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Anlage S: Gewinn

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    Anlage S: Gewinn

    Hallo zusammen,

    ich habe als Hausaufgabenhelfer/Betreuer 550 € verdient. Dieser Verdienst wird durch Benzinkosten recht stark reduziert. Was trage ich nun in die Anlage S ("Gewinn, Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit") ein? Die 550 € oder das, was nach Abzug der Benzinkosten übrigbleibt?

    Viele Grüße

    Julian Pähler

    #2
    Gewinn ist bei Nicht-Bilanzierenden der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Das sollte Deine Frage klären.

    Unabhängig davon musst Du noch die eigenständige Steuererklärung "Anlage EÜR" einreichen (=Einnahme-Überschuss-Rechnung), in der Du Deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einträgst und Deinen Gewinn ermittelst, den Du dann in die Anlage S überträgst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      du fängst mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) an, das ist ein eigenes Formular und praktisch eine eigene Erklärung.
      Erst was dann dort als Gewinn herauskommt trägst du in die Anlage S ein.

      Anmerkung: Ich möchte bezweifeln, dass das eine freiberufliche Tätigkeit war.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Anmerkung: Ich moechte bezweifeln, dass das eine freiberufliche Taetigkeit war.
        Genau aus dem Grund habe ich meine im Jan/Feb getaetigten und entlohnten Hilfen (395 Euro) mit der Anlage SO erklaert. Davon gingen 311 Euro Werbungskosten ab (Fahrkosten und Anzeige), so dass nur 84 Euro an Einkuenfte uebrig blieben, also steuerfrei bleiben, weil unter der Freigrenze von 255 Euro. Das war schoen einfach ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Die Anlage SO ist aber nur dann Dein Freund, wenn das eine einmalige Sache war. Anderenfalls ist Deine Vorgehensweise schlichtweg falsch, weil es dann keine sonstigen Einkünfte sind.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo,

            Genau aus dem Grund habe ich meine im Jan/Feb getaetigten und entlohnten Hilfen (395 Euro) mit der Anlage SO erklaert.
            Ich rate auch manchmal zur Anlage SO, die ist das Auffangbecken für alles was nicht richtig zugeordnet werden kann. Ich sag immer: Solange man es überhaupt erklärt kann einem vom Finanzamt aus nichts passieren. Daher besser die Anlage SO als gar nicht.
            Zu der Freigrenze: Die wäre bei Anlage S oder G noch etwas höher, nämlich 410 Euro (Härteausgleich). Eine Bedingung ist dann allerdings, dass es sonst keine solchen Einkünfte gibt (der im Hauptberuf selbstständig Tätige kann die beispielsweise nicht in Anspruch nehmen).

            Die Anlage SO ist aber nur dann Dein Freund, wenn das eine einmalige Sache war.
            Sagen wir lieber "nicht regelmäßig", denn zwei oder drei mal im Jahr einer Nachbarin bei der Friedhofsarbeit zu helfen ist noch keine gewerbliche Tätigkeit.
            Und auch ein paar mal Nachhilfe geben muss das nicht sein, kommt halt auf den Einzelfall an (ich selber hab letztes Jahr ein paar mal bei der Abiturvorbereitung geholfen, gewerblich war das sicher nicht - bietest du es allerdings irgendwo an sieht es schon anders aus).
            Die Grenzen sind fließend, aber konkret wird man recht leicht sagen können, auf welcher Seite man sich bewegt.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Anmerkung: Ich möchte bezweifeln, dass das eine freiberufliche Tätigkeit war.
              Na ja, sicher keiner der Katalogberufe. Aber als selbständige unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit kann man das doch ansehen meine ich. Bei derart geringen Einnahmen kann man auch pauschal 25% der Einnahmen als Betriebsausgaben ansetzen, das wird in der Regel bei Einnahmen bis 4.800 € im Jahr so akzeptiert. Wenn natürlich die Ausgaben höher sind als 25%, dann EÜ-Rechnung als gesondertes Formular und den Gewinn in die Anlage S übernehmen.

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                #8
                Vielen Dank für die Antworten!
                Die Anlage EÜR habe ich in der Tat ausgefüllt. Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt dann also tatsächlich in die Anlage S 550 € minus Benzinkosten.

                Viele Grüße

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                  #9
                  Hallo,

                  praktisch ja:
                  In der EÜR ermittelst du ja deinen Gewinn indem u.a. die Benzinkosten (=Betriebskosten) von den Einnahmen abgezogen werden. Und nur das Ergebnis kommt dann in die Einkommensteuererklärung.

                  Die Anlage S (oder G) ist auch meist eine ganz schnelle Sache, den Gewinn aus der EÜR übernehmen und noch ein/zwei Angaben, fertig.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 22.06.2024, 14:45.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Nimm statt der Benzinkosten pauschal 0,30 € / gefahrenem km wenn Du den PKW genutzt hast. Ein Auto kostet ja nicht nur die Benzinkosten.

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                      #11
                      Ja, habe ich. Also "Benzinkosten" im übertragenen Sinne, meinte ich.

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