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Legitimation durch die pfx-Datei

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    Legitimation durch die pfx-Datei

    Hallo zusammen,

    die Legitimation zur Anfertigung der Steuererklärung via MeinElster erfolgt bekanntermassen durch die pfx-Datei, mit der sich der User beim Einloggen legitimiert.

    Nehmen wir nun an, ein User macht mit dem Zugang seiner verstorbenen Mutter die Einkommensteuererklärung für die Mutter.

    Er gibt dabei seine Bankverbindung an, da das Bankkonto der Mutter nicht mehr existiert.

    Muß sich der User dann über pfx-Datei und Passwort hinaus noch weiter legitimieren, damit das Finanzamt eine Steuerrückzahlung an den User vornehmen muß?

    Grüße Tim

    #2
    Wenn es keine weiteren Erben gibt, sollte das funktionieren.

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      #3
      Der user muss natürlich in der Lage sein, seine Rechtsnachfolge zu belegen. Dafür würde es nicht reichen, dass er im Besitz der Zugangsdaten der Mutter von ELSTER ist. Was aber reichen dürfte ist ein Protokoll des Nachlassgerichtes, aus dem die testamentarische oder gesetzliche Erbfolge hervorgeht. Oder natürlich ein Erbschein wenn es den gibt (der ist allerdings nicht ganz billig).
      Zuletzt geändert von Telepeter; 11.06.2024, 08:37.

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Dafür würde es nicht reichen, dass er im Besitz der Zugangsdaten der Mutter von ELSTER ist.
        Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Inhaber des Elster-Zugangs (also der Besitzer der Zugangsdaten) die Richtung der Zahlungsströme bestimmt.

        Wäre die Mutter noch am Leben und hätte das Konto ihres Nachbarn angegeben, wäre das auch ok gewesen.

        Problematisch wäre das Ganze nur, wenn ein Bevollmächtigter die Steuererklärung ohne MeinElster erstellt und eine Steuerrückzahlung selbst annehmen will.

        Deshalb meine ich, dass MeinElster eine Legitimationsfiktion zukommt.

        Denn ansonsten müsste das FA den Elster-Zugang sofort sperren, wenn sie Kenntnis vom Tod eines Steuerpflichtigen hat.

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          #5
          Ob das FA aber Kenntnis hat, ist die Frage. Wahrscheinlich erhält es erst durch die Steuererklärung Kenntnis. Eine Nachfrage zum Bankkonto und anderen Erben ist durchaus möglich.

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            #6
            Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen

            Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Inhaber des Elster-Zugangs (also der Besitzer der Zugangsdaten) die Richtung der Zahlungsströme bestimmt.
            Der Elsterzugang authentifiziert den Übermittler. Alles, was darüber hinaus geht, erscheint mir als reine Spekulation.

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              #7
              Alles, was darüber hinaus geht, erscheint mir als reine Spekulation.
              In Bayern bleiben bereits eingereichte Steuererklärungen unbearbeitet, sobald das Finanzamt vom Tod des Steuerpflichtigen erfährt, was recht schnell der Fall ist.

              Hier führen die Nachlassgerichte die Ermittlung der Erben von Amts wegen durch und unterrichten zumindest bei Erteilung eines Erbscheins auch die Finanzämter.

              Ich habe bei dem letzten Sterbefall, bei dem ich die Steuererklärung eingereicht habe, eine Bekanntgabevollmacht der Erben hochladen müssen, da ich selbst

              nicht zu den Erben gehörte sondern nur als Testamentsvollstrecker eingesetzt war. Da ist man zwar für die Erbschaftsteuererklärung und die Zahlung

              der Erbschaftsteuer verantwortlich, bei der Einkommensteuer gilt das aber nicht. Wenn eine Steuererstattung auf das Konto eines Erben erfolgen soll,

              sollten die Vollmachten entsprechend erweitert werden, bei Nachzahlungen braucht es das nicht, da kann jeder Erbe als Gesamtschuldner in Anspruch

              genommen werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn eine Steuererstattung auf das Konto eines Erben erfolgen soll,

                sollten die Vollmachten entsprechend erweitert werden, ...
                Wer sollte denn wen bevollmächtigen?



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                  #9
                  Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen

                  Wer sollte denn wen bevollmächtigen?


                  Die anderen Miterben den Miterben, an den gezahlt wird.

                  Kommentar


                    #10
                    Wer sollte denn wen bevollmächtigen?
                    Das spielt nur bei einer Erbengemeinschaft eine Rolle, nicht, wenn jemand Alleinerbe geworden ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das spielt nur bei einer Erbengemeinschaft eine Rolle, nicht, wenn jemand Alleinerbe geworden ist.
                      Nehmen wir den Fall, dass der Erblasser zwei Girokonten hatte, und die bisherigen Steuererstattungen auf Girokonto A gingen.
                      Per MeinElster leitet der pfx-Legitimierte die Steuererstattung auf Girokonto B des Erblassers um, weil A aufgelöst wurde.
                      Nun schreibt das FA die Erbengemeinschaft an, die Kontoänderung gehe nicht, da hierfür die Einverständniserklärung aller Erben vorliegen müsse.
                      Zur Einverständniserklärung: Nur Schriftform. Nur per Brief. Mit den Originalunterschriften aller Erben.

                      Überbracht durch einen berittenen Boten?

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                        #12
                        Zur Einverständniserklärung: Nur Schriftform. Nur per Brief. Mit den Originalunterschriften aller Erben.
                        Ich habe beim letzten Mal jedem Miterben eine Einzelvollmacht als E-Mailanhang geschickt. Die hat jeder für sich unterschrieben, als PDF eingescannt

                        und mir per E-Mail zurückgeschickt. Die 7 Vollmachten habe ich dann als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht hochgeladen. So ging das recht schnell,

                        die Erben sind nämlich quer übers Land verteilt. Mit Postbrief und Umlaufverfahren zu arbeiten, hätte wesentlich länger gedauert. Das funktioniert allerdings

                        nur, wenn alle Erben per E-Mail erreichbar und auch sonst computeraffin sind.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          So ging das recht schnell, ...
                          Dass das handwerklich machbar ist, ok.

                          Aber weshalb sollte die Erbengemeinschsft sich selbst bevollmächtigen, Steuerrückzahlungen entgegen nehmen zu dürfen?

                          Ich könnte ja verstehen, dass aus einer Personenvereinigung einer bei Bedarf Empfangsbevollmächtigter werden muss.

                          Aber Zahlungsempfänger ist ja hier die Personenvereinigung.

                          Schuldbefreiender kann ein Finanzamt nicht bezahlen ...

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                            #14
                            Ich könnte ja verstehen, dass aus einer Personenvereinigung einer bei Bedarf Empfangsbevollmächtigter werden muss.
                            In meinem letzten Fall war es natürlich so, dass ich selbst überhaupt nicht zu den Erben gehörte, sondern nur als Testamentsvollstrecker bestellt war.

                            Aber Zahlungsempfänger ist ja hier die Personenvereinigung.
                            Aber woher soll das Finanzamt wissen, dass das angegebene Konto überhaupt der Erbengemeinschaft gehört, wenn der Erblasser bisher immer

                            ein anderes Konto angegeben hatte ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Aber woher soll das Finanzamt wissen, dass das angegebene Konto überhaupt der Erbengemeinschaft gehört, wenn der Erblasser bisher immer
                              ein anderes Konto angegeben hatte ?
                              Es kann - streng genommen - nichts wissen.

                              Deshalb ja das Hilfskonstrukt mit der Legitimation über die pfx-Datei.

                              Das FA weiß nicht, wer der Erbengemeinschaft angehört.
                              Es weiß auch nicht, wie diese Personen heissen und wie sie gewöhnlich unterschreiben.

                              Die einzige Möglichkeit wäre tatsächlich die Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins, die Bestätigung der kontoführenden Bank, dass das Konto B tatsächlich der Erbengemeinschsft gehört, und die Unterschriftleistung aller Erben vor einem Beamten im Finanzamt.

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