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Rentner-ELSTER-Einkommensteuer-PC-AfA - wie absetzbar?

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    Rentner-ELSTER-Einkommensteuer-PC-AfA - wie absetzbar?

    Das Finanzamt möchte die Einkommensteuererklärungen nun von allen Bürgern möglichst digital per ELSTER haben.
    Als Rentner habe ich mir deshalb einen gebrauchten PC nur fürs Erstellen der Einkommensteuer und fürs sichere Übermitteln der ELSTER-Daten an die Finanzverwaltung gekauft.
    Wo kann ich den in ELSTER / meiner Einkommensteuer absetzen?

    #2
    Für Werbungskosten ist die Seite 4 der Anlage R gedacht.

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      #3
      Das Finanzamt möchte die Einkommensteuererklärungen nun von allen Bürgern möglichst digital per ELSTER haben.
      Rentner dürfen nach wie vor auf Papier einreichen.

      Wo kann ich den in ELSTER / meiner Einkommensteuer absetzen?
      Man kann auch in der Anlage R Werbungskosten geltend machen, z. B. in Zeile 25. Ob man damit durchkommt, ist ein anderes Thema.

      Ein unmittelbarer Zusammenhang mit deiner Rente besteht ja nicht, die bekommst du auch ohne PC. Ich begnüge mich bei meiner

      Rente mit der WK-Pauschale von 102,00 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die kenntnisreichen Antworten - ich habe gleich mal nachgesehen:
        Stimmt, die PC-Kosten wären nur als Werbungskosten absetzbar, wenn sie mit der Rente in Zusammenhang stünden.
        Ich kann sie nicht abschreiben wie alle Arbeitnehmer oder alle Unternehmer. Der Staat will sie also von Rentnern nicht per ELSTER haben :-)
        D.h. in meinem Fall: Ich war zu gutgläubig, daß die Ankündigung einer schnellen(!) Digitalisierung in Deutschland nun vorangetrieben und gefördert werden soll.
        Der PC wird wieder verkauft - die Einkommensteuer dem Finanzbeamten wie in den achtziger Jahren auch schon auf Formblättern erklärt.
        In diesem Sinne nochmals vielen Dank und alles Gute für euch.

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          #5
          Ich kann sie nicht abschreiben wie alle Arbeitnehmer ...
          Das stimmt ja nun auch nicht. Auch für Arbeitnehmer gilt § 9 Abs. 1 EStG:

          Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo,

            ich kann sie nicht abschreiben wie alle Arbeitnehmer oder alle Unternehmer.
            Doch, kannst du, und zwar genauso wie Arbeitnehmer und Unternehmen.

            Es ist nur absolut nicht glaubwürdig, dass sich jemand einen PC ausschließlich für die Steuererklärung anschafft (dir steht es aber frei, das glaubhaft zu machen). Daher geht das eben nur anteilig, und wenn man keine weiteren Werbungskosten hat dann bleibt man in diesem Fall ziemlich sicher unter dem Freibetrag.
            Ich persönlich habe auch schon mal einen PC als Werbungskosten für Kapitalerträge abgesetzt, kein Problem (damals).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, deren Zahlung keinen Einfluss auf die Höhe der Rente hat. Warum sollen die Kosten eines PCs

              für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung als Werbungskosten der Rente durchgehen ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Nach meiner Erfahrung werden erklärte WK zur Rente meist kommentarlos gestrichen. Für die Anschaffung eines PCs gibt es keine Vereinfachungsregeln.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Hier ein Link zu diesem Thema. In einem Absatz steht geschrieben: Stehen Sie als Rentner in keinem aktiven Arbeitsverhaeltnis, koennen Computer oder Laptop nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden bzw. generell von der Steuer abgesetzt werden. Auch dann nicht, wenn Sie den PC zum Beispiel fuer die E-Mail-Kommunikation mit der Rentenversicherung oder fuer die Erstellung Ihrer Steuererklaerung als Rentner nutzen. Grund hierfuer ist, dass PC oder Laptop steuerlich als Arbeitsmittel betrachtet werden und nur dann absetzbar sind, wenn Sie als Arbeitnehmer angestellt oder selbststaendig sind.

                  https://www.steuertipps.de/steuern-r...nerin-absetzen
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                  Kommentar


                    #10
                    Hier waren Beitraege von Uwe64 - wo sind die geblieben?
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                      Hier waren Beitraege von Uwe64 - wo sind die geblieben?
                      Wird er wohl gelöscht haben. Vermisst du sie?

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                        #12
                        Selber gelöscht weil mal wieder abweichende Rechtsauffassung oder von der Foren KI als Spam ausgefiltert :-)
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Schon vor vielen Jahren wurde der Abzug von Steuer"erklärungskosten" als Sonderausgabe abgeschafft - übrig bleibt somit nur noch der Abzug als Werbungskosten.

                          Die Aussagen von Beamtenschweiß und HundKatzeMaus sind natürlich zuerst einmal korrekt.

                          Ich würde auch keinem Rentner raten, nur wegen der ESt-Erklärung einen PC anzuschaffen.

                          Lösungen über smartphone und tablet gibt es ja auch, und das ist bei vielen Rentnern schon vorhanden ...

                          *****
                          Inwiefern eine Computeranschaffung als "Aufwand zum Erhalt der Renteneinnahmen" zu betrachten ist, ist m.E. aber Auslegungsfrage: Mangels Steuererklärung wird das Finanzamt schätzen, eine Schätzung führt i.d.R. zu Mehrsteuern, also: werden durch die PC-Anschaffung und die Nutzung der kostenlosen Elster-Erklärung die Renteneinnahmen "erhalten" ...

                          Natürlich werden dadurch die Renteneinnahmen nicht "direkt" erhalten, aber eben indirekt durch weniger Steuerbelastung ...

                          *****
                          Wenn ein Eigentümer einer teils vermieteten, teils selbstgenutzten Ferienwohnung auch die Aufwendungen für einen längerfristigen Leerstand durch "richtige Gestaltung" steuerlich in Abzug bringen kann, ...

                          *****
                          wenn die jährlichen Kosten für ein anerkanntes beruflich genutztes Arbeitszimmer (begrenzt) als Werbungskosten absetzbar sind, auch wenn es nur 4x jährlich genutzt wurde - solange eine Privatnutzung ausgeschlossen werden kann ...

                          *****
                          Wenn ein Rentner sich einen PC anschafft, damit er im Internet zum Thema "Computerkosten als Werbungskosten bei den Renteneinkünften" recherchiert ... geht er einmalig zum Steuerberater und zahlt eine Erstberatungsgebühr zu diesem Thema, dann sind das auch Werbungskosten ...

                          *****

                          ist sicherlich spitzfindig - aber der staatliche Zwang zur elektronischen Erklärungsabgabe erfordert m.E. neue Überlegungen ...
                          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.06.2024, 10:40.

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                            #14
                            ...aber der staatliche Zwang zur elektronischen Erklärungsabgabe erfordert m.E. neue Überlegungen
                            Der trifft aber die meisten Rentner nicht. Wir dürften unsere Renten, meine Betriebsrente und unsere Einkünfte aus Vermietung auch noch auf Papier erklären.

                            Nur die Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist, muss elektronisch übermittelt werden. Da könnte ich jetzt mal

                            versuchen, meinen PC anteilig geltend zu machen, nachdem ich auch die Nebenkostenabrechnung für das vermietete Haus der ErbG am PC erstelle.

                            Mir ist das aber zu blöd.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              - aber der staatliche Zwang zur elektronischen Erklaerungsabgabe erfordert m.E. neue Ueberlegungen ...
                              Die Meinung teile ich auch, aber das liegt nicht im Ermessen der Steuererklaerenden, sondern an der Steuergesetzgebung. Aber ein PC oder andere elektronische Geraete werden in der Regel eben nicht nur fuer den Erhalt der Einnahmen angeschafft, sondern meist auch ueberwiegend privat genutzt, so dass der steuerlich wirksame Anteil vorsichtig geschaetzt bei nur 1 - 5% liegen duerfte. Selbst bei 1000 EUR Anschaffungskosten waeren das gerade mal 10 - 50 EUR - und das liegt deutlich unter der Werbungskostenpauschale von 102 EUR. Es lohnt sich in der Regel meist also nur, wenn man noch weitere steuerrelevante Aufwendungen erklaeren kann.

                              Trotzdem: immer oefter werden die Buerger dazu aufgefordert, Antraege oder Meldungen nur noch online vorzunehmen - nicht nur fuer die Steuer, sondern auch bei Unternehmen. Und das muss auch der Gesetzgeber meines Erachtens entsprechend mehr durch Steuerentlastung honorieren, immerhin erspart das dem Staat oder der Wirtschaft dadurch eine Menge an Personalkosten.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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