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Pachteinnahmen unbebaute Grundstücke

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    Pachteinnahmen unbebaute Grundstücke

    Wo gebe ich für Hessen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke an?

    #2
    Wo gebe ich für Hessen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke an?
    Wenn die Flächen nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, sind die Pachteinkünfte ab 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Pachteinnahmen beziehen sich auf ein Ackerland welches landwirtschaftlich (Anbau von Mais) betrieben wird.
      Muss ich die Pachteinnahmen angeben?

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        #4
        Zitat von Nadine20061978 Beitrag anzeigen
        Die Pachteinnahmen beziehen sich auf ein Ackerland welches landwirtschaftlich (Anbau von Mais) betrieben wird.
        Das ist aber nicht der EIGENE landwirtschaftliche Betrieb, ja?
        Dann Anlage V-Sonstige.

        Und ja - natürlich musst Du die Einnahmen angeben.
        Als Werbungskosten kannst Du ggf. die Grundsteuer abziehen.
        Oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstück, falls es die gibt.

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          #5
          Als Werbungskosten kannst Du ggf. die Grundsteuer abziehen.
          In der Regel gibt es nur die Grundsteuer A und die muss extern abgezogen werden, da nach den Einkünften gefragt wird und nicht nach den Einnahmen.

          Die Pachteinnahmen beziehen sich auf ein Ackerland welches landwirtschaftlich (Anbau von Mais) betrieben wird.
          Das sagt nichts darüber aus, ob es einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb gibt oder die Ackerflächen zu einer Stückländerei gehören.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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