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Negative Entfernungspauschale?

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    Negative Entfernungspauschale?

    Hallo zusammen,

    ich habe 2023 bis 1.8. nur in Homeoffice 100% gearbeitet, ab 1.8. nur 10 Tage pro Monat in Home Office, ich komme 2023 also nach Abzug von Urlaubs und Krankheitstagen auf nur 30 Tage in Büro (+ 5 Tage Dienstreise, aber die darf ich nicht auf Entfernungspauschale anrechnen, obwohl ich die ganze Zeit während Dienstreise Deutschlandticket nutzte?). Unter Nr. 17 steht bei mir steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf Entfernungspauschale anzurechnen sind: 120 Euro. Entfernung zum Büro nur 7 km, ich komme nach Abzug von 120 Euro also auf negative Entfernungspauschale, geht das überhaupt? Oder soll ich 120 Euro von Kosten für Deutschlandticket abziehen? Unter Nr. 20 steht bei mir noch steuerfrei Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit, aber die muss ich nicht auch noch abziehen oder?

    Dann sieht die Rechnung bei mir etwa so aus:

    165 x 6 = 990 Home Office Pauschale

    Entfernungspauschale 7 km x 30 Tage Büro x 0,3 = 63

    Deutschlandticket 46,55 x 4 Monate = 186,2 - 120 steuerfreie Arbeitgeberleistungen = 66,2

    50% Internet = 29,99 x 12 = 359,88 / 2 = 179,94 (Ich denke bei 165 Tagen Home Office darf ich 50% absetzen ? )

    Kontogebührenpauschale: 16

    Arbeitsmittelpauschale: 110

    Rechtsschutz nur Arbeitsrecht Anteil: 67,58

    Bescheinigung für Handwerkerleistungen / Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG für 2023:

    Handwerkerleistungen: 71,42

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: 232,98

    Darf man jetzt Hauswart nicht mehr absetzen?

    Sonst fehlt mir bei Werbungskosten nichts mehr ein, ich hatte mir nur neue Waschmaschine gekauft und zusätzlich zur Lieferkosten noch Unterbau bezahlt, aber das zählt wahrscheinlich nicht als Haushaltsnahe Handwerksleistungen?

    #2
    Warum gehören bei Dir die Handwerkerleistungen etc. zu den Werbungskosten?

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      alles etwas wirr, aber ich behandele mal ein paar einzelne Punkte:

      + 5 Tage Dienstreise, aber die darf ich nicht auf Entfernungspauschale anrechnen, obwohl ich die ganze Zeit während Dienstreise Deutschlandticket nutzte?
      Dienstreisen fallen gar nicht unter die Entfernungspauschale. Die Kosten sind komplett als Werbungskosten absetzbar, das Deutschlandticket anteilig.

      Unter Nr. 17 steht bei mir steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf Entfernungspauschale anzurechnen sind: 120 Euro. Entfernung zum Büro nur 7 km, ich komme nach Abzug von 120 Euro also auf negative Entfernungspauschale, geht das überhaupt?
      Natürlich geht das, und zwar wenn der Arbeitgeber mehr zuschießt als wirklich angefallen ist; der Überschuß ist dann zu versteuern.
      Oder sollen die 120 Euro für die Dienstreisen sein?

      Unter Nr. 20 steht bei mir noch steuerfrei Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit, aber die muss ich nicht auch noch abziehen oder?
      Die musst du bei den Werbungkosten angeben, erst dann wird es sich ausgleichen, und die Zahlung ist dann steuerfrei.

      Entfernungspauschale 7 km x 30 Tage Büro x 0,3 = 63

      Deutschlandticket 46,55 x 4 Monate = 186,2 - 120 steuerfreie Arbeitgeberleistungen = 66,2
      Für den Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale) geht nur eins, entweder pauschal 30 Cent/km oder ÖPNV-Kosten.

      50% Internet = 29,99 x 12 = 359,88 / 2 = 179,94 (Ich denke bei 165 Tagen Home Office darf ich 50% absetzen ?
      Kommt auf den Beruf an.

      Darf man jetzt Hauswart nicht mehr absetzen?
      Doch, wie kommst du darauf, dass das nicht so wäre?

      EDIT: Ich meine hier natürlich haushaltsnahe Dienstleistungen, das ist was völlig anderes als Werbungskosten.

      Ich hatte mir nur neue Waschmaschine gekauft und zusätzlich zur Lieferkosten noch Unterbau bezahlt, aber das zählt wahrscheinlich nicht als Haushaltsnahe Handwerksleistungen?
      Wurde der Unterbau bei dir gebaut? Dann wären die Lohnkosten dafür absetzbar (unbare Zahlung vorausgesetzt).

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 16.06.2024, 19:44.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Warum gehören bei Dir die Handwerkerleistungen etc. zu den Werbungskosten?
        Stimmt, gehören hier nicht rein

        Kommentar


          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          alles etwas wirr, aber ich behandele mal ein paar einzelne Punkte:

          Dienstreisen fallen gar nicht unter die Entfernungspauschale. Die Kosten sind komplett als Werbungskosten absetzbar, das Deutschlandticket anteilig.

          Natürlich geht das, und zwar wenn der Arbeitgeber mehr zuschießt als wirklich angefallen ist; der Überschuß ist dann zu versteuern.
          Oder sollen die 120 Euro für die Dienstreisen sein?

          Die musst du bei den Werbungkosten angeben, erst dann wird es sich ausgleichen, und die Zahlung ist dann steuerfrei.

          Für den Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale) geht nur eins, entweder pauschal 30 Cent/km oder ÖPNV-Kosten.

          Kommt auf den Beruf an.

          Doch, wie kommst du darauf, dass das nicht so wäre?

          EDIT: Ich meine hier natürlich haushaltsnahe Dienstleistungen, das ist was völlig anderes als Werbungskosten.

          Wurde der Unterbau bei dir gebaut? Dann wären die Lohnkosten dafür absetzbar (unbare Zahlung vorausgesetzt).

          Stefan
          Sorry das ist wirklich verwirrend bei mir, dann lohnt sich Steuererklärung für mich wahrscheinlich wieder nichts, wenn ich Deutschlandticket noch versteuern muss, dann zahle ich am Ende wieder drauf? der Steuerberater vom Verein hat mir schon vor 10 Jahren geraten, ich soll es besser lassen, immer bei ihm nur draufgezahlt.

          120 Euro sind Zuschuss vom Arbeitgeber für Deutschlandticket also 30 € im Monat, ich habe Deutschlandticket erst seit September gekauft. Aber wenn ich statt Entfernungspauschale die Kosten für Deutschlandticket angebe, wo werden dann diese 120 € abgezogen??

          Ich fahre sonst nie auf Dienstreise, das war Firmen Jubiläum in Berlin und ich musste Mahlzeiten bei der Reisekosten Abrechnung angeben, das sind wahrscheinlich diese steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit. Aber wo unter Werbungskosten soll ich diese steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit bei Werbungskosten abziehen?

          Bahnticket nach Berlin und zurück und Hotel hat Arbeitgeber gezahlt. Ich habe aber für die Fahrten in Berlin und zum Flughafen um Gäste abzuholen mein Deutschlandticket genutzt und für die Strecke vom Köln Hbf in die Stadt, wo ich wohne, auch. Die wollten mir dafür auch noch Bahnticket kaufen, aber ich habe ja Deutschlandticket und brauchte es nicht, es ist auch nicht weit, bin dann einfach mit RE gefahren.

          Hauswart steht in der Nebenkostenabrechnung 2023 drin, aber fehlt dann in dieser Bescheinigung nach §35a EStG? Ich rufe morgen beim Vermieter an und frage nach, vielleicht hat er vergessen.

          Unterbau heißt, die haben nur Deckel von Waschmaschine abgeschraubt und andere Blechabdeckung draufgeschraubt, damit Waschmaschine unter die Arbeitsplatte passt. Diese Abdeckung habe ich direkt beim Hersteller bestellt. Dann haben sie die Waschmaschine unter dieArbeitsplatte in der Küche wieder reingeschoben und angeschlossen.

          Kommentar


            #6
            Deine Fragen gehen teilweise stark in die Richtung, ob sich die Erstattungen durch den Arbeitgeber auf die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung auswirken. Das kannst Du aber durch die Steuerberechnung in Elster selber feststellen.
            Ersetzte Reisekosten gehören in Zeile 74 der Anlage N.
            Grundsätzlich solltest Du es nicht als Nachteil ansehen, wenn Dir Dein Arbeitgeber Kosten erstattet.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Deine Fragen gehen teilweise stark in die Richtung, ob sich die Erstattungen durch den Arbeitgeber auf die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung auswirken. Das kannst Du aber durch die Steuerberechnung in Elster selber feststellen.
              Ersetzte Reisekosten gehören in Zeile 74 der Anlage N.
              Grundsätzlich solltest Du es nicht als Nachteil ansehen, wenn Dir Dein Arbeitgeber Kosten erstattet.
              Danke, ich versteh nur nicht, ob ich 120 € für Deutschlandticket (Nr. 17 steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf Entfernungspauschale anzurechnen sind) von der Entfernungspauschale, dann komme ich auf negative Zahl oder von Gesamtkosten Deutschlandticket für 4 Monate abziehen soll? Ich meine ich habe es ja auch für Fahrten ins Büro auch genutzt.

              Es heißt Nahverkehrszuschuss:
              Der Nahverkehrszuschuss beträgt € 30,- brutto monatlich und wird ausschließlich für die Nutzung des Großkundentickets oder Azubi-Tickets bezahlt. Das Deutschland-Ticket als Jobticket wird im Abonnement als Großkundenticket ebenfalls bezuschusst. Andere Zeit- und Abonnementkarten werden nicht bezuschusst.

              Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 15 EStG Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG gezahlt werden. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag.
              Zuletzt geändert von Steuer24; 16.06.2024, 23:21.

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                #8
                Hallo,

                Aber wenn ich statt Entfernungspauschale die Kosten für Deutschlandticket angebe, wo werden dann diese 120 € abgezogen??
                Zuschüsse vom Arbeitgeber werden doch extra abgefragt (Zeilen weiß ich nicht auswendig).

                Aber wo unter Werbungskosten soll ich diese steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit bei Werbungskosten abziehen?
                Du musst nicht die steuerfreien Zuschüsse angeben, sondern deinen Verpflegungsaufwand (als Pauschale, die Höhe musst du googeln). Am Ende gleicht es sich dann in der Regel aus, und damit bleibt der Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei.

                Ich habe aber für die Fahrten in Berlin und zum Flughafen um Gäste abzuholen mein Deutschlandticket genutzt und für die Strecke vom Köln Hbf in die Stadt, wo ich wohne, auch.
                Wie gesagt, das kannst du anteilig absetzen. Viel bringt das aber nicht, ich würde vielleicht 10 oder 15 Euro nehmen.

                Hauswart steht in der Nebenkostenabrechnung 2023 drin, aber fehlt dann in dieser Bescheinigung nach §35a EStG? Ich rufe morgen beim Vermieter an und frage nach, vielleicht hat er vergessen.
                Ja, mach' das.
                Du kannst das aber auch selber dazurechnen, die Abrechnung belegt es ja.

                Unterbau heißt, die haben nur Deckel von Waschmaschine abgeschraubt und andere Blechabdeckung draufgeschraubt, damit Waschmaschine unter die Arbeitsplatte passt. Diese Abdeckung habe ich direkt beim Hersteller bestellt. Dann haben sie die Waschmaschine unter dieArbeitsplatte in der Küche wieder reingeschoben und angeschlossen.
                Und wurde das in Rechnung gestellt? Wenn ja, dann kannst du die Kosten (hier wohl die kompletten) auch als Handwerkerleistungen absetzen.

                Danke, ich versteh nur nicht, ob ich 120 € für Deutschlandticket (Nr. 17 steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf Entfernungspauschale anzurechnen sind) von der Entfernungspauschale, dann komme ich auf negative Zahl oder von Gesamtkosten Deutschlandticket für 4 Monate abziehen soll?
                Du hast das Deutschlandticket doch real gekauft, trag das einfach bei der Entfernungspauschale ein (wenn man es genau nimmt müsstest du die oben gennanten 10 bzw. 15 Euro abziehen). Damit verfallen zwar die 30 Cent/km, aber es ist trotzdem besser denke ich.

                Das was du zitiert hast ist natürlich richtig, solche Zuschüsse sind steuerfrei. Aber man kann die Kosten dann nicht auch noch als Werbungskosten absetzen, diese (Teil)Kosten hatte man ja gar nicht. Und genau deshalb muss man beides eintragen, das Finanzamt errechnet dann die Differenz und nur die ist absetzbar (im Einzelfall auch versteuert, nämlich wenn man sogar geringere Kosten hatte).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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