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Unverbindliche Steuerberechnung nimmt Grundtarif, im Folgejahr n. Tod des Ehepartners

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    Unverbindliche Steuerberechnung nimmt Grundtarif, im Folgejahr n. Tod des Ehepartners

    Hallo,

    wie überall im Netz zu lesen ist und das auch bei mir der Fall war, habe ich nach dem Tod meiner Frau in 2022 auch in 2023 meinen Lohn mit Steuerklasse 3 bekommen und daher nur wenig Lohnsteuer gezahlt. Nach Eintragung aller Daten in Elster für 2023 berechnet die unverbindliche Steuerberechnung der Anwendung aber nun meine Einkommensteuer nach dem Grundtarif, was eine Nachzahlung von mehreren 1.000 Euro bedeuten würde - und ich (wir) habe(n) noch nie etwas nachgezahlt (die eingetragenen steuervergünstigenden Umstände sind in etwa immer gleich)!
    Die Anwendung müßte doch den Splittingtarif (in meinem Fall letztmalig für 2023) anwenden, denn sonst - wenn das so stimmen würde - wäre ja die automatische Steuerklasse 3 ein Witz und nirgendwo steht, daß dann im Jahr der Steuererklärung eine entsprechende Nachzahlung fällig wird...

    Ist das also ein Fehler der Anwendung (Stichwort: "unverbindlich") oder habe ich irgendeine Eintragung möglicherweise falsch gemacht?

    Einzelveranlagung, kein Ehepartner eingetragen (aber Angabe Heiratsdatum und verwitwet seit), Steuerklasse 3
    Lohndaten, Witwerrentendaten sowie Riester kommen als automatische Bescheinigung
    diverse Versicherungen, Fahrt zur Arbeit... mehr ist da nicht drin.


    Sven

    #2
    ... oder habe ich irgendeine Eintragung möglicherweise falsch gemacht?
    Du musst natürlich das Sterbedatum deiner Frau unter verwitwet seit eintragen, damit der Splittingtarif zur Anwendung kommt.

    Das Heiratsdatum gehört gelöscht, die Veranlagungsart ebenfalls.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Durch die Witwerrente kann es natürlich zu einer Nachzahlung kommen, da hiervon ja keine Steuern einbehalten wurden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das Heiratsdatum gehört gelöscht, die Veranlagungsart ebenfalls.
        Die Veranlagungsart "zu löschen", d.h. da überhaupt kein Häkchen zu machen, klingt unlogisch - hat aber geholfen und meine Nachzahlung ist deutlich zusammengeschrumpft (+ Splittingtarif wurde angewendet)!

        Super und vielen lieben Dank für die echt schnelle Hilfe!!!

        (das Heiratsdatum hab' ich aber drin gelassen ;-)


        Sven

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Durch die Witwerrente kann es natürlich zu einer Nachzahlung kommen, da hiervon ja keine Steuern einbehalten wurden.
          Ja, genauso ist es - leider.

          Aber der Betrag ist zu verschmerzen - und wenn nach einem Jahr (!) die Mietnebenkostenabrechnung kommt, hol' ich mir davon wieder was zurück!


          Sven

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            #6
            das Heiratsdatum hab' ich aber drin gelassen
            Hättest du aber löschen können, der Eintrag bei verwitwet seit, würde genügen. Verwitwet kann bekanntlich nur jemand sein, der vorher verheiratet war.

            Die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung ist auf Ehegatten beschränkt. Die gab es aber 2023 bereits nicht mehr.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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