Ich möchte per ELSTER Einspruch einlegen gegen den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts einlegen. Auf Seite 3 des Einspruchsformular gibt es einen Reiter für den Namen des Verwaltungsaktes, auf den sich der Einspruch bezieht.
Dort kommt der betreffende Verwaltungsakt anscheinend nicht vor.
Wie ist rechtssicher damit zu verfahren?
Was ist anzuwählen?
Wie kann das sein, dass in dem Programm ganze Verwaltungsakte fehlen?
Danke.
Dort kommt der betreffende Verwaltungsakt anscheinend nicht vor.
Wie ist rechtssicher damit zu verfahren?
Was ist anzuwählen?
Wie kann das sein, dass in dem Programm ganze Verwaltungsakte fehlen?
Danke.
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