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Verlustvortrag durch Zweitstudium - lohnt sich das?

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    Verlustvortrag durch Zweitstudium - lohnt sich das?

    Aktuelle Situation:
    - Masterstudium von 2020-2023
    - Dezember 2023 erster Job (in dem Jahr Summe der Einkünfte 7.300€)
    - Einkommenssteuererklärung für 2021 eingereicht, um den Verlustvortrag geltend zu machen (ca. 1000€) - wurde auch so festgehalten vom Finanzamt (Bundesland Hessen)
    - Auf Nachfrage bezüglich etwas anderem meinte die Frau vom Finanzamt aber, dass es sich nicht lohnt 2022 und 2023 noch einzureichen, weil ich dann sowieso auf 0€ rauskommen würde

    Frage:
    Lohnt es sich für mich rein vom Verlustvortrag und unabhängig von anderen Aspekten noch 2022 (670€ Verlustvortrag) und 2023 (700€ Verlustvortrag) einzureichen? Oder bringt mir das nichts und ich sollte mir die Zeit sparen?
    Wenn ja, in welchem Fall lohnt sich dann für ein Zweitstudium überhaupt ein Verlustvortrag? (rein aus Interesse)

    #2
    Als erstes: durch die Arbeitsaufnahme im Dezember 23 wird hier ja wohl Lohnsteuer abgeführt worden sein. Bei einem GdE von 7.300€ und daraus folgendem zvE unterhalb des Grundfreibetrags gibt es diese komplett zurück, wenn man eine Einkommensteuererklärung abgibt.

    Ansonsten werden die Werbungskosten 23 sowie der zu Ende 22 festgestellte Verlust zwingend mit dem Entgelt 23 verrechnet. Wenn 23 insgesamt 7300€ verdient wurden, verpuffen Werbungskosten 23 und ein Ende 22 festgestellter Verlust bis zu dieser Höhe.

    Was man dagegen machen kann? Nicht zum Jahresende mit dem Arbeiten anfangen.

    Allerdings betreffen all diese Fragen nicht Elster.

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      #3
      Auf Nachfrage bezüglich etwas anderem meinte die Frau vom Finanzamt aber, dass es sich nicht lohnt 2022 und 2023 noch einzureichen
      Die Frage stellt sich nicht. Da für 2021 ein Verlust festgestellt wurde, besteht für 2022 und höchstwahrscheinlich auch für 2023 Steuererklärungspflicht.

      § 56 Abs. 2 EStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo KathiVnn !

        Wenn ja, in welchem Fall lohnt sich dann für ein Zweitstudium überhaupt ein Verlustvortrag? (rein aus Interesse)
        Bei den von Ihnen ermittelten geringen Verlusten für die Masterstudien-Jahre gehe ich davon aus, dass Sie neben dem Studium jedes Jahr noch positive Einkünfte i.H.v. mehreren tausende Euros erzielt haben ... !?

        Lohnen tut sich das mit der "Verlustermittlung mit Verlustvortrag" dann, wenn neben dem Studium fast keine Einkünfte erzielt wurden.

        So wie Sie das schildern "Masterstudium von 2020 - 2023" haben Sie wohl nur "nebenberuflich" studiert, weil ein Masterstudium doch eigentlich nur 2-4 Semester dauert ... !?

        Außerdem kenne ich persönlich keinen Masterstudenten, der neben einem Masterstudium in der Regelstudienzeit noch hinzuverdient hat - die sagten alle, dass dafür keine Zeit verbleibt !

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