Hallo zusammen,
in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich Beträge in den Zeilen 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit), 37 (steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeit) und 38 (steuerfreie Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit) stehen. Die Beträge setzen sich bei mir aus einer Dienstreise im Ausland und einer Fortbildung im Inland zusammen.
Muss ich alle drei Beträge in Anlage N in Zeile 74 (für das Inland) sowie in Zeile 80 (für das Ausland) eintragen oder zählen die steuerfreien Unterkunftskosten (Z. 38) hier nicht dazu?
Und ich gehe davon aus, dass ich den Betrag aus Z. 37 (Fahrtkostenersatz) dann selbst auseinander dividieren muss, also wie viel ich davon in Zeile 74 (Fahrtkosten Fortbildung Inland) und in Zeile 80 (Fahrtkosten Auslandsreise) eintrage.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Freundliche Grüße
in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich Beträge in den Zeilen 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit), 37 (steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeit) und 38 (steuerfreie Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit) stehen. Die Beträge setzen sich bei mir aus einer Dienstreise im Ausland und einer Fortbildung im Inland zusammen.
Muss ich alle drei Beträge in Anlage N in Zeile 74 (für das Inland) sowie in Zeile 80 (für das Ausland) eintragen oder zählen die steuerfreien Unterkunftskosten (Z. 38) hier nicht dazu?
Und ich gehe davon aus, dass ich den Betrag aus Z. 37 (Fahrtkostenersatz) dann selbst auseinander dividieren muss, also wie viel ich davon in Zeile 74 (Fahrtkosten Fortbildung Inland) und in Zeile 80 (Fahrtkosten Auslandsreise) eintrage.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Freundliche Grüße
Kommentar