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Versorgungsfreibetrag überschreitet ges. Höchstbetrag

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    Versorgungsfreibetrag überschreitet ges. Höchstbetrag

    Folgender Text erscheint: "Die Summe des maschinell berechneten Versorgungs-Freibetrag und des personell ermittelten
    Versorgungs-Freibetrags für den 4. und die weiteren Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit
    überschreitet den gesetzlichen Höchstbetrag."

    Ich beziehe sowohl BVV-Rente ab dem 1.4.2023 als auch die BFA-Rente ab dem 1.4.2023. Darüberhinaus bin ich noch selbstständig tätig.

    Eintrag Anlage N: Meine BVV-Rentenbescheinigung/Lohnsteuerbescheinigung des BVVs sagt mir, dass ich Betrag X (Zeile 3 und 8 der Lohnsteuerbescheinigung) in Zeile 5 und 11 eintragen soll und Betrag Y (Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung) in Zeile 12.

    Wenn ich dann in die Steuerberechnung bei Elster gehe, erscheint der oben genannte Satz.

    Was mache ich falsch?

    Vielen Dank im Voraus.

    KKL

    #2
    Was mache ich falsch?
    Bis zu 3 Versorgungsbezüge können und müssen unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 erfasst werden, unter 4 haben die nichts verloren.

    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, der trägt alle Werte an der richtigen Stelle ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank - was verstehst Du unter Bescheinigungsabruf? Soll es heißen, dass ich sowohl dem BVV, als auch der BFA etc. die Erlaubnis gebe, die Unterlagen direkt an das FA zu senden? Wenn ja, so liegt diese bereits vor.

      Kommentar


        #4
        was verstehst Du unter Bescheinigungsabruf?
        Du sollst die Bescheinigungen direkt vom Finanzamtsserver abrufen und in deine Steuererklärung übernehmen. Da der Entwurf bereits angelegt ist,

        muss der Bescheinigungsabruf bei geöffnetem Entwurf über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten gestartet werden.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ganz herzlichen Dank - wieder etwas gelernt!!! VG KKL

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