Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ehemann bei meinem ELSTER-Konto hinzufügen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ehemann bei meinem ELSTER-Konto hinzufügen

    Ich habe seinerzeit ein ELSTER-Konto angelegt, da ich als Hauseigentümerin darüber die Grundsteuererklärung abgegeben habe.
    Mein Mann und ich sind Rentner und wir haben seit vielen Jahren keine Einkommensteuererklärung mehr abgegeben bzw. abgeben müssen.

    Jetzt möchten wir aber gerne wissen, ob wir einkommensteuerpflichtig sind. Dazu will ich nun bei meinem ELSTER-Konto meinen Ehemann hinzufügen und danach prüfen, ob wir einkommensteuerpflichtig sind.
    Wie richte ich das ein?
    Irene M.


    #2
    Dem Konto kannst du deinen Mann nicht hinzufügen. Du müsstest lediglich den Bescheinigungsabruf für deinen mann beantragen.
    Wenn die Berechtigung dafür vorliegt, kannst du Problemlos eine gemeinsame Steuererklärung für euch beide anlegen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Hallo Beamtenschweiß.
      Vielen Dank für Deinen Hinweis.
      Wie muss ich konkret vorgehen, um den Bescheinigungsabruf zu beantragen?

      Kommentar


        #4
        Du musst zunächst mal die Abrufberechtigung für Deinen Mann beantragen. Das geht unter Bescheinigungen verwalten>Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen>Abrufberechtigung beantragen. Dort die Steuer-ID Deines Mannes und sein Geburtsdatum eintragen und abschicken. Nach ein paar Tagen bekommt er mit der Post einen Freischaltcode, den Du dann bei ELSTER eingeben musst.

        Danach kannst Du sowohl Deine eigenen als auch die Bescheinigungen Deines Mannes dauerhaft abrufen.

        Dazu einen Entwurf der Einkommensteuererklärung öffnen, Deinen Mann als Person 1 und Dich als Person 2 eintragen, mit dem Menue links unten können die Bescheinigungen abgerufen und direkt in die Erklärung eingefügt werden.

        Kommentar


          #5
          Danke Telepeter für die ausführliche Erklärung. Damit kann man weiterkommen.

          Mittlerweile habe ich aber bei Youtube das Video
          https://www.youtube.com/watch?v=NpFwqifYLIQ
          entdeckt, in dem auf www.einfach.elster.de hingewiesen wird.
          Dort habe ich eine Zugangsnummer beantragt. Ich denke, ich warte erst mal ab, bis ich die Zugangsnummer per Post erhalten habe.

          Kommentar


            #6
            Hallo Irene M.
            mit einfachElster bekommst du aber keine Steuerberechnung hin, weil du nur Daten eingeben kannst die der Finanzverwaltung nicht vorliegen -> also Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Haushaltnahe Dienstleistungen usw.
            Ich hoffe nur, dass du dir deinen vorhandenen Elsterzugang nicht "vermanscht" hast, wenn du auch deine Id.-Nr. bei einfachElster benutzt hast.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Danke holzgoe für den Hinweis.Dann werde ich wohl so vorgehen, wie Telepeter es empfohlen hat.
              Und zu "vermanscht": Bei einfach.elster.de habe ich die Identnummer meines Mannes angegeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Irene M. Beitrag anzeigen
                .....
                Und zu "vermanscht": Bei einfach.elster.de habe ich die Identnummer meines Mannes angegeben.
                Dann kannst du sofort in MeinElster loslegen.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Irene M. Beitrag anzeigen
                  Und zu "vermanscht": Bei einfach.elster.de habe ich die Identnummer meines Mannes angegeben.
                  Schön. Falls es nicht klar ist: Einfach Elster und Mein Elster haben nichts miteinander zu tun. Wenn du mit Einfach Elster arbeiten willst, gerne. Da sich hier niemand mit Einfach Elster auskennt, kannst du hier jedoch mit keinerlei Hilfe diesbezüglich rechnen.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn du nur wissen willst, ob ihr steuerpflichtig seid, koennt ihr das auch ohne Elster ermitteln. Es gibt da einige Berechnungsbeispiele im Internet, die ganz gut fuer einfache Konstellationen nutzbar sind, z.B.:
                    https://www.vlh.de/wissen-service/st...gsrechner.html
                    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                    Kommentar


                      #11
                      Danke HundKatzeMaus für den Hinweis. Schaue ich mir mal an.

                      Kommentar


                        #12
                        Da sich hier niemand mit Einfach Elster auskennt, kannst du hier jedoch mit keinerlei Hilfe diesbezüglich rechnen.
                        Außerdem kann man mit einfachElster nicht überprüfen, ob Erklärungspflicht nach § 56 EStDV besteht, weil man dort keine Bescheinigungen abrufen

                        kann. Wer schon länger in Rente ist, ist in der Regel auf den Bescheinigungsabruf angewiesen, die Ermittlung des Rentenanpassungsbetrags ist

                        nämlich nicht ganz trivial. Nur wenn man den steuerpflichtigen Anteil der Renten kennt, weiß man, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem

                        doppelten Grundfreibetrag liegt. Das sind im Jahr 2023 bei Zusammenveranlagung 21.816,00 €. Liegt man darüber, besteht Erklärungspflicht,

                        was aber noch nicht bedeutet, dass Steuern anfallen. Es gehen in jedem Fall noch die Eigenbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weg.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Danke Charlie24 für deine Hinweise...

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X