Hallo liebes Forum,
ich erstelle aktuell meine 2te Steuererklärung mit der Anlage KAP und bin ein wenig über die Auswertung verwundert. Im ersten Jahr hatte ich noch Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrages.
Situation:
Ich bin verheiratet und hatte im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von ca 6.000,- € aus ausländischen Dividenden und einen Freistellungsauftrag von 2.000,- € der komplett ausgeschöpft wurde. Nun habe ich die Günstigerprüfung(Zeile 4) angekreuzt und habe auf einmal eine höhere Nachzahlung als zuvor. Viele Dividendentitel unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen wie zum Beispiel USA/Kanada/England und habe die Daten der Steuerbescheinigung der Depotstelle in die entsprechenden Felder eingetragen.
Ich habe dazu eine Verständnisfrage:
Ich habe bereits Kapitalertragssteuer und Soli gem. Abrechnungsschreiben bei Dividendenerhalt abgeführt, warum unterliege ich denn nun einer höheren Nachzahlung? Ich habe mal aus Spaß die Zeile 7 um 3.000,- herabgesetzt und das macht dann bei der Nachzahlung immerhin 500,- EUR aus.
Oder ist das nur vom Programm aus erstmal so ausgesteuert worden und die Günstigerprüfung regelt alles?
In der Übersicht, also der Steuerberechnung, sind die getätigten Angaben unter dem Reiter Berechnung der Einkünfte, die nach §32 d Abs. 1 EStG besteuert werden, aufgeführt. Sind die Einkünfte aus Dividenden nicht unter Einkünfte des §20 EStG zu finden?
Erfahrungsgemäß ist die unverbindliche Berechnung auch relativ zutreffend zum anschließenden Bescheid und deshalb mal ganz vorischtig meine Frage.
Beste Grüße und vielen Dank für Eure Zeit, die Ihr mit der Beantwortung verbringt.
ich erstelle aktuell meine 2te Steuererklärung mit der Anlage KAP und bin ein wenig über die Auswertung verwundert. Im ersten Jahr hatte ich noch Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrages.
Situation:
Ich bin verheiratet und hatte im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von ca 6.000,- € aus ausländischen Dividenden und einen Freistellungsauftrag von 2.000,- € der komplett ausgeschöpft wurde. Nun habe ich die Günstigerprüfung(Zeile 4) angekreuzt und habe auf einmal eine höhere Nachzahlung als zuvor. Viele Dividendentitel unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen wie zum Beispiel USA/Kanada/England und habe die Daten der Steuerbescheinigung der Depotstelle in die entsprechenden Felder eingetragen.
Ich habe dazu eine Verständnisfrage:
Ich habe bereits Kapitalertragssteuer und Soli gem. Abrechnungsschreiben bei Dividendenerhalt abgeführt, warum unterliege ich denn nun einer höheren Nachzahlung? Ich habe mal aus Spaß die Zeile 7 um 3.000,- herabgesetzt und das macht dann bei der Nachzahlung immerhin 500,- EUR aus.
Oder ist das nur vom Programm aus erstmal so ausgesteuert worden und die Günstigerprüfung regelt alles?
In der Übersicht, also der Steuerberechnung, sind die getätigten Angaben unter dem Reiter Berechnung der Einkünfte, die nach §32 d Abs. 1 EStG besteuert werden, aufgeführt. Sind die Einkünfte aus Dividenden nicht unter Einkünfte des §20 EStG zu finden?
Erfahrungsgemäß ist die unverbindliche Berechnung auch relativ zutreffend zum anschließenden Bescheid und deshalb mal ganz vorischtig meine Frage.
Beste Grüße und vielen Dank für Eure Zeit, die Ihr mit der Beantwortung verbringt.
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