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Anlage Kind fällt weg

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    Anlage Kind fällt weg

    Hallo. Ich habe 2 "Anlagen Kind" ausgefüllt. Wenn ich mit den Dateneingaben aller Formulare fertig bin und die Prüfung der Steuererklärung (es werden keine Fehler gemeldet) mache, fällt immer eine "Anlage Kind" weg. Wenn ich mein Einkommen in "Anlage N" testweise deutlich erhöhe und dann prüfen lasse, sind beide "Anlagen Kind" auf dem simulierten Steuerbescheid berücksichtigt. Woran liegt das? Und könnte ich auch mit der einen weggefallen "Anlage Kind" auf "absenden" klicken? kommt dann trotzdem alles bein FA an?

    #2
    Es fällt keine Anlage weg!

    Offenbar wirkt sich bei Dir nur eins der beiden Kinder steuerlich aus. Für das andere ist das Kindergeld günstiger. Mal abgesehen von diesem 'Wegfallen' lässt Deine Beschreibung genau darauf schließen.

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      #3
      Erstaunlicherweise kennt beim FA sowie bei der Elster-Hotline niemand das Problem. Ich habe die Simulation mit dem höher eingetragenen Einkommen nur gemacht, weil ich das in Foren gelesen habe, die schon an die 10 Jahre alt waren und wollte es dann auch mal probieren. Ich verstehe nicht, warum die "Experten" darauf keine Antwort haben. Also einfach auf "absenden" gehen und gut so?

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        #4
        Erstaunlicherweise kennt beim FA sowie bei der Elster-Hotline niemand das Problem.
        Dass die Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld für jedes Kind einzeln durchgeführt wird, müsste zumindest beim Finanzamt bekannt sein,

        Also einfach auf "absenden" gehen und gut so?
        Der Absendebutton ist am Ende der Vorschau. Schau dir die Daten in Ruhe durch, es müssen beide Kinder erfasst sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo ErichMarc !

          Es wäre mir neu, dass Im ESt-Programm "eine eine "Anlage Kind" (!) wegfallt", so wie Sie das behaupten - da gibt es m.W. kein Problem, von dem die Hotline was wissen müsste!

          Deshalb: Schauen Sie doch bitte mal genau nach:

          Im Entwurf vor dem Versenden sehen Sie alle "erfassten Daten", da müssen auch beide Kinder drinstehen!

          Dass in der Steuer"berechnung" dann vielleicht ein Kind "verschwindet", hat mit der Günstigerprüfung zu tun und ist auch i.O., siehe L. E. Fant


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            #6
            Also wenn ich auf "Prüfen und Steuer berechnen" drücke, erscheinen beide Kinder NUR bei zu hoch eingegebenem Einkommen. Bei den Realwerten erscheint lediglich ein Kind mit Freibetrag und das andere nicht. Ich bin hier echt Laie und weiß nicht, was eine "Günstigerprüfung" ist. Ich drücke jetzt mal aufs Absenden und warte ab, was passiert.

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              #7
              Also wenn ich auf "Prüfen und Steuer berechnen" drücke, ...
              Das ist schon klar, das meinen wir aber nicht.

              Ich drücke jetzt mal aufs Absenden und warte ab, was passiert.
              Da passiert noch überhaupt nichts, da kannst du den Datensatz von oben nach unten in Ruhe durchsehen und siehst auch

              die Daten von beiden Kindern. So wird die Erklärung dann an das Finanzamt übermittelt, was auch richtig ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Super, das war echt hilfreich. Jetzt sehe ich, dass alles stimmt und übertragen wird. Vielen Dank!

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                  #9
                  Hallo,

                  Also wenn ich auf "Prüfen und Steuer berechnen" drücke, erscheinen beide Kinder NUR bei zu hoch eingegebenem Einkommen.
                  Genau so muss es auch sein. Bei dem ersten Kind lohnt sich bei euch der Kinderfreibetrag, bei dem zweiten ist hingegen das Kindergeld besser. Und das nennt sich Günstigerprüfung, das Finanzamt rechnet so, dass das Beste herauskommt (das Beste für den Steuerzahler).

                  Man kann sagen, dass nur Eltern mit höherem Einkommen mehr für ihre Kinder bekommen.
                  Oder aber man kann sagen, dass Eltern einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens für ihre Kinder erhalten, aber auf jeden Fall einen Mindestbetrag (auch wer gar kein Einkommen hat bekommt den).
                  Beide Aussagen sind richtig, obwohl sie sich vielleicht unterschiedlich anhören.

                  Es gibt viele andere Punkte bei denen es keine Günstigerprüfung gibt, und in der Regel fahren da Personen mit geringem Einkommen schlechter (z.B. Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    ... und in der Regel fahren da Personen mit geringem Einkommen schlechter (z.B. Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen).
                    Solange ohne die Geltendmachung von haushaltsnahen Aufwendungen noch Einkommensteuer in einer Höhe anfallen würde, die über 20% der haushaltsnahen

                    Aufwendungen liegt, hängt die Höhe der Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht vom Einkommen ab, die beträgt bekanntlich einheitlich 20%
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Geltendmachung von haushaltsnahen Aufwendungen
                      Hier gibt's ja auch keine Günstigerprüfung.

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                        #12
                        Hallo,

                        Solange ohne die Geltendmachung von haushaltsnahen Aufwendungen noch Einkommensteuer in einer Höhe anfallen würde, ...
                        Ebendt. Solange man Steuern zahlt ...

                        Und das ist beim Kindergeld halt - ausnahmsweise - anders, das gibt es auch völlig ohne Einkommen (und diese Eltern brauchen es dann meist auch wirklich).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          An alle interessierten Gelegenheits-Mitleser - die "Erfahrenen" wissen das ja schon, die "Gelegenheitsleser" nicht unbedingt:

                          Den "Steuerersparnis-Tick" obendrauf durch "Günstigerprüfung" gibt es auch beim "Riestern" und bei den Kapitaleinkünften.

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                            #14
                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            Ebendt. Solange man Steuern zahlt ...

                            Null Steuer ist aber ein trivialer Fall, der in der Konstellation 1 Kind Kinderfreibetrag, 1 Kind Kindergeld nun ganz offensichtlich nicht vorliegt.

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                              #15
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen
                              Null Steuer ist aber ein trivialer Fall, der in der Konstellation 1 Kind Kinderfreibetrag, 1 Kind Kindergeld nun ganz offensichtlich nicht vorliegt.
                              Das war ja auch eher ein allgemeiner Hinweis von reckoner, der eine Antwort auf den allgemeinen Hinweis von Charlie gemacht wurde.

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