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Möglichkeit der Freitexteingabe in ESTER?

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    Möglichkeit der Freitexteingabe in ESTER?

    Hallo zusamemn,

    ich bin auf der Suche nach einer Eingabemöglichkeit von Freitext, die einen speziellen Sachverhalt erläutert. Leider bin ich bisher noch nicht fündig geworden. Hat jemand einen Tipp?

    Vielen Dank!

    VG, Michael

    #2
    Du meinst wahrscheinlich "Mein Elster", nicht ESTER ?
    Aber etwas genauer, wo du das einzugeben gedenkst (interne Notiz für Dich, Körperschaftsteuererklärung für gemeinnützige Vereine Seite 3, Formular "sonstige Nachrichten" etc. etc.), darf es schon sein, wenn Du eine weiterführende Antwort wünschst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Selbstverständlich meine ich mein Elster! ;-)
      Mein Finanzamt riet mir, eine Erläuterung zu hinterlegen, wo ich den Sachverhalten nochmals darlegen solle, warum ich in einem Fall keine Jahressteuerbescheinigung eines deutschen Finanzdienstleiters (Weltsparen.de) beiberingen kann, da dieser sich weigert, mir eine entsprechende Bescheinigung über unversteuerte Zinsen aus dem Ausland auszustellen wozu die gesetzlich definitiv verpflichtet ist. Die BaFin schläft, trotz Beschwerde - seit Monaten auch schön tief weiter und unternimmt nichts, unglaublich! Ist das präzise genug? :-)

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        #4
        Dann benutzt du wohl am Besten eine "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" gleich nach der Anmeldung auf der Startseite ganz unten rechts auf dem Bildschirm.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Es geht also um die Einkommensteuererklärung. Entweder schaffst Du das platzmäßig im Hauptbogen unter "ergänzende Angaben zur Steuererklärung" reinzubringen, was zu bevorzugen wäre. Nur wenn das nicht reicht oder Du noch Anhänge beifügen möchtest, dann würde ich an dieser Stelle im Hauptbogen auf das parallel von Dir eingereichte elektronische Schreiben verweisen, dass Du im zeitlichen Zusammenhang in "Mein Elster" über das Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" einreichst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Michael_58455 Beitrag anzeigen
            Ist das präzise genug? :-)
            Für die Angabe, dass es um die Einkommensteuererklärung geht, hat es offensichtlich immer noch nicht gereicht.

            Natürlich stellt weltsparen keine Jahressteuerbescheinigung aus. Jsb eines inländischen Anbieters über ausländische Erträge, die nicht der inländischen Besteuerung unterlagen, ist auch ein Widerspruch in sich.

            Aber weltsparen stellt natürlich eine Übersicht der im Ausland erzielten Erträge bereit.

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              #7
              Worum sollte es sonst gehen??? Um den Kauf von Melonen?
              Weltsparen hatte mir die letzten ca. 5 - 7 Jahre jährlich IMMER einen Überischt über über die erzielten Erträge zugesandt, was dieses Jahr nicht mehr funktioniert, löächerlich!!! Nie wieder Weltsparen...

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                #8
                Hast Du Dir mal angeschaut, wie viele möglichen Steuererklärungen und Formulare es unter Mein Elster gibt ? Danach beantworte Dir Deine Frage bitte selbst. P.S.: Eine Melonenkauferklärung ist da nicht dabei, es sei denn Du meinst die Umsatzsteuererklärung mit innergemeinschaftlichem Erwerb ;-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Hallo,

                  warum ich in einem Fall keine Jahressteuerbescheinigung eines deutschen Finanzdienstleiters (Weltsparen.de) beiberingen kann,
                  Da man das nicht muss - wo ist das Problem?

                  Weltsparen hatte mir die letzten ca. 5 - 7 Jahre jährlich IMMER einen Überischt über über die erzielten Erträge zugesandt,
                  Das mag ja sein, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
                  Du hast ein oder mehrere Konten bei ausländischen Banken, und die musst du einfach erklären. Bei nur Zinsen ist das auch nicht besonders kompliziert.
                  Die Aufstellung von Weltsparen sollte dir auch in der Vergangenheit nur helfen, ein Beleg für das Finanzamt war das nie.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Zitat von Michael_58455 Beitrag anzeigen
                    ... eine Erläuterung zu hinterlegen, ... warum ich in einem Fall keine Jahressteuerbescheinigung eines deutschen Finanzdienstleiters (Weltsparen.de) beiberingen kann, da dieser sich weigert, mir eine entsprechende Bescheinigung über unversteuerte Zinsen aus dem Ausland auszustellen ...
                    https://www.weltsparen.de/steuern/

                    "Steuerinformationen von WeltSparen

                    Wir von WeltSparen stellen Ihnen als Kunde die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung. Bei den Raisin Invest Portfolios erfolgt die steuerliche Behandlung auf der Ebene der Depotbank DAB BNP Paribas – diese sind deshalb in den Steuerinformationen von WeltSparen nicht enthalten. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge in den Altersvorsorgeprodukten ETF Rürup und ETF Riester wird Ihnen im Bereich Raisin des WeltSparen Onlinebankings unter dem Menüpunkt Dokumente von der Raisin GmbH eingestellt.

                    ...

                    Dokumente für WeltSparen-Kunden

                    Unsere Partnerbanken stellen Ihnen zur Fälligkeit der Anlage oder am Ende des Jahres einer Zinszahlung einen Kontoauszug zur Verfügung, in dem alle relevanten Informationen vorhanden sind. Dazu gehören Informationen zum Zinsertrag, der Quellensteuer oder dem Wechselkurs. Diese Dokumente werden in Ihrem persönlichen Postfach des Onlinebanking von WeltSparen zur Verfügung gestellt. Als zusätzlichen Service von WeltSparen erhalten alle Kunden im ersten Quartal des Jahres kostenlos eine Übersicht und Information zu allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres. Diese Übersicht können Sie sich ausdrucken und zur Erstellung Ihrer Steuererklärung zu Rate ziehen.

                    Fazit:

                    Bevor Sie irgendwas ans Finanzamt schreiben, was falsch ist

                    - es kann natürlich sein, dass Sie keine "Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster" erhalten -

                    - aber i.d.R. erhalten Sie eine "Zusammenstellung steuerlicher Informationen", die meist "sortiert/summiert nach amtlich vorgeschriebenem Muster" erstellt wird -

                    sollten Sie nochmals mit WeltSparen abklären,
                    - welche Bescheinigungen vom wem zu erstellen sind
                    und
                    - wie die zu beantragen / wo die zu finden sind (analog auf Papier, elektronisch im Portal/Postfach)
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 21.06.2024, 10:28.

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                      #11
                      Hallo reckoner!

                      Hallo,

                      warum ich in einem Fall keine Jahressteuerbescheinigung eines deutschen Finanzdienstleiters (Weltsparen.de) beibringen kann,

                      Da man das nicht muss - wo ist das Problem?

                      Weltsparen hatte mir die letzten ca. 5 - 7 Jahre jährlich IMMER einen Überischt über über die erzielten Erträge zugesandt,

                      Das mag ja sein, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

                      ...
                      Wer was wie ausstellen muss (!!!), steht in § 45a EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__45a.html
                      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.06.2024, 15:35. Grund: Quote-Tag repariert

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                        #12
                        Hallo Michael_58455 !

                        Die BaFin schläft, trotz Beschwerde - seit Monaten auch schön tief weiter und unternimmt nichts, unglaublich!
                        Nein, die Bafin schläft nicht, siehe hier: https://www.bafin.de/SharedDocs/Vero...inigungen.html

                        "02.05.2023 | Thema Verbraucherschutz Aufsichtsmitteilung

                        Steuerbescheinigungen: BaFin erwartet Ausstellung bis Ende Juni des Folgejahres
                        ...
                        Üblicherweise stellen Institute die Jahressteuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahrs aus. In Einzelfällen war dies jedoch nicht der Fall."

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                          #13
                          Hallo,

                          Wer was wie ausstellen muss (!!!), steht in § 45a EStG
                          Und was willst da damit jetzt sagen?

                          Weltsparen ist keine Bank, sondern nur ein Vermittler, und muss (besser kann und darf) damit gar keine Steuerbescheinigung ausstellen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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