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ESt 2020 Beitragsbescheinigung 2020 Ärztekammer Beitrag

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    ESt 2020 Beitragsbescheinigung 2020 Ärztekammer Beitrag

    Hallo,

    eine Frage wird der Beitrag der Ärztekammer mit dem Bescheinigungsabruf angefordert, oder muss ich dies hier von Hand manuell erfassen (Vorsorgeaufwendungen) und weiß jemand wo ich das erfasse? Mir liegt die Bescheinigung für 2021 vor mit 15.847 € aber finde dies nicht in meiner Berechnung wieder?

    Danke im Voraus.
    Zuletzt geändert von Hate2BeatUs; 11.06.2024, 23:19.

    #2
    Vielleicht kann man das besser beurteilen, wenn man versteht, warum der Beitrag der (oder zur?) Ärztekammer zu den Vorsorgeaufwendungen gehören kann und wo er in der Anlage eingetragen wurde.

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      #3
      Ich hab noch nichts Eingetragen, hab nur die elektronische Bescheinigung abgerufen und geh jetzt die Steuererklärung durch und da ist mir aufgefallen das ich den Betrag (Ärztekammerbeitrag 2020 i.H.v 15.847 €) nicht in den Vorsorgeaufwendungen finden. Daher meine Frage ob man diesen Manuelle erfasst?

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        #4
        Warum kann der Ärztekammerbeitrag zu den Vorsorgeaufwendungen gehören?

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          #5
          Weil das in der Bescheinigung steht, ich füg mal ein Bild bei.
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 1 Bilder

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            #6
            Nicht weil das da steht, sondern weil das offenbar Aufwendungen zur Altersvorsorge sind.

            Ich geh mal davon aus, dass das in der Bescheinigung stehen würde, wären diese Beiträge an das Finanzamt übermittelt worden.

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              #7
              Also muss man es Manuell erfassen?

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                #8
                Hallo Hate2BeatUs !

                Sie meinen wohl

                1. "Beiträge zu einem Ärzte-Versorgungswerk"
                und nicht
                2. "Beiträge zur Ärztekammer" !?

                zu 1.) siehe beispielhaft hier https://aevwl.de/wp-content/uploads/...-wissen-HP.pdf

                "Warum muss ich meine Beitragszahlung gegenüber dem Finanzamt erklären?
                Kann das nicht elektronisch erfolgen?

                Damit sich die Beitragszahlungen zur Ärzteversorgung als Vorsorgeaufwen-
                dungen steuermindernd auswirken, müssen sie dem Finanzamt mitgeteilt wer-
                den. Bei Arbeitnehmern erfolgt das typischerweise zusammen mit der elek-
                tronischen Übermittlung der Lohnsteuerdaten. Alle weiteren Einzahlungen zum
                Versorgungswerk (bei niedergelassenen Ärzten oder freiwillige Mehrzahlungen)
                müssen in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ erklärt werden. Hierfür existiert kein
                automatisiertes Meldeverfahren, sodass betroffene Mitglieder beziehungswei-
                se ihre Steuerberater die regelmäßig verschickten Bescheinigungen des Ver-
                sorgungswerkes unbedingt zu den Unterlagen für die Steuererklärung nehmen
                sollten.

                "Wie erfährt das zuständige Finanzamt vom Rentenbezug des Mitglieds?

                Die berufsständischen Versorgungswerke wie auch die anderen Träger der Al-
                terssicherung sind im Alterseinkünftegesetz verpflichtet worden, zur Sicherstel-
                lung der Besteuerung den Rentenbezug wie auch die Gewährung von anderen
                Leistungen an eine zentrale Stelle zu melden. Von dort wird der Rentenbezug
                dann an das zuständige Finanzamt des Steuerpflichtigen weitergeleitet. Die Mel-
                dung erfolgte erstmals im Dezember 2009 für die Jahre von 2005 bis einschließ-
                lich 2008 und seitdem in jährlichen Abständen."

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                  #9

                  Korrekt, sehe auch gerade das ich mich da oben vertan hab,
                  Also versteh ich das so richtig das es elektronisch gemeldet wird!?

                  Danke




                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Hallo Hate2BeatUs !

                  Sie meinen wohl

                  1. "Beiträge zu einem Ärzte-Versorgungswerk"
                  und nicht
                  2. "Beiträge zur Ärztekammer" !?

                  zu 1.) siehe beispielhaft hier https://aevwl.de/wp-content/uploads/...-wissen-HP.pdf

                  "Warum muss ich meine Beitragszahlung gegenüber dem Finanzamt erklären?
                  Kann das nicht elektronisch erfolgen?

                  Damit sich die Beitragszahlungen zur Ärzteversorgung als Vorsorgeaufwen-
                  dungen steuermindernd auswirken, müssen sie dem Finanzamt mitgeteilt wer-
                  den. Bei Arbeitnehmern erfolgt das typischerweise zusammen mit der elek-
                  tronischen Übermittlung der Lohnsteuerdaten. Alle weiteren Einzahlungen zum
                  Versorgungswerk (bei niedergelassenen Ärzten oder freiwillige Mehrzahlungen)
                  müssen in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ erklärt werden. Hierfür existiert kein
                  automatisiertes Meldeverfahren, sodass betroffene Mitglieder beziehungswei-
                  se ihre Steuerberater die regelmäßig verschickten Bescheinigungen des Ver-
                  sorgungswerkes unbedingt zu den Unterlagen für die Steuererklärung nehmen
                  sollten.

                  "Wie erfährt das zuständige Finanzamt vom Rentenbezug des Mitglieds?

                  Die berufsständischen Versorgungswerke wie auch die anderen Träger der Al-
                  terssicherung sind im Alterseinkünftegesetz verpflichtet worden, zur Sicherstel-
                  lung der Besteuerung den Rentenbezug wie auch die Gewährung von anderen
                  Leistungen an eine zentrale Stelle zu melden. Von dort wird der Rentenbezug
                  dann an das zuständige Finanzamt des Steuerpflichtigen weitergeleitet. Die Mel-
                  dung erfolgte erstmals im Dezember 2009 für die Jahre von 2005 bis einschließ-
                  lich 2008 und seitdem in jährlichen Abständen."

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                    #10
                    Hallo Hate2BeatUs !

                    Eintrag in Anlage Vorsorgeaufwand Abschnitt 1 Beiträge zur Altersvorsorge

                    bei Arbeitnehmern sind nach Bescheinigungsabruf automatisch die Zeilen 4 und 9 korrekt befüllt

                    ansonsten "keine Automatik" sondern eigener Eintrag in Zeile 5

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Hate2BeatUs !

                      Aufpassen: Bei Arbeitnehmern kann es sein, dass Zeilen 4 und 9 automatisch befüllt werden und wegen freiwilligen Mehrzahlungen auch noch händisch die Zeile 5 zu befüllen ist !

                      Kommentar


                        #12
                        Bei Arbeitnehmern kann es sein, dass Zeilen 4 und 9 automatisch befüllt werden und wegen freiwilligen Mehrzahlungen auch noch händisch die Zeile 5 zu befüllen ist !
                        Genauso ist das ! Beiträge, die der Arbeitgeber an das Versorgungswerk übermittelt hat, sind in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten,

                        die elektronisch übermittelt wird. Das Versorgungswerk selbst übermittelt nichts elektronisch, da gibt es nur die schriftliche Bescheinigung

                        über die insgesamt bezahlten Beiträge, die ggf. auch die selbst bezahlten Beiträge enthält.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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