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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen/Steuerfreier Ersatz Anlage N

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    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen/Steuerfreier Ersatz Anlage N

    Hallo zusammen,

    in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich Beträge in den Zeilen 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit), 37 (steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeit) und 38 (steuerfreie Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit) stehen. Die Beträge setzen sich bei mir aus einer Dienstreise im Ausland und einer Fortbildung im Inland zusammen.

    Muss ich alle drei Beträge in Anlage N in Zeile 74 (für das Inland) sowie in Zeile 80 (für das Ausland) eintragen oder zählen die steuerfreien Unterkunftskosten (Z. 38) hier nicht dazu?
    Und ich gehe davon aus, dass ich den Betrag aus Z. 37 (Fahrtkostenersatz) dann selbst auseinander dividieren muss, also wie viel ich davon in Zeile 74 (Fahrtkosten Fortbildung Inland) und in Zeile 80 (Fahrtkosten Auslandsreise) eintrage.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
    Freundliche Grüße

    #2
    oder zählen die steuerfreien Unterkunftskosten (Z. 38) hier nicht dazu?
    Wenn der AG die Unterkunftskosten vollständig erstattet hat, kannst du die komplett weglassen. Bei den Fahrtkosten wäre es ebenso.

    Bei Nummer 20 ist es anders. Selbst wenn das ein Nullsummenspiel ist, tut man gut daran, den Verpflegungsmehraufwand zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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