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Einspruch Name des Verwaltungsaktes / Bescheid über Feststellung des Grundbesitzwerts

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    Einspruch Name des Verwaltungsaktes / Bescheid über Feststellung des Grundbesitzwerts

    Ich möchte per ELSTER Einspruch einlegen gegen den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts einlegen. Auf Seite 3 des Einspruchsformular gibt es einen Reiter für den Namen des Verwaltungsaktes, auf den sich der Einspruch bezieht.
    Dort kommt der betreffende Verwaltungsakt anscheinend nicht vor.
    Wie ist rechtssicher damit zu verfahren?
    Was ist anzuwählen?
    Wie kann das sein, dass in dem Programm ganze Verwaltungsakte fehlen?

    Danke.

    #2
    Dort kommt der betreffende Verwaltungsakt anscheinend nicht vor.
    Je nach Bundesland ist Grundsteuer - Wertermittlung Grundvermögen oder Grundsteuer - Feststellung Grundsteueräquivalenzbeträge auszuwählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Gilt das auch, wenn der Grundbesitzwert nicht zur Grundsteuererhebung dient, sondern zur Ermittlung der Höhe der Schenkungssteuer?
      ...das hatte ich vergessen zu erwähnen...

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        #4
        Gilt das auch, wenn der Grundbesitzwert nicht zur Grundsteuererhebung dient, sondern zur Ermittlung der Höhe der Schenkungssteuer?
        Nein, für die Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist bisher kein VA hinterlegt, da diese Erklärung in Mein ELSTER noch

        nicht angeboten wird. Du könntest Schenkungssteuer - Festsetzung auswählen, auch wenn das falsch ist und auf der gleichen Seite unter Schlagwort

        den richtigen Verwaltungsakt angeben. Einspruch kannst du in jedem Fall über Mein ELSTER einlegen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          DANKE!

          Wenn zeitgleich ein postalisches Einschreiben mit dem Einspruch an das Finanzamt ergeht, bzw. wegen der Verzögerung jetzt eine Woche zuvor dort eingegangen ist / eingegangen sein sollte, laufe ich Gefahr, dass der Einspruch per Elster den zuvor postalisch eingegangenen Einspruch ersetzt?
          Wie kann man ggf. vermeiden, dass ein sicherheitshalber per Elster versendeter Einspruch den postalischen Einspruch ersetzt?

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            #6
            Wieso "ersetzt" ? Eher ergänzt. Und wo wäre überhaupt das Problem ? Ich verstehe es leider nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Das Problem ist das der Sicherheit.
              Ich möchte aus Gründen des Nachweises sicher gehen, dass meine Einsprüche beim Finanzamt doppelt eingehen und möchte nicht, dass ein Einspruch den anderen ersetzt.

              Aus diesem Grunde wüsste ich gerne, ob ein späterer Eingang, z.B. über Elster formal den postalisch eingegangenen Einspruch formal ersetzt oder ergänzt oder wie dies eigentlich rechtlich vom Finanzamt gehandhabt wird.

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                #8
                Wenn er inhaltlich identisch ist, dann gilt das letztlich als "ein" Einspruch. Zu deinen Gunsten (Einspruchsfrist eingehalten ?) ist der Einspruch an dem Tag eingegangen, an dem die früheste Version dort einging.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Danke. Ich habe mich darum bemüht, dass der Einspruch identisch ist, d.h. der Textkörper ohne Anrede ist in dem Baustein 'Begründung' des Elterformulars übernommen mit dem hinzugefügten Hinweis, dass der Einspruch zeitgleich als Einschreiben an das Finanzamt ergehen wird.
                  Das Schreiben, das als Einschreiben versendet wurde, habe ich zusätzlich als pdf Kopie mit in den Anhängen des Elster Einspruchsformular hochgeladen.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Nein, für die Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist bisher kein VA hinterlegt, da diese Erklärung in Mein ELSTER noch

                    nicht angeboten wird. Du könntest Schenkungssteuer - Festsetzung auswählen, auch wenn das falsch ist und auf der gleichen Seite unter Schlagwort

                    den richtigen Verwaltungsakt angeben. Einspruch kannst du in jedem Fall über Mein ELSTER einlegen.
                    Ich möchte auch gegen einen erlassenen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer EINSPRUCH über mein ELSTER einlegen, komme aber nicht weiter, da nichts passendes angeboten wird (Bayern).
                    Wie muss ich genau vorgehen ?

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                      #11
                      Was sollte denn angeboten werden? Was wird angeboten? An welcher Stelle hapert's denn?

                      Was hast Du für ein Zertifikat? Ein Organisationszertifikat? Eins das Du per Mailadresse geholt hast?
                      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.10.2024, 12:36.

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                        #12
                        Eine .pfx-Datei mit password für einen "normalen Steuerpflichtigen", der i.d.R. seine EK-Steuer über Elster abgibt.
                        Meine Frage bezog sich im speziellen auf den letzten Satz von Charlie24: Einspruch kannst du in jedem Fall über Mein ELSTER einlegen.
                        Wie ist da bei meinem Bescheid, den ich per Brief erhalten habe, der genaue Workaround ? Welches Formular muss ich wählen, wenn ich "online" Einspruch einlegen möchte ?
                        Vielen Dank für Eure Tips im Voraus.

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                          #13
                          Naja, das Formular Einspruch brauchst Du dazu.

                          https://www.elster.de/eportal/formul...lare/einspruch

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                            #14
                            Danke, da war ich bereits, nach Eingabe des Aktenzeichens aus dem Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts kommt die Fehlermeldung:
                            "Sie haben ein ungültiges Aktenzeichen angegeben."
                            Und dann hänge ich fest und komme nicht mehr weiter ...

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                              #15
                              Heute habe ich beim Sachbearbeiter meines Bescheides angerufen, gegen den ich Einspruch einlegen möchte.
                              Laut seiner Aussage funktioniert beim Verwaltungsakt Feststellung des Grundbesitzwerts für die Erbschaftsteuer der Einspruch über Elster nicht und ist derzeit nicht vorgesehen.
                              Der Einspruch in elektronischer Form sei nur mittels email möglich, er hat mir dazu die email-Adresse durchgegeben.
                              Dann werde ich den Einspruch nun per email einlegen.
                              Danke für Eure Hilfe.

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