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Kontoführungsgebühr und -pauschale

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    Kontoführungsgebühr und -pauschale

    Hallo zusammen,

    ich kämpfe mich zum ersten mal selbst durch ein Einkommensteuererklärung in "Mein Elster" und verstehe noch nicht ganz, wie man die Kontoführungsgebühr und -pauschale einträgt. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

    1) Die Kontoführungspauschale von € 16 hatte ich bisher unter "Anlage N - Weitere Werbungskosten" eingetragen. Dort gibt es auch einen Bereich "Sonstiges (z.B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren" mit Zeile 65, wo die Pauschale sicherlich hingehört. Allerdings gibt es dort nur ein Drop-Down Menü, bei dem nichts zur Kontoführungsgebühr passt, und selbst eintragen wie früher im Papierformular geht auch nicht mehr... also wie kann ich die Kontoführungsgebühr richtig eintragen?

    2) Wenn ich eine Kontoführungsgebühr von 5€ pro Monat für mein privates Girokonto habe, kann ich dann 60€ anstelle der Pauschale eintragen? Oder müsste man das anteilig herunterbrechen auf den Teil der Überweisungen, die arbeitsbedingt anfallen (was aber ein riesiger Aufwand wäre, wer macht denn sowas?)?

    Besten Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Wetterfrosch

    #2
    Zu 1: Du kannst da doch jeden Text eingeben, das Dropdown-Menü enthält ja nur Vorschläge.

    Zu 2: Die 16,00 € fallen unter die sog. Nichtaufgriffsgrenze. Wer mehr geltend machen will, muss die berufliche Veranlassung schon dartun.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Oder müsste man das anteilig herunterbrechen auf den Teil der Überweisungen, die arbeitsbedingt anfallen (was aber ein riesiger Aufwand wäre, wer macht denn sowas?)?
      Ja, müsste man.
      Aber warum soll das ein riesiger Aufwand sein? Man teilt einfach 12 durch die überschlägige Anzahl aller Buchungen des Jahres, das ist der absetzbare Anteil in %.

      Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass man bei nur 60 Euro auf mehr als 16 Euro kommt.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Vielen Dank für eure hilfreichen Rückmeldungen!

        Viele Grüße
        Wetterfrosch

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          #5
          Habe auch eine Frage zu Kontoführungsgebühren und wollte keinen neuen Thread erstellen, auch wenn das Themengebiet hier eigentlich nicht stimmt.
          Ich bin Pensionär, dann ist doch für die Eintragung der Kontoführungsgebühren in Zeile 81 anstatt Zeile 65 maßgeblich, oder?
          Ob ich nun die 16 Euro (Pauschbetrag) oder die eigentlich anfallende 72 eintrage, ich bekomme die Kontoführungsgebühren überhaupt nicht angerechnet.Weiß jemand den Grund?

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            #6
            Kommst Du denn mit Deinen Werbungskosten über den Pauschbetrag von 102 Euro?

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