Wir haben die 1. Abschlagsrechnung für die Wärmepumpe 2023 gezahlt- die Pumpe wurde 2024 eingebaut. 2. Abschlagsrechnung 2024 beglichen.Auf der Rechnung sind keine Lohnkosten ausgewiesen. Zudem haben wir eine Förderung 2024 erhalten. Ich wollte alles 2024 einreichen. Aber jetzt nach Abschicken der Erklärung sagte mir jemand, ich müsste die Kosten der 1. Rechnung auch schon einreichen. Ich weiß nicht, wo ich auf dem Formular die 1. Abschlagsrechnung einreichen kann und wie ich meinen abgeschickte Erklärung nachträglich bearbeiten kann.
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Keine Ankündigung bisher.
ESt Erklärung 2023 abgeschickt, aber möchte noch Änderung-
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Ich weiß nicht, wo ich auf dem Formular die 1. Abschlagsrechnung einreichen kann und wie ich meinen abgeschickte Erklärung nachträglich bearbeiten kann.
sprechen. Um die Erklärung zu korrigieren, musst du nur einen neuen Entwurf starten und die übermittelten Daten in diesen Entwurf übernehmen.
Ich zweifle allerdings stark, ob du steuerlich überhaupt etwas geltend machen kannst. Du schreibst nämlich:
Zudem haben wir eine Förderung 2024 erhalten.
§ 35a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
§ 35c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Übermittelt habe ich gestern.
§ 35c trifft doch bei mir zu, aber in welchen Zeilen bei Elster kann ich Eintragungen vornehmen.
Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f
oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die
zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Und eine Abschreibung dürfte ich dann auch nicht machen?Freundliche Grüße
Charlie24
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