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Anlage EÜR Arbeitszimmer in (geringer) Nebentätigkeit abrechnen?

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    Anlage EÜR Arbeitszimmer in (geringer) Nebentätigkeit abrechnen?

    Hallo Forum,
    Ich bin etwas überfragt mit den Änderungen zur Anerkennung/Absetzbarkeit des Arbeitszimmers. Bin seit mehreren Jahren nebenberuflich als Kleinunternehmer beraterisch tätig. Allerdings in sehr 'überschaubarem' geringen Rahmen, da ich noch eine Vollzeitstelle im Angestelltenverhältnis wahrnehme.
    Bisher rechnete ich die Aufwendungen für das (anerkannte) Arbeitszimmer mit tatsächlichen Aufwendungen ab. Nun lese ich, dass ich eine Jahrespauschale von 1.260€ ansetzen kann (die höher wäre als meine tatsächlichen Ausgaben), das Arbeitszimmer allerdings "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bilden muss.
    Rein zeitlich gesehen, verbringe ich wesentlich mehr Zeit in der angestellten Tätigkeit im Büro, allerdings kann ich ich meine selbstständige Nebentätigkeit nur vom Arbeitszimmer aus ausüben. Noch dazu gibt es wenige Tage, die ich Home Office als Angestellter im gleichen (Arbeits-)zimmer arbeite, und nur abends evtl. noch nebenberuflich tätig bin.

    Fragen:
    - Kann ich unter diesen Umständen überhaupt noch ein Arbeitszimmer anrechnen (vom Gedanken des 'Mittelpunktes' aller (?) Tätigkeiten her)?
    - Kann ich dann die (für mich hohe) Pauschale von 1260€ in Zeile 63 der EÜR eintragen, oder müsste ich die Tage, in denen ich als Angestellter im Home Office arbeite davon abrechnen?
    - Oder (sogar der Einfachheit halber) wie bisher tatsächliche Aufwendungen in Zeile 63 abrechnen?

    Danke für Tipps oder Verweise auf entsprechende Beiträge (die ich nicht fand)!

    #2
    Zitat von Hefty Beitrag anzeigen
    Tipps oder Verweise auf entsprechende Beiträge (die ich nicht fand)!
    Weiß jetzt nicht, ob es die hier wirklich nicht gibt. Allerdings handelt es sich hier auch um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung, nicht um ein Steuerberatungsforum.

    Kommentar


      #3
      Da das AZ nicht dein Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist, können keine Kosten für das AZ mehr anerkannt werden.
      Stattdessen kannst du die Homeoffice-Pauschale ansetzen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

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