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5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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    5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    Ich weiß, dieses Thema wurde hier schon öfter besprochen....
    Dennoch komme ich gerade nicht weiter: ich habe letztes Jahr Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre verteilt, Gesamtpreis und davon 2022 abzuziehende Werbungskosten angegeben. Trotz Übernahme meiner Einträge, sind in der Anlage V diese Daten nicht eingetragen worden (wurde ja auch vorher darauf hingewiesen, dass es in der Anlage V Schwierigkeiten gibt). Nun weiß ich nicht, wie ich es richtig eingeben soll. Ist es richtig, dass ich in Zeile 56 jetzt garnichts mehr eintrage, da es ja in dieser Zeile um die Gesamtkosten geht, die ich bereits 2022 hatte?
    Dafür trage ich nun in Zeile 69 oder 70 etwas ein? Wenn ich bei Zeile 69 den Gesamtbetrag von 2022 eintrage... wo muss ich dann die abzugsfähigen Werbungskosten für 2023 eintragen? Es erscheint ja dann der Gesamtbetrag von 2022 in Zeile 71 als abzugsfähige Werbungskosten. Oder bedeutet "aus 2022 durch direkte Zuordnung ermittelt", dass ich da schon gleich nur 1/5 eintrage, also den Anteil, den ich für 2023 absetzen möchte?
    Ich bin dankbar für eine Antwort!

    #2
    Zitat von DaTwin23 Beitrag anzeigen
    Oder bedeutet "aus 2022 durch direkte Zuordnung ermittelt", dass ich da schon gleich nur 1/5 eintrage
    Nein, als Überschrift über Zeile 69 heißt es ja schon: Zu berücksichtigender Anteil ... Daran erkennt man schon, dass nur der in 2023 absetzbare Betrag eingetragen werden darf.

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      #3
      Vielen Dank! Die Überschrift habe ich tatsächlich übersehen. Gut, dann probiere ich morgen: Zeile 56 wirklich leer lassen und Zeile 69 1/5 der Gesamtkosten und dann kommt hoffentlich keine Fehlermeldung mehr und der richtige Betrag raus.

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