bearbeitet. Dieser sieht ja dann auch, dass da was mit den Meldungen nicht stimmt.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 31.05.2024, 17:32.

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          #5
          .. aber diese Kmld finde ich nirgens!?
          Unter der hat der AG die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Die sieht man wahrscheinlich nur im Lohnprogramm des AG. Oft werden viele Lohnsteuerbecheinigungen

          gleichzeitig übermittelt, für jeden einzelnen Datensatz gibt es dann eine kmID, nicht zu verwechseln mit der TransferID der Übermittlung.

          Stornieren kann im Übrigen nur dein Arbeitgeber !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Kapitän Beitrag anzeigen
            ohne Link fände ich da immernoch nicht hin.
            Du selbst kannst allerdings über diesen Link gar nichts machen, das kann nur Dein Arbeitgeber!

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              #7
              Ah, wenn das nur der Arbeitgeber stornieren kann erklärt das so einiges. Dann werde ich nochmal freundlich an diesen herantreten und bitten das zu tun.
              Vielen Dank für die Hilfe

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                #8
                Das Problem hatte ich auch mal.
                Mein Arbeitgeber sah sich damals auch drei Monate nach meiner Bitte nicht im Stande, etwas zu stornieren. Ich habe dann die Steuererklärung eingereicht und direkt danach eine "sonstige Mitteilung an das Finanzamt" abgeschickt mit dem Hinweis, dass doppelt übermittelt wurde und welches die richtige Bescheinigung ist.
                Hat problemlos geklappt.

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                  #9
                  Manchmal sieht der Bearbeiter den Doppler, manchmal nicht. Zur Vorsicht kannst Du ja im Hauptbogen unter "sonstige Angaben" auf das Problem hinweisen, damit es nicht versehentlich Deine Angaben "korrigiert".
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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