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Wie/Wo trage ich die Riesterauszahlung in das Elsterformular ein

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    Wie/Wo trage ich die Riesterauszahlung in das Elsterformular ein

    Guten Tag zusammen,

    ich erstelle gerade meine Steuererklärung und finde mich in Sachen Riestervertragsauszahlung (Vollauszahlung) irgendwie nicht zurecht.
    1.Ich habe die folgende Bescheinigung erhalten. In welche Anlage und in welche Zeile muss dieser Betrag aus der Bescheinigung eingetragen werden.

    2.Weiter stellt sich mir die Frage wie dieser Betrag lt. Foto plausibel zustande kommen kann, wenn ich im September 2023 einen Auszahlungsbetrag von 34.462,18 erhalten habe? Der Betrag auf der Bescheinigung erscheint mir total unlogisch wenn man von nachgelagerter Besteuerung spricht.
    Dieser Vertrag ist ein Riestervertrag der seit 2011 privat angespart wurde (keine Arbeitgeberbeteiligung und keine Abrechnung über die Lohnabrechnung) Kann das jemand plausibel erklären?



    Vielen Dank im Voraus und
    Grüße aus dem schönem Hamburg

    Ich frage nur für einen Freund
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    #2
    Leistungen laut Nummer 8 der Mitteilung sollten in Zeile 21 der Anlage R-AV gehören. Zu versteuern ist natürlich nicht der Auszahlungsbetrag, sondern der darin enthaltene mit dem Vertrag erzielte Gewinn.

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      #3
      Naja, Riester ist an sich schon zu 100 % steuerpflichtig, da es in der Sparphase ja auch abzugsfähig war. Wir wissen nicht, welche anderen Zahlen noch auf anderen Seiten der Bescheinigung stand oder ob die Jahre zutreffend benannt wurden.

      Ist das wirklich ein Riestervertrag, sieht für mich irgenwie wie eine Direktversicherung aus?
      Zuletzt geändert von Kloebi; 19.06.2024, 07:14.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Naja, Riester ist an sich schon zu 100 % steuerpflichtig, da es in der Sparphase ja auch abzugsfähig war.
        §22 Abs 5 Satz 2 würde jedoch darauf hindeuten, dass die staatliche Förderung nicht in Anspruch genommen wurde (oder wegen schädlicher Verwendung zurück gezahlt werden musste). Dann wäre wiederum nur der Gewinn steuerpflichtig. Irgendwie entspricht eine Vollauszahlung auch nicht so recht dem üblichen Modell der Riesterförderung.

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          #5
          o. k. ohne staatliche Förderung ist es ein normaler Rentenversicherungsvertrag, bei dem, wie L.E. Fant schon schrieb, nur der Gewinn zu versteuern ist.

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            #6
            Leistungen nach Nummer 8 der Leistungsmitteilung gehören, wie von L. E. Fant bereits geschrieben, in die Zeile 21 der Anlage R - AV / bAV.

            Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen, der trägt das schon richtig ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank ihr Lieben,

              also das bringt ja schon irgendwie ein wenig Licht ins Dunkle...

              1.Ich dachte wenn man eine Bescheinigung nach §92 EStG erhält ist das ein klares Zeichen für einen Riestervertrag oder stimmt das etwa nicht?

              2. Woran kann ich festmachen ob der Vertrag gefördert wurde? (liegt das daran ob ich diesen steuerwirksam in der Steuererklärung angegeben habe oder nicht, oder gibt es dafür eine andere Grundlage?)

              Solange wie ich diese Steuererklärung kenne, habe ich dort nie die Anlage AV ausgefüllt, das überblickt sicher nicht den ganzen Zeitraum des Versicherungsverlaufs - jedoch schon ein gutes Stück zurück. Die Versicherung ist mir dieses Jahr das erste mal in die Hände gefallen, aufgrund der Auszahlung - vorher hatte ich gar keine Ahnung von dem Vertrag. (kopfschüttel)

              Den Tipp mit dem Bescheingungsabruf werde ich nochmal alternativ ausprobieren - vielen Dank dafür! (das kannte ich noch nicht)

              Auf der Vorderseite meines beigefügten Bildes stehen lediglich die Angaben wie Versicherungsnummer, Name, SV-Nummer, Vertragsnummer etc. - keine weitern Werte
              Als Grund für die Mitteilung ist "ausschließlich einmalige Leistungen im Sinne des §22 Nummer 5 EStG" angekreuzt neben vier weiteren möglichen Gründen, welche aber unangekreuzt beglieben sind von der Deka.

              Ich hege tatsächlich langsam mit euren Infos den leisen Verdacht, das es wie von euch beschrieben ein Riestervertrag, jedoch ohne Förderung ist. Und wir vermutlich daher tatsächlich nur über eine klassische Rentenversicherung sprechen und sich daher schlüssig erklären ließe.

              Vielen Dank schon einmal für Eure Rückmeldungen und
              Viele Grüße

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                #8
                1. ja
                2. aus den jährlichen Kontostandsmeldungen, Kapital x, davon gefördert y.
                Entweder ist man nicht begünstigt (kein Arbeitnehmer, bereits ein anderer Vertrag) oder hat all die Jahre weder über die Steuer noch über Zulagen die Förderung beantragt, dann ist es ungefördert. Kopfschüttel ist gut, immerhin war es eine positive Überraschung.

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                  #9
                  vielen Dank Kloebi, richtig auf der letzten § 92 Bescheinigung aus 2023 stehen wirklich keine/0 gutgeschriebenen Zulagen bis zum 31.12.2023, aber da dies gleichzeitig die erste Bescheinigung dieser Art ist die ich in die Finger bekommen habe, wird es dann wohl so sein und wir lassen es an dieser Stelle ganz. (immer noch leicht von den Socken)

                  Danke an euch alle für die schnelle Hilfe
                  und Liebe Grüße

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