PKW GWV und Mietzuschuss (Reduzierung Bruttojahreseinkommen im Elster Webanwendung)

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  • rauvel
    Neuer Benutzer
    • 09.06.2024
    • 3

    #1

    PKW GWV und Mietzuschuss (Reduzierung Bruttojahreseinkommen im Elster Webanwendung)

    Hallo zusammen,

    Ich möchte mein Bruttojahreseinkommen mit dem PKW-Wert und PKW-KW geldwerten Vorteil und Mietzuschuss entsprechend reduzieren?

    Meine Steuererklärung erfolgt via Elster Webanwendung.

    Wie erfolgt die Berechnung und Eintragung in Elster?


    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Geldwerter Vorteil und Zuschüsse reduzieren das Einkommen nicht, eher im Gegenteil.

    Kommentar

    • rauvel
      Neuer Benutzer
      • 09.06.2024
      • 3

      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung.

      Ja, ich weiß. Aber in meine Lohnsteuerbescheinigung habe ich „Bruttoarbeitslohn“ 150.000€ (fiktiv) wo die PKW GWV und die Mietzuschuss mitberücksichtigen sind. Das Entgelt wäre denn nur eine Anteil dieser 150.000€.

      Wie kann ich das in die Steuererklärung denn unterscheiden?

      Vielen Dank im Voraus!

      Kommentar

      • reckoner
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 5920

        #4
        Hallo,

        Das Entgelt wäre denn nur eine Anteil dieser 150.000€.
        Das steuerpflichtige Entgelt ist nicht niedriger, und genau deshalb wird es auch so bescheinigt.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 09.06.2024, 17:38.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45980

          #5
          Korrigieren kann man allenfalls den geldwerten Vorteil für den Dienstwagen. Zum Beispiel bei Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder bei sehr

          wenig Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • rauvel
            Neuer Benutzer
            • 09.06.2024
            • 3

            #6
            Danke für die Rückmeldung.

            Mit dem PKW ist so weit klar.

            Aber mit der Zuschuss zur Anmietung eines Apartments nicht. Die Zahlung erfolgt steuerfrei, aber es ist in der Bruttoarbeitslohn. Wie kann ich das in die Steuererklärung denn unterscheiden?

            Danke im Voraus für eure Rückmeldung

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4277

              #7
              Zitat von rauvel Beitrag anzeigen
              Aber mit der Zuschuss zur Anmietung eines Apartments nicht. Die Zahlung erfolgt steuerfrei, aber es ist in der Bruttoarbeitslohn. Wie kann ich das in die Steuererklärung denn unterscheiden?
              Steuerfreie Zuschüsse sind nicht im Lohnsteuer-Brutto in der Entgeltabrechnung bzw. in der LStB enthalten.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45980

                #8
                Steuerfreie Zuschüsse sind nicht im Lohnsteuer-Brutto in der Entgeltabrechnung bzw. in der LStB enthalten.
                Ein steuerfreier AG-Zuschuss bei doppelter Haushaltsführung könnte unter Nummer 21 der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4277

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ein steuerfreier AG-Zuschuss bei doppelter Haushaltsführung könnte unter Nummer 21 der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
                  Ja, aber nicht im Bruttoentgelt enthalten. Darum ging es mir.

                  Kommentar

                  • reckoner
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.12.2009
                    • 5920

                    #10
                    Hallo,

                    Aber mit der Zuschuss zur Anmietung eines Apartments nicht. Die Zahlung erfolgt steuerfrei, aber es ist in der Bruttoarbeitslohn.
                    Das passt nun gar nicht zusammen denke ich. Entweder ist es im Brutto enthalten (und versteuert), oder eben steuerfrei.

                    Was war das denn für ein Apartment?
                    Wenn es aber beruflich bedingt war, dann kannst du die Kosten doch als Werbungskosten absetzen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar

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