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Kirchensteuer - wie eintragen?

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    Kirchensteuer - wie eintragen?

    Hallo,

    wie trage ich die Kirchensteuer für die Einkommenssteuererklärung 2023 ein. Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung werden ja automatisch übernommen.
    Im Bescheid für 2022 steht beispielhaft in der Spalte Kirchensteuer:

    Festgesetzt werden: 200€
    Abzug vom Lohn: -300€
    Verbleibtende Erträge: -50€

    Es gibt in Elster das Feld: 2023 erstattet. Welchen Wert trage ich dort jetzt ein? Oder wo trage ich diese Werte überhaupt ein, wenn nicht in dem Feld "2023 erstattet." ?

    danke euch!

    #2
    Es gibt in Elster das Feld: 2023 erstattet. Welchen Wert trage ich dort jetzt ein?
    Den Betrag, den dir dein Finanzamt bzw. dein Kirchensteueramt im Jahr 2023 als Erstattung auf dein Konto überwiesen hat.

    Das ist in der Regel die Erstattung für das Jahr 2022, kann aber auch eine Erstattung für frühere Jahre sein. Die Erstattung

    für das Jahr 2023 erhältst du ja erst im Jahr 2024, die ist dann bei der Steuererklärung für das Jahr 2024 relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dankeschön. Welcher von den 3 Werten ist das denn in dem Beispiel?
      1. Festgesetzt werden: 200€
      2. Abzug vom Lohn: -300€
      3. Verbleibtende Erträge: -50€

      Kommentar


        #4
        Welcher von den 3 Werten ist das denn in dem Beispiel?
        Keiner ! Wenn 200,00 € für 2023 festgesetzt werden und 300,00 € Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde, erhältst du im Jahr 2024

        eine Erstattung von 100,00 €. Was du 2023 als Erstattung erhalten hast, weißt nur du selbst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Aber wo werden dann diese 3 Werte eingetragen in der Steuererklärung? Und Danke!

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            #6
            Das einzige was ELSTER in der Anlage Sonderausgaben automatisch beim Bescheinigungsabruf übernimmt ist die in dem betreffenden Jahr einbehaltene Kirchenlohhnsteuer. Wenn es weitere Zahlungen in dem Jahr gegeben hat (egal welches Jahr sie betreffen), z. B. in Form von Vorauszahlungen oder als Abschlusszahlung bei der Veranlagung früherer Jahre ist das als weiterer Eintrag in Zeile 4 zu erfassen. Wenn Kirchensteuer in diesem Jahr erstattet wurde (egal für welches Jahr) auch in Zeile 4 unter "erstattet".

            Mit der Festsetzung und Abrechnung der Kirchensteuer für das betreffende Jahr hat das nichts zu tun.

            Kommentar


              #7
              Dankeschön. Um es noch einmal deutlich zu haben. Diese 3 Werte muss ich nirgendwo in der Einkommenssteuererklärung angaben:
              1. Festgesetzt werden: 200€
              2. Abzug vom Lohn: -300€
              3. Verbleibtende Erträge: -50€

              Korrekt?

              Kommentar


                #8
                Nur die 50 € als erstattene Kirchensteuer wenn die Erstattung in dem Jahr zugeflossen ist, für das Du die Steuererklärung machst.

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                  #9
                  Diese 3 Werte muss ich nirgendwo in der Einkommenssteuererklärung angaben
                  Ganz so ist es nicht ! Den Einbehalt vom Lohn hast du doch (ohne Vorzeichen) sowohl in der Anlage N wie in der Anlage Sonderausgaben erfasst

                  bzw. hat der Bescheinigungsabruf das für dich eingetragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Den Einbehalt vom Lohn hast du doch (ohne Vorzeichen) sowohl in der Anlage N wie in der Anlage Sonderausgaben erfasst

                    bzw. hat der Bescheinigungsabruf das für dich eingetragen.
                    Genau, das hat bei der Übernahme der Lohnsteuerbescheinigung Elster ja automatisch übertragen in das Feld 2023 gezahlt. Jedoch keine der 3 Punkte. Wovon ich ja jetzt den 3. Wert: "Verbleibtende Erträge: -50€" in das Elster-Feld "2023 erstattet" einzutragen habe. Allerdings ohne das Minus.

                    Wie verhält es sich mit gezahlter Kirchensteuer bei Kapitalerträgen? Gebe ich diese nur in der Anlage KAP an, oder auch in der Anlage Sonderausgaben unter Kirchensteuer? Das wäre ja dann doppelt gemoppelt anzugeben.

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                      #11
                      Die im Wege der Quellensteuer erhobene Kirchensteuer von Kapitalerträgen ist - wenn die Anlage KAP abgegeben wird - dort bei den Steuerabzugsbeträgen zu erfassen. Bei den Sonderausgaben erfolgt KEINE Erfassung in ELSTER, ggf. als Sonderausgaben zu berücksichtigende Beträge ermittel das FA selbst.

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                        #12
                        Was wäre im folgenden Fall:
                        1. Festgesetzt werden: 200€
                        2. Abzug vom Lohn: -300€
                        3. Verbleibtende Erträge: +50€

                        Müsste man dann im Elster-Feld "2023 erstattet": -50€ eintragen?

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                          #13
                          Hallo,

                          warum änderst du deine Liste?

                          Plus 50 Euro sind natürlich keine Erstattung, sondern eine Nachzahlung. Und als das wäre sie auch zu erklären.

                          Keiner ! Wenn 200,00 € für 2023 festgesetzt werden und 300,00 € Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde, erhältst du im Jahr 2024 eine Erstattung von 100,00 €. Was du 2023 als Erstattung erhalten hast, weißt nur du selbst.
                          Von 2023 war doch keine Rede.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            warum änderst du deine Liste?
                            Einfach nur um zu wissen, wie ich das in dem Fall in Elster eintragen müsste. Das kann ja mal so vorkommen.
                            Also wenn bei:
                            verbleibende Beträge: +50€ stehen würde.
                            Dann müsste ich in Feld 4: -50€ eintragen?

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                              #15
                              Wie viel Kirchensteuer Du bezahlt hast und erstattet bekommen hast, ersiehst Du aus Deinen Kontoauszügen.

                              Wie Stefan schon sagt, 300 minus 200 ist nicht 50! Und es werden hier auch keine negativen Beträge eingetragen, denn es gibt ja ein Eingabefeld für Zahlungen und eins für Erstattungen!

                              Warum wiederholst Du Deine falschen Zahlen und diese falsche Theorie dann nochmal?

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