Wo gebe ich für Hessen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke an?
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Pachteinnahmen unbebaute Grundstücke
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Wenn die Flächen nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, sind die Pachteinkünfte ab 2023 in der Anlage V-Sonstige zu erklären.Wo gebe ich für Hessen Pachteinnahmen für unbebaute Grundstücke an?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das ist aber nicht der EIGENE landwirtschaftliche Betrieb, ja?Zitat von Nadine20061978 Beitrag anzeigenDie Pachteinnahmen beziehen sich auf ein Ackerland welches landwirtschaftlich (Anbau von Mais) betrieben wird.
Dann Anlage V-Sonstige.
Und ja - natürlich musst Du die Einnahmen angeben.
Als Werbungskosten kannst Du ggf. die Grundsteuer abziehen.
Oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstück, falls es die gibt.
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In der Regel gibt es nur die Grundsteuer A und die muss extern abgezogen werden, da nach den Einkünften gefragt wird und nicht nach den Einnahmen.Als Werbungskosten kannst Du ggf. die Grundsteuer abziehen.
Das sagt nichts darüber aus, ob es einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb gibt oder die Ackerflächen zu einer Stückländerei gehören.Die Pachteinnahmen beziehen sich auf ein Ackerland welches landwirtschaftlich (Anbau von Mais) betrieben wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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