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Anlage Kap - Höhe der Kapitalerträge - Verständnisfrage

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    Anlage Kap - Höhe der Kapitalerträge - Verständnisfrage

    Hallo liebes Forum,

    ich erstelle aktuell meine 2te Steuererklärung mit der Anlage KAP und bin ein wenig über die Auswertung verwundert. Im ersten Jahr hatte ich noch Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrages.

    Situation:
    Ich bin verheiratet und hatte im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von ca 6.000,- € aus ausländischen Dividenden und einen Freistellungsauftrag von 2.000,- € der komplett ausgeschöpft wurde. Nun habe ich die Günstigerprüfung(Zeile 4) angekreuzt und habe auf einmal eine höhere Nachzahlung als zuvor. Viele Dividendentitel unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen wie zum Beispiel USA/Kanada/England und habe die Daten der Steuerbescheinigung der Depotstelle in die entsprechenden Felder eingetragen.

    Ich habe dazu eine Verständnisfrage:
    Ich habe bereits Kapitalertragssteuer und Soli gem. Abrechnungsschreiben bei Dividendenerhalt abgeführt, warum unterliege ich denn nun einer höheren Nachzahlung? Ich habe mal aus Spaß die Zeile 7 um 3.000,- herabgesetzt und das macht dann bei der Nachzahlung immerhin 500,- EUR aus.
    Oder ist das nur vom Programm aus erstmal so ausgesteuert worden und die Günstigerprüfung regelt alles?

    In der Übersicht, also der Steuerberechnung, sind die getätigten Angaben unter dem Reiter Berechnung der Einkünfte, die nach §32 d Abs. 1 EStG besteuert werden, aufgeführt. Sind die Einkünfte aus Dividenden nicht unter Einkünfte des §20 EStG zu finden?

    Erfahrungsgemäß ist die unverbindliche Berechnung auch relativ zutreffend zum anschließenden Bescheid und deshalb mal ganz vorischtig meine Frage.

    Beste Grüße und vielen Dank für Eure Zeit, die Ihr mit der Beantwortung verbringt.
    Zuletzt geändert von Fenirato; 23.06.2024, 13:38.

    #2
    ... und hatte im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von ca 6.000,- € aus ausländischen Dividenden und einen Freistellungsauftrag von 2.000,- € der komplett ausgeschöpft wurde
    Bei einer Bank im Inland, nehme ich an?

    ... sind die getätigten Angaben unter dem Reiter Berechnung der Einkünfte, die nach §32 d Abs. 1 EStG besteuert werden, aufgeführt.
    Was ja auch korrekt ist, wenn die Günstigerprüfung keinen Erfolg hat. Warum erklärst du deine Kapitalerträge überhaupt ?

    Gibt es Erträge bei einer/m Bank/Broker mit Sitz im Ausland ?

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Fenirato Beitrag anzeigen
      In der Übersicht, also der Steuerberechnung, sind die getätigten Angaben unter dem Reiter Berechnung der Einkünfte, die nach §32 d Abs. 1 EStG besteuert werden, aufgeführt. Sind die Einkünfte aus Dividenden nicht unter Einkünfte des §20 EStG zu finden?
      § 20 ist die Berechnung der Kapitaleinkünfte
      § 32d ist die Berechnung der Steuer auf Kapitaleinkünfte. Die steht nicht im 20.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bei einer Bank im Inland, nehme ich an?


        Was ja auch korrekt ist, wenn die Günstigerprüfung keinen Erfolg hat. Warum erklärst du deine Kapitalerträge überhaupt ?

        Gibt es Erträge bei einer/m Bank/Broker mit Sitz im Ausland ?
        Hallo Charlie,

        vielen Dank für Deine Rückfragen.

        Ja, alle Dividendeneinkünfte wurden über einen Broker mit Sitz in Deutschland abgewickelt.

        Ich hatte noch ein Tagesgeldkonto in Holland, die Zinserträge habe ich allerdings gesondert in Zeile 19 aufgeführt.

        Heißt das nun, dass ich die Kapitalerträge aus der Steuerbescheinigung nicht in Elster berücksichtigen muss, sofern der Broker dafür schon nachweislich die Abgeltunssteuer + Soli an das FA abgeführt hat?

        Beste Grüße


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          #5
          Ich hatte noch ein Tagesgeldkonto in Holland, die Zinserträge habe ich allerdings gesondert in Zeile 19 aufgeführt.
          Das ist richtig, Erträge im Ausland muss man erklären.

          Heißt das nun, dass ich die Kapitalerträge aus der Steuerbescheinigung nicht in Elster berücksichtigen muss, sofern der Broker dafür schon nachweislich
          die Abgeltunssteuer + Soli an das FA abgeführt hat?
          Es reicht, wenn du in Zeile 17 der Anlage KAP bei dir die 2.000 € einträgst. Deine Erträge bei einem Broker im Inland müssen nicht erklärt werden.

          Für die Ehefrau muss dann auch nichts erklärt werden. Der Antrag auf Günstigerprüfung entfällt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Kommentar


            #6
            Hallo,

            man muss hier zwei Fälle unterscheiden:

            1. Die ausländischen Dividenden. Die ersten 2.000 Euro davon wurden nicht besteuert (Sparer-Pauschbetrag), und von den weiteren 4.000 Euro wurden auf die Steuern (1.000 Euro) die gezahlten US-Quellensteuern in Höhe von 900 Euro angerechnet. Das ergibt grob 100 Euro plus Soli, also fast gar nichts (in Relation zu den 6.000 meine ich).
            [so sollte es der Broker auch bescheinigt haben]

            Anmerkung: Ich hab' es jetzt mal nur mit US-Dividenden gerechnet, da ich das genauer Verhältnis zwischen den Ländern nicht kenne.

            2. Das Tagesgeld. In den Niederlanden gibt es keine Quellensteuer auf Zinsen, daher Auszahlung Brutto für Netto. In Deutschland werden dann aber davon 25%+Soli fällig, und zwar komplett da der Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist (siehe 1.).

            Daher ist davon auszugehen, dass sich bei der Berechnung in erster Linie eine Nachzahlung auf die Tagesgeldzinsen zeigt (wenn du die mal testweise weglässt kannst du das sehen).
            Wenn du hingegen die Zeile 7 veänderst, dann musst du auch die Zeilen 16 und 37ff anpassen, und auch das bringt dich nicht groß weiter (weil diese Erträge bereits versteuert waren).

            Es reicht, wenn du in Zeile 17 der Anlage KAP bei dir die 2.000 € einträgst. Deine Erträge bei einem Broker im Inland müssen nicht erklärt werden.
            Mit den genannten Zahlen passt das noch knapp (siehe meine 100 Euro aus 1.).
            Wenn es aber nur überschlagene oder völlig fiktive Werte waren, dann kann es schon sein, dass die Quellensteuer von dem Broker teilweise nicht angerechnet wurde (das zeigt sich dann an einem Betrag für Zeile 41 in der Steuerbescheinigung). In dem Fall wäre die Erklärung auch der inländischen Bank schon sinnvoll.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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