Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentner-ELSTER-Einkommensteuer-PC-AfA - wie absetzbar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Hallo HundKatzeMaus !

    Freut mich zu hören, dass sie mir bezüglich der "Digitalisierungswut" des Staates und der Notwendigkeit "neuer Überlegungen" grundsätzlich zustimmen!

    Ihren Ausführungen/Berechnungen ist auch zuzustimmen - aber Jens11 schrieb:
    Als Rentner habe ich mir deshalb einen gebrauchten PC nur (!!!) fürs Erstellen der Einkommensteuer und fürs sichere Übermitteln der ELSTER-Daten an die Finanzverwaltung gekauft.
    Natürlich hat auch Charlie24 mit seinen Ausführungen recht - aber wenn sich ein Steuerbürger aufgrund der "Digital-Werbung" ins "Bockshorn jagen lässt" und sich deshalb unnötigerweise einen PC anschafft, dann sollte sich der Staat zumindest ein wenig an den Ausgaben des Bürgers beteiligen!

    Kommentar


      #17
      Moment mal: ich habe nicht von "Digitalisierungwut des Staates" geschrieben! Ich finde es im Gegenteil durchaus richtig, mehr zu digitalieren - aber richtig!. Deutschland haengt hier weit hinterher, denn andere Laender (insbesonders die skandinavischen) sind uns weit voraus.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #18
        Bei einem Rentner ist die Definition der Werbungskosten gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
        Ob und wie die Steuererklärung ausgefüllt wird hat keinen Einfluss darauf, ob ihm die Einnahmen wieterhin zufließen.

        Im Zuge der Steuergerechtigkeit sollte man daher vielmehr entweder wieder den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten zulassen oder diese tollen Vereinfachungsregeln streichen (am besten auch hinsichtlich diverser Versicherungen).
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #19
          Hallo HundKatzeMaus !

          Bitte nicht falsch vertehen:

          Was mich ärgert, dass zur Zeit auf Biegen und Brechen digitalisiert werden muss, und die Menschen ohne Zugang zur digitalen Welt wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden!

          Das betrifft nicht nur den Staat, sondern auch Banken als auch den Einzelhandel, der z.B. (Sonder)Rabatte nur für Smartphone-Besitzer gewährt.

          Und ein ganz besonderes Ärgernis ist, wenn die ach so tolle Digitalisierung zur weiteren Gängelung der Steuerpflichtigen führt und ganz sicherlich nicht der Bürokratie-Vereinfachung dient:

          siehe neue Anlage V 2023 und "Zwangseingabe Nebenkosten" ...

          siehe in der ESt die Vervielfachung von Erfassungszeilen, Abschnitten und Formularen ...

          mein persönliches Fazit: Sofern Gesetze nicht "entrümpelt" werden, wird das mit der Zwangs-Digitalisierung ein Schuss in den Ofen - es wird das genaue Gegenteil dabei herauskommen als erhofft!
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.06.2024, 14:07.

          Kommentar


            #20
            Ausnahmsweise kann ich Uwe64 mal vollständig zustimmen. Ohne einfachere Steuergesetze wird das nix. Bislang sind diese in den letzten 30 Jahren nur immer komplexer geworden obwohl jede Regierung eine Vereinfachung versprochen hat.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #21
              Moin ins Rund
              und aufgrund der Benachrichtigungsfkt. des Betreibers dieser Seiten danke, auch für die unterschiedlichen, teilweise grundsätzlicheren Stellungnahmen. Dazu meine Auffassung:
              * Grundsätzlich sind die zwangsweisen Steuererklärungen ein ungerechter Angriff auf die Taschen der Bürger. Wer viel Geld hat, sich einen Steuerberater leisten kann, der zahlt nämlich gar keine Steuern. Die ärmeren Bürger werden zum Ausgleich dafür statt der Reichen überschießend finanziell geschröpft.
              * Grundsätzlich sind schon die zwangsweisen Unterschriften unter die Steuererklärungen eine geistige Vergewaltigung der Bürger. Welcher Bürger versteht schon seine eigene Steuererklärung? Selbst Politiker rühmen sich damit, daß sie es nicht könnten. Jeder muß aber zwangsweise mit seiner eigenhändigen Unterschrift bestätigen, daß er alles richtig angegeben hat. Was für ein logischer Unfug, wenn er gar nicht weiß was, wer, wie, wo, womit, bis wann und warum (nicht) angeben soll, darf, kann und muß.
              * Deshalb: Grundsätzlich sollte jeder Bürger seine Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters selbst erstellen können. Zur Zeit betrügt der Staat seine ärmsten Bürger mit den verkomplizierten Steuerregelungen um viele Geldbeträge, die ihnen wegen ihrer Unkenntnis vorenthalten werden.
              * Grundsätzlich gilt das vor allem für einen demokratischen Staat, in dem alle (finanzielle) Gewalt vom Volk ausgeht und nicht vom Finanzamt.
              Soweit fürs erste :-) Vielleicht liest ja hier jemand mit, der diese Mißstände angehen könnte?

              Kommentar


                #22
                Die große Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner in den Standardfällen kann das mit Elster und dem Bescheinigungsabruf problemlos erledigen. Die 70jährigen die ich kenne, haben keine Probleme, per WhatsApp Enkelbilder zu versenden. Dann geht auch Elster, wenn man will. Bei über 80jährigen mag das anders sein. Wer natürlich nicht in der Lage war, Papiererklärungen auszufüllen, wird auch an Elster scheitern.

                Kommentar


                  #23
                  Wer viel Geld hat, sich einen Steuerberater leisten kann, der zahlt nämlich gar keine Steuern.
                  Was du hier behauptest, ist doch Unfug. Ich bin seit fast 10 Jahren Rentner und nutze für unsere Steuererklärung sowohl die Datenübernahme aus dem Vorjahr

                  wie den Bescheinigungsabruf. Damit sind schon mal die Einkünfte und die Vorsorgeaufwendungen richtig und vollständig erklärt. Der Rest erfordert gewisse

                  Kenntnisse im Steuerrecht, aber auch das ist bei Rentnern ein überschaubarer Themenbereich wie außergewöhnliche Belastungen, Spenden, haushaltsnahe

                  Aufwendungen, soviel ist das ja nicht. Da mögen sich die Beträge von Jahr zu Jahr ändern, aber mehr passiert da doch nicht.

                  Wir könnten uns einen Steuerberater leisten, würden aber mit Sicherheit nichts dabei einsparen. Ein Steuerberater kann an den Einkünften nichts ändern

                  und wenn die hoch sind, dann fallen auch höhere Steuern an. Das ist auch nicht ungerecht

                  Wer Mein ELSTER für zu kompliziert hält, der kann ein kommerzielles Steuerprogramm nutzen. Das gibt es beim Discounter ab 5,00 €, da bekommt

                  man etwas mehr Hilfen und wird auch auf viele steuerlich bedeutsame Sachverhalte hingewiesen. Bei uns sind die Ergebnisse aber immer identisch,

                  zaubern kann nämlich niemand, daran ändert weder ein Programm noch ein Steuerberater etwas.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Sehe ich auch so. Und die Personen, die der Vereinfachung der Steuern das Wort reden, sind dann üblicherweise die ersten, die sich beschweren, dass es nicht "gerecht" zugeht oder wenn dann so komplizierte Auswüchse wie § 35a EStG abgeschafft würden. Natürlich geht die Gewalt nicht vom Finanzamt aus, aber wenn die Steuergesetze von der Legislative so kompliziert gemacht werden müssen, ist das Finanzamt genauso "Opfer" wie alle Anderen auch, da es gezwungen ist, diese Kompliziertheit auch mittels Steuererklärungen abzufragen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #25
                      Ich schließe mich dem an. Behauptungen ohne Substanz.

                      Kommentar


                        #26
                        Hallo,
                        Welcher Bürger versteht schon seine eigene Steuererklärung?
                        Ich verstehe meine Steuererklärung völlig problemlos. Ich werde demnächst 80 und ich brauche für meine Steuererklärung maximal 1 Stunde. Und ich weiß genau was ich wo eintragen muss. Und ich habe auch keine Probleme das zu unterschreiben.
                        Ich mache schon seit ewigen Zeiten (1993!) meine Steuerklärung per PC. Das war ein Programm das die Papierformulare als Einzelblätter gedruckt hat. Auch die wurden von FA problemlos angenommen.

                        Die Stellungnahme in #21 halte ich für völlig übertrieben.
                        Zuletzt geändert von Gpswanderer; 18.06.2024, 20:04.
                        ----------

                        Gruß Klaus

                        Kommentar


                          #27
                          Ich verstehe meine Steuererklärung völlig problemlos.
                          Ich habe zwar noch ein paar Jahre bis zu den 80, aber ich habe auch keine Probleme mit unserer Steuererklärung.

                          Von 1999 bis 2019 habe ich ElsterFormular genutzt, die Jahre ab 2020 habe ich jetzt mit Mein ELSTER übermittelt,

                          wobei mir persönlich ElsterFormular besser gefallen hat. Vor dem Renteneintritt habe ich für die Erklärung schon

                          einige Zeit aufwenden müssen, aber inzwischen ist der Zeitaufwand wirklich sehr gering.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X