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Umsatssteuernachzahlung nach Gewerbeabmeldung

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    Umsatssteuernachzahlung nach Gewerbeabmeldung

    Hallo

    irgendwie komme ich nicht weiter und hoffe das ich hier evtl. Hilfe bekomme .
    Ich habe mein Geschäft nach 8 Jahren durch
    die Corona Nachwirkungen zum 1.6.2021 aufgeben müssen und auch zu diesem Datum mein Gewerbe abgemeldet.
    2023 musste ich noch Umsatzsteuer nachzahlen die ich gerne in der Steuererklärung absetzen würde .
    ich weiß aber absolut nicht wie ich das in der Steuererklärung eintragen kann .


    #2
    ... ich weiß aber absolut nicht wie ich das in der Steuererklärung eintragen kann .
    Du wirst für 2023 nochmal eine EÜR erstellen müssen und den Verlust aus der Nachzahlung dann in der Anlage G geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ganz sauber wäre gewesen, das 2021 als Übergangsverlust (Vebindlichkeit) zu erfassen. Vielleicht hat das FA das von sich aus so gemacht. Schau mal in den 21er Einkommensteuerbescheid.
      Zuletzt geändert von Kloebi; 20.06.2024, 07:31.

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        #4
        Falls das nicht in 2021 beim Aufgabeverlust berücksichtigt wurde, hast du m. E. keine Möglichkeit das noch steuerlich geltend zu machen.
        Das musst du aber letzlich mit deinem Finanzamt klären.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Ganz sauber wäre gewesen, das 2021 als Übergangsverlust (Vebindlichkeit) zu erfassen.
          Stimmt, da habe ich gestern nicht mitgedacht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wir wissen ja nicht einmal, welche Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz) 2021 war. Auf alle Fälle hätte es im Übergangs- und nicht im Aufgabeverlust berücksichtigt werden müssen. Falls kein solcher festgestellt wurde (kommt vor), bestehen auch im Zahlungsjahr noch Chancen.

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