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ESt Erklärung 2023 abgeschickt, aber möchte noch Änderung-

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    ESt Erklärung 2023 abgeschickt, aber möchte noch Änderung-

    Wir haben die 1. Abschlagsrechnung für die Wärmepumpe 2023 gezahlt- die Pumpe wurde 2024 eingebaut. 2. Abschlagsrechnung 2024 beglichen.Auf der Rechnung sind keine Lohnkosten ausgewiesen. Zudem haben wir eine Förderung 2024 erhalten. Ich wollte alles 2024 einreichen. Aber jetzt nach Abschicken der Erklärung sagte mir jemand, ich müsste die Kosten der 1. Rechnung auch schon einreichen. Ich weiß nicht, wo ich auf dem Formular die 1. Abschlagsrechnung einreichen kann und wie ich meinen abgeschickte Erklärung nachträglich bearbeiten kann.

    #2
    Ich weiß nicht, wo ich auf dem Formular die 1. Abschlagsrechnung einreichen kann und wie ich meinen abgeschickte Erklärung nachträglich bearbeiten kann.
    Wann hast du denn die Erklärung für 2023 übermittelt ? Wenn das schon mehr als 2 Wochen her ist, würde ich vor einer Korrektur mit dem Finanzamt

    sprechen. Um die Erklärung zu korrigieren, musst du nur einen neuen Entwurf starten und die übermittelten Daten in diesen Entwurf übernehmen.

    Ich zweifle allerdings stark, ob du steuerlich überhaupt etwas geltend machen kannst. Du schreibst nämlich:

    Zudem haben wir eine Förderung 2024 erhalten.
    Lies mal selbst nach:

    § 35a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

    § 35c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Übermittelt habe ich gestern.
      § 35c trifft doch bei mir zu, aber in welchen Zeilen bei Elster kann ich Eintragungen vornehmen.

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        #4
        Übermittelt habe ich gestern.
        Da wäre eine Korrektur kein Problem.

        § 35c trifft doch bei mir zu, aber in welchen Zeilen bei Elster kann ich Eintragungen vornehmen.
        In § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG steht aber doch ausdrücklich:

        Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f
        oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die
        zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie, okay. Und eine Abschreibung dürfte ich dann auch nicht machen?

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            #6
            Und eine Abschreibung dürfte ich dann auch nicht machen?
            Bei einer selbst genutzten Immobilie gibt es keine Gebäude-AfA, die gibt es nur bei ganz oder teilweise vermieteten Objekten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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