Hallo zusammen,
ich habe 2023 bis 1.8. nur in Homeoffice 100% gearbeitet, ab 1.8. nur 10 Tage pro Monat in Home Office, ich komme 2023 also nach Abzug von Urlaubs und Krankheitstagen auf nur 30 Tage in Büro (+ 5 Tage Dienstreise, aber die darf ich nicht auf Entfernungspauschale anrechnen, obwohl ich die ganze Zeit während Dienstreise Deutschlandticket nutzte?). Unter Nr. 17 steht bei mir steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf Entfernungspauschale anzurechnen sind: 120 Euro. Entfernung zum Büro nur 7 km, ich komme nach Abzug von 120 Euro also auf negative Entfernungspauschale, geht das überhaupt? Oder soll ich 120 Euro von Kosten für Deutschlandticket abziehen? Unter Nr. 20 steht bei mir noch steuerfrei Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit, aber die muss ich nicht auch noch abziehen oder?
Dann sieht die Rechnung bei mir etwa so aus:
165 x 6 = 990 Home Office Pauschale
Entfernungspauschale 7 km x 30 Tage Büro x 0,3 = 63
Deutschlandticket 46,55 x 4 Monate = 186,2 - 120 steuerfreie Arbeitgeberleistungen = 66,2
50% Internet = 29,99 x 12 = 359,88 / 2 = 179,94 (Ich denke bei 165 Tagen Home Office darf ich 50% absetzen ? )
Kontogebührenpauschale: 16
Arbeitsmittelpauschale: 110
Rechtsschutz nur Arbeitsrecht Anteil: 67,58
Bescheinigung für Handwerkerleistungen / Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG für 2023:
Handwerkerleistungen: 71,42
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 232,98
Darf man jetzt Hauswart nicht mehr absetzen?
Sonst fehlt mir bei Werbungskosten nichts mehr ein, ich hatte mir nur neue Waschmaschine gekauft und zusätzlich zur Lieferkosten noch Unterbau bezahlt, aber das zählt wahrscheinlich nicht als Haushaltsnahe Handwerksleistungen?
ich habe 2023 bis 1.8. nur in Homeoffice 100% gearbeitet, ab 1.8. nur 10 Tage pro Monat in Home Office, ich komme 2023 also nach Abzug von Urlaubs und Krankheitstagen auf nur 30 Tage in Büro (+ 5 Tage Dienstreise, aber die darf ich nicht auf Entfernungspauschale anrechnen, obwohl ich die ganze Zeit während Dienstreise Deutschlandticket nutzte?). Unter Nr. 17 steht bei mir steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf Entfernungspauschale anzurechnen sind: 120 Euro. Entfernung zum Büro nur 7 km, ich komme nach Abzug von 120 Euro also auf negative Entfernungspauschale, geht das überhaupt? Oder soll ich 120 Euro von Kosten für Deutschlandticket abziehen? Unter Nr. 20 steht bei mir noch steuerfrei Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit, aber die muss ich nicht auch noch abziehen oder?
Dann sieht die Rechnung bei mir etwa so aus:
165 x 6 = 990 Home Office Pauschale
Entfernungspauschale 7 km x 30 Tage Büro x 0,3 = 63
Deutschlandticket 46,55 x 4 Monate = 186,2 - 120 steuerfreie Arbeitgeberleistungen = 66,2
50% Internet = 29,99 x 12 = 359,88 / 2 = 179,94 (Ich denke bei 165 Tagen Home Office darf ich 50% absetzen ? )
Kontogebührenpauschale: 16
Arbeitsmittelpauschale: 110
Rechtsschutz nur Arbeitsrecht Anteil: 67,58
Bescheinigung für Handwerkerleistungen / Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG für 2023:
Handwerkerleistungen: 71,42
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 232,98
Darf man jetzt Hauswart nicht mehr absetzen?
Sonst fehlt mir bei Werbungskosten nichts mehr ein, ich hatte mir nur neue Waschmaschine gekauft und zusätzlich zur Lieferkosten noch Unterbau bezahlt, aber das zählt wahrscheinlich nicht als Haushaltsnahe Handwerksleistungen?
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