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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen/Steuerfreier Ersatz Anlage N

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    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen/Steuerfreier Ersatz Anlage N

    Hallo zusammen,

    in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich Beträge in den Zeilen 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit), 37 (steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeit) und 38 (steuerfreie Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit) stehen. Die Beträge setzen sich bei mir aus einer Dienstreise im Ausland und einer Fortbildung im Inland zusammen.

    Muss ich alle drei Beträge in Anlage N in Zeile 74 (für das Inland) sowie in Zeile 80 (für das Ausland) eintragen oder zählen die steuerfreien Unterkunftskosten (Z. 38) hier nicht dazu?
    Und ich gehe davon aus, dass ich den Betrag aus Z. 37 (Fahrtkostenersatz) dann selbst auseinander dividieren muss, also wie viel ich davon in Zeile 74 (Fahrtkosten Fortbildung Inland) und in Zeile 80 (Fahrtkosten Auslandsreise) eintrage.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
    Freundliche Grüße

    #2
    oder zählen die steuerfreien Unterkunftskosten (Z. 38) hier nicht dazu?
    Wenn der AG die Unterkunftskosten vollständig erstattet hat, kannst du die komplett weglassen. Bei den Fahrtkosten wäre es ebenso.

    Bei Nummer 20 ist es anders. Selbst wenn das ein Nullsummenspiel ist, tut man gut daran, den Verpflegungsmehraufwand zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe ein vergleichbares Problem, welches ich zum besseren Verständnis leicht abgewandelt schildere:
      EIn Bekannter mit fast fertigestellter ESt-Erklärung für 2024 (Mein Elster) erhält vom AG € 1000 steuerfrei ersetzt für Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Dies wurde eingetragen in Zeile 22 Anlage N. Unter Werbungskosten hat er Angaben zur Entfernungspauschale gemacht: Aufgesucht an 172 Tagen, einfache Entfernung 45 km. Bei einer Entfernungspauschale von 0,3 € / km entstehen hier Kosten von € 2322.

      Nach meinem bisherigen Verständnis wäre nur die Differenz von € 1322 als Werbungskosten zu deklarieren, weil ja ein Teilbetrag erstattet wird.. Muss dann die Zahl der Arbeitstage so angepasst werden, dass sich gerundet der Differenzbetrag ergibt? Besonders transparent ist das dann m.E. nicht mehr.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        In Zeile 22 geht es doch gar nicht um die Aufwandsentschädigungen für eine 'normale' Arbeitnehmertätigkeit. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist da doch eher die Zeile 54 gedacht.

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          #5
          Zeile 22 der Anlage N wäre z. B. für steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Übungsleiter zutreffend,

          der steuerfreie Fahrtkostenersatz gehört eindeutig in die Zeile 54.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo L. E. Fant, hallo Charlie24, ihr habt natürlich völlig recht. Beim Eintrag in Zeile 54 findet eine saubere Verrechung der Erstattung statt.

            Mir bleibt folgende Frage: Falls der fehlerhafte Eintrag in Zeile 22 aus der Lohnsteuerbescheinigung des AG kommt, sollte man dies dann auf Zeile 54 umsetzen, oder muss man falsche bescheinigte Einträge so stehen lassen, was hier recht ungünstig wäre?
            Zuletzt geändert von timote; 24.05.2025, 18:49. Grund: Ergänzung
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Falls der fehlerhafte Eintrag in Zeile 22 aus der Lohnsteuerbescheinigung des AG kommt,
              Wenn er dort richtig unter Nummer 17 bescheinigt wurde, kann das nicht sein. Ein Eintrag unter Nummer 17 wird beim Bescheinigungsabruf automatisch

              in die Zeile 54 der Anlage N übernommen. Meine Tochter hat 2024 auch steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse erhalten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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