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In "Detaillierte Steuerberechnung" tauchen haushaltsnahe Dienstleistungen nicht auf.

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    In "Detaillierte Steuerberechnung" tauchen haushaltsnahe Dienstleistungen nicht auf.

    Hallo, seit Tagen versuche ich herauszubekommen, warum in "Detaillierte Steuerberechnung" keine haushaltsnahen Dienstleistungen aufgeführt werden. Weiß jemand, weshalb das so ist, und gibt es Lösungsansätze?
    Liebe Grüße
    haida2810

    #2
    Die haushaltsnahen DL tauchen am Ende der Berechnung auf, nach Berechnung der tariflichen Steuer, indem 20% davon abgezogen werden.

    Das setzt natürlich voraus, dass die tarifliche ESt größer Null ist.

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      #3
      In der Steuerberechnung von Mein ELSTER wird außerdem nur der Ermäßigungsbetrag ausgewiesen, nicht jedoch die Bemessungsgrundlage.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        multi @Charlie24: dann habe ich im Grunde genommen auch keinen Anhaltspunkt, ob und was evtl. an Nachzahlung oder Guthaben auf mich zukommt.

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          #5
          ... dann habe ich im Grunde genommen auch keinen Anhaltspunkt, ob und was evtl. an Nachzahlung oder Guthaben auf mich zukommt.
          Wieso ? In der Abrechnungstabelle auf der ersten Seite stehen doch die festgesetzten Steuern, ebenso die etwa einbehaltene Lohnsteuer.

          Was du selbst abziehen musst, sind geleistete Steuervorauszahlungen. Dann weißt du doch, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten

          ist und kannst auch den Betrag ausrechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Habe die erste Seite mal ( geschwärzt ) angefügt. Daraus erkenne ich gar nichts. Oder ich bin zu blöd dazu?
            Angehängte Dateien

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              #7
              Wenn ich schreibe, dass die Berücksichtigung nach Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer erfolgt, macht Seite 1 ja sehr viel Sinn, wenn die bei den Sonderausgaben endet.

              Liest du eigentlich auch die Antworten?

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                #8
                PS: ansonsten verweise ich auf meine anfängliche Aussage, dass die haushaltsnahen DL nur ausgewiesen werden, wenn die tarifliche ESt größer Null ist.

                Wenn die festgesetzte ESt eh offensichtlich Null ist, wovon soll dann noch die Steuerermäßigung abgezogen werden?

                Kommentar


                  #9
                  Daraus erkenne ich gar nichts.
                  Ich sehe daraus, dass die Einkommensteuer 0,00 € beträgt. Offenbar sind eure Renten nicht sehr hoch, so dass keine Steuern anfallen.

                  Dann wirken sich haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich auch nicht aus. Siehe bereits die Antwort '#2 von multi

                  Das setzt natürlich voraus, dass die tarifliche ESt größer Null ist.
                  Noch ein Hinweis: Ihr habt Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht, obwohl keine derartigen Einkünfte

                  erklärt wurden. Das dürfte falsch sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ja, ich lese die Antworten. Aber durchblicken tue ich ehrlich gesagt nicht. Vielleicht habe ich mich aber generell falsch ausgedrückt. Für 2024 werde ich wieder in WISO einsteigen, dass ich viele Jahre angewendet habe, und wo ich praktisch immer wusste, wieviel an Nachzahlung oder auch Guthaben zu erwarten war. Leider habe ich jetzt als Rentner mit Mein Elster aufs falsche Pferd gesetzt, und viel Arbeit und Zeit verschwendet. Deshalb an dieser Stelle vielen Dank für die Mühe und noch ein schönes Wochenende.

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                      #11
                      Leider habe ich jetzt als Rentner mit Mein Elster aufs falsche Pferd gesetzt, und viel Arbeit und Zeit verschwendet.
                      Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Als Rentner nutzt man sinnvollerweise den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER, damit

                      ist die Einkommensteuererklärung in wenigen Minuten zu 95% erstellt. Und wenn ich dann sehe, dass die Steuer 0,00 € beträgt, kann ich

                      mir die weitere Ausfüllarbeit sparen. Das gilt sowohl für Haushaltsnahe Aufwendungen wie für außergewöhnliche Belastungen und auch

                      für Sonderausgaben. Weniger als 0,00 geht nämlich nicht !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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