Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kann Abruf von Bescheinigungen nicht finden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kann Abruf von Bescheinigungen nicht finden

    Guten Tag,

    nachdem ich gefühlt jeden Link in Elster auf der Suche nach den Bescheinigungen erfolglos geklickt habe und im Chat auch keine Antwort bekommen habe, hoffe ich nun hier auf eine Erklärung.

    Ich kann nirgendwo den Abruf der Bescheinigungen finden. Im ESt Formular sind nur diese lila Infobalken (Daten übernommen aus dem Vorjahr). Aber wie kann ich die Daten abrufen, die automatisch an die Finanzverwaltung übertragen werden?

    Bisher brauche ich das nicht, weil Schwie-Mu alle Zettel brav gesammelt hatte. Aber nun ist sie schon 96 Jahre alt und versteht die Post nicht mehr so richtig, die sie bekommt. Also sitze ich hier vor Elster und habe keine Ahnung, wie ich an die Daten kommen kann. Login und Vollmacht habe ich natürlich.

    Es wäre wirklich sehr lieb, wenn mir jemand helfen könnte! Danke schon mal herzlich fürs Lesen.
    Viele Grüße

    #2
    Siehe mal hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCbernommen
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Also sitze ich hier vor Elster und habe keine Ahnung, wie ich an die Daten kommen kann. Login und Vollmacht habe ich natürlich.
      Ist das dein eigenes Konto oder gehört es der Schwiegermutter?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo HundKatzeMaus, vielen Dank für den Link. Ich habe mir das angeschaut und versucht es nachzuvollziehen. Ich habe den Entwurf geöffnet und auf die drei Punkte unten geklickt. Dann öffnet sich ein Fenster mit zwei Links: "Meine Belege" und "Supportanfrage". Aber ein Link "Bescheinigungen abrufen" findet sich dort leider nicht.

        Hallo Charlie24, es ist natürlich das Konto meiner Schwiegermutter. Bei unserem Elster klappt das mit den Bescheinigungen einwandfrei. Gleich nach der Anlage des Entwurfes wurde man gefragt, ob man die Bescheinigungen abrufen möchte. Diese Abfrage gab es im Konto meiner Schwiegermutter gar nicht.

        Kommentar


          #5
          Diese Abfrage gab es im Konto meiner Schwiegermutter gar nicht.
          Falls das Konto der Schwiegermutter schon sehr lange besteht, ist es denkbar, dass eine Registrierung auf die persönliche Steuernummer erfolgt ist.

          Da stünde der Dienst nicht zur Verfügung. Du kannst das überprüfen, indem du nach dem Login über Formulare & Leistungen auf Bescheinigungen

          verwalten gehst und dort versuchst Meine Bescheinigungen aufzurufen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Unter Formulare & Leistungen ist KEIN Link mit diesem Namen vorhanden.

            "Da stünde der Dienst nicht zur Verfügung" Oh, wie komme ich dann an diese Daten?

            Kommentar


              #7
              Oh, wie komme ich dann an diese Daten?
              Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder für die Schwiegermutter ein neues Konto mit der persönlichen Steuer-ID anlegen oder in eurem

              Konto den Bescheinigungsabruf für die Schwiegermutter einrichten und die Erklärung künftig über euer Konto übermitteln. Das geht

              über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen. Die Schwiegermutter erhält

              dann (vermutlich) per Post einen Freischaltcode. Genau weiß ich das nicht. Normalerweise würde die Freischaltung aus dem Konto der

              Schwiegermutter erfolgen, aber bei dieser veralteten Registrierung wird das wahrscheinlich hier nicht funktionieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Danke für diese Infos! Dieses Forum ist sehr hilfreich!!! Wünsche noch einen schönen Sonntag.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Normalerweise würde die Freischaltung aus dem Konto der
                  Schwiegermutter erfolgen, aber bei dieser veralteten Registrierung wird das wahrscheinlich hier nicht funktionieren.
                  ​​​​​​
                  ​​​​​​Das ist auch so dokumentiert, dass die Genehmigung innerhalb des Kontos statt per Freischaltbrief nur bei Konten auf steuerliche Identifikationsnummer funktioniert. Was ja auch logisch ist, wenn es die komplette Seite zum Abruf von Bescheinigungen nicht gibt, gibt es natürlich auch den Reiter zum Genehmigen nicht.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X