Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP: Inländische und Ausländische Kapitalerträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP: Inländische und Ausländische Kapitalerträge

    Guten Tag, ich habe folgende Frage zum KAP Formular, da ich nicht weiß, wo genau ich was eintragen soll und mir die Beschreibungen nicht wirklich weiterhelfen:
    • Ich fülle gerade meine Einkommensteuer für das Jahr 2023 aus.
    • Ich habe bei Trade Republic einen Freistellungsauftrag mit 500€
    • Ich habe 2023 bei Trade Republic bei Höhe der Kapitalerträge 97,65€
    • Ich habe bei DEGIRO (ausländisch) Kapitalerträge von 1027,49€
    Was genau trage ich beim Sparerpauschbetrag ein und in welchen Zeilen und Formularen trage ich die anderen Zahlen ein?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe!

    Grüße,
    Vivien

    #2
    Die inländischen Kapitalerträge tippst Du einfach genau so ein, wie es auf der Steuerbescheinigung steht. Die ausländischen gehören auf Seite 5 der Anlage KAP.

    Kommentar


      #3
      Und was genau trage ich dann beim Sparerpauschbetrag ein? Weil den kann ich ja bis 1000€ ausnutzen

      und in welche Zeilen bei Seite 5?

      Kommentar


        #4
        Und was genau trage ich dann beim Sparerpauschbetrag ein?
        Du trägst die 97 € ein, die du bei Trade Republic in Anspruch genommen hast. Wenn du diese inländischen Erträge erklärst,

        gehört der Wert in die Zeile 16, wenn nicht, was ebenfalls zulässig wäre, in die Zeile 17 der Anlage KAP.

        Erträge bei ausländischen Brokern erklärt man für gewöhnlich ab Zeile 19 der Anlage KAP, Falls da Erträge aus Deutschland

        dabei sind und Degiro die deutschen Steuern einbehalten hat, gehören die Erträge m. W. insoweit in die Zeilen 7 ff.

        Aber da kennt sich reckoner besser aus als ich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Pacman111999 Beitrag anzeigen
          [[*]Ich habe bei DEGIRO (ausländisch) Kapitalerträge von 1027,49€
          Falls es doch noch anrechenbare Quellensteuern gibt, kommen diese in Zeile 41.

          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            da ich hier angesprochen wurde:

            Kapitalerträge bei inländischen Banken: Entweder die Bescheinigung 1:1 mit Zeile 16 übernehmen, oder nur Zeile 17*.

            *das gilt aber nur für Standardfälle - nicht aber bei Günstigerprüfung, bestimmten Fondserträgen, Ersatzbemessungsgrundlagen, fehlender Kirchensteuer u.e.m.

            Kapitalerträge bei ausländischen Banken:
            Dividenden von deutschen Unternehmen (mit Abgeltungsteuer) sollte man in Zeile 7 und die Steuern in Zeile 37 und 38 eintragen (oder man lässt alles komplett weg, es ist bereits abgeltend besteuert - das gilt wieder nicht bei Günstigerprüfung, Antrag Zeile 4). Bei DeGiro muss man die Steuer nach Abgeltungsteuer und Soli aufsplitten (geteilt durch 1,055, und der Rest ist dann der Soli).
            Es gibt da noch ein paar Besonderheiten (steuerfreie Dividenden, Fondsausschüttungen) die ich hier nicht ausführlich behandeln möchte. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass alles ok ist, wenn Zeile 7 genau das Vierfache von Zeile 37 beträgt; falls nicht bitte nochmal hier posten.

            Alle anderen Erträge (Kursgewinne, Kursverluste, erhaltene Zinsen, ausländische Brutto-Dividenden) gehören als Saldo in Zeile 19 und einiges davon nochmal im Detail in Zeile 20 bis 23 (dort alles ohne Vorzeichen - die Zeilen sind selbsterklärend, aber Achtung, sie sind etwas durcheinander).

            Die Verluste in den Zeilen 24 und 25 sind gesondert und fließen nicht in Zeile 19 ein, und es darf auch nicht mit Gewinnen aufgerechnet werden (das macht erst das Finanzamt).

            Zum Schluß noch die ausländischen Quellensteuern in Zeile 41 eintragen. Dabei muss man beachten, dass das nur der anrechenbare Anteil sein darf (in der Regel 15% der Dividenden, manchmal aber auch weniger oder gar nichts).
            Der häufigste Fall dürfte wohl USA sein, und da sind es 15%. Zu anderen Ländern gerne nochmal nachfragen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar

            Lädt...
            X