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Bescheinigungen des verstorbenen Ehepartners abrufen

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    Bescheinigungen des verstorbenen Ehepartners abrufen

    Hallo liebes Forum, meine Ehefrau ist in 2022 leider verstorben. Um die Steuererklärung für 2022 zu erstellen, möchte ich gerne ihre Bescheinigungen abrufen. Leider habe ich bisher keine Vollmacht dafür. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, die an das Finanzamt übermittelten Daten zu erhalten?

    #2
    Für Verstorbene kann der Bescheinigungsabruf nicht mehr eingerichtet werden. Falls er bereits zu Lebzeiten eingerichtet war, können die

    Bescheinigungen auch nach dem Tod weiter abgerufen werden. Dafür muss man nur Zugang zu dem Konto haben, auf dem der Abruf

    eingerichtet war. Um welche Bescheinigungen geht es denn konkret ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die Antwort.
      Es geht um Lohnersatzleistungen (Krankengeld) und die Erwerbsminderungsrente.

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        #4
        Für das Krankengeld müsste es eine schriftliche Bescheinigung der Krankenkasse geben. Bei der Erwerbsminderungsrente kommt es darauf an,

        wann die bewilligt wurde bzw. begonnen hat. Wenn das nicht vor 2021 war, kann man den Rentenbetrag selbst anhand des Rentenbescheids

        ermitteln, weil dann kein Rentenanpassungsbetrag berechnet werden muss. Kompliziert könnte es bei rückwirkender Bewilligung der Rente und

        Verrechnung mit dem Krankengeld werden, aber das würde ich dem Finanzamt überlassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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