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Anlage R - das erste Mal

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    Anlage R - das erste Mal

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt das allererste Mal was mit der Anlage R bzw. R-AV / R-bAV zu tun.
    Mein Mann bekommt zum einen die gesetzliche Rente, die kommt in die Anlage R. (hiervon abgezogene KV und PV habe ich in Vorsorgeaufwand eingegeben)

    Nun bekommt er noch eine Betriebsrente von der Zusatzversorgungskasse.
    Wenn ich das richtig verstehe, kommt das nicht mit in die Anlage R (steht da zumindest oben drauf), aber wohin dann? R-bAV?
    Lustigerweise steht auf der Website dieser Zusatzversorgungskasse, dass das in die Anlage R gehöre.
    Deshalb bin ich jetzt etwas verwirrt.

    Und grundsätzlich: Die Zahlen wurden dem Finanzamt ja eh schon übermittelt, von beiden Renten-„Vereinen“. Und da steht auch: „. . . . . ist schon übermittelt, braucht man nicht eintragen . . . . „.
    Also gibt man einen leeren Bogen, nur mit Name und Steuernummer ab? Oder muss man dann bezüglich Rente gar nix abgeben???
    Ich habe die komplette Steuererklärung fertig, aber das mit der Rente bremst mich jetzt aus . . . .

    LG
    Jule

    #2
    Was ist mit leerer Bogen nur mit Name gemeint? Papier? Da steht drauf, welche Daten weggelassen werden können.

    Da wir hier aber über Elster reden: die Daten müssen ausgefüllt werden, aber das macht doch der Abruf von Bescheinigungen.

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      #3
      Nicht ganz unwichtige Anmerkung: ich mache das noch "oldschool" auf Papier :-)

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        #4
        ... aber das macht doch der Abruf von Bescheinigungen.
        Den man bei Rentenbezug in jedem Fall nutzen sollte. Der trägt auch die Rente der Zusatzversorgung richtig in die Anlage R - AV / bAV ein

        und addiert außerdem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nicht ganz unwichtige Anmerkung: ich mache das noch "oldschool" auf Papier :-)
          Erklärungen auf Papier werden im Anwenderforum für die elektronische Steuererklärung nicht unterstützt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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