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Nebenberuflich Schulbbegleiter

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    Nebenberuflich Schulbbegleiter

    Moin,

    Bisher habe ich einen Vollzeitjob, dies wird sich wohl in Zukunft dahin ändern das der Vollzeitjob als MidiJob herunter gestuft wird und ich einen Zweitjob als Schulbegleiter anfangen werde. Dieser wird auf Honorarbasis vom Träger aus bezahlt. Wie ist in Zukunft bei der Steuererklärung vorzugehen ? Bisher habe ich meine Steuerklärung selbst gemacht, aber das übersteigt meine bisherigen Kenntnisse.

    Muss ich dafür ein Kleingewerbe eröffnen oder kann ich das Honorar in der Steuererklärung inklusive Fahrtkostenpausch etc angeben? Ist damit zu rechnen das für die Schulbegleiter Tätigkeit der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden kann?

    Ich bin dankbar für jeden konstruktiven Hinweis!

    #2
    Hallo,

    Dieser wird auf Honorarbasis vom Träger aus bezahlt.
    Es gibt da kein Wahlrecht, die Kriterien für gewerblich müssen gegeben sein oder nicht (LINK).
    Imho ist das nicht gewerblich, sondern ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

    Ist damit zu rechnen das für die Schulbegleiter Tätigkeit der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden kann?
    Werden das denn weniger als 3.000 Euro pro Jahr sein?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Moin Stefan,

      Danke für deine Antwort. Laut Aussage vom Träger und Jugendamt muss ich monatlich eine Rechnung an den Träger senden, dann erhalte ich das Honorar. Ob das eine Auswirkung auf Gewerblich oder normales Arbeitsverhältnis hat, kann ich nicht beurteilen.

      Ja voraussichtlich wird es sich um min 5,500 Euro jährlich handeln. Es sind geplant 2 tage in der Woche, die Entfernung zur Schule beträgt 67 km

      Jurek

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        #4
        Das Finanzamt interessiert sich weniger dafür, ob das evtl. eine Scheinselbständigkeit ist, das ist mehr das Thema der Sozialversicherung. Du kannst es getrost als selbständige Arbeit (unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit nach § 18 EStG) nach Ende des Jahres in der Anlage S erklären, eine Gewerbeanmeldung o. ä. ist nicht erforderlich. Wenn Du keine höheren Kosten als 3.000 € im Jahr hast (das sieht so aus) kannst Du einfach 5.500 € - 3.000 € steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG rechnen und 2.500 € versteuern. § 3 Nr. 26 EStG setzt allerdings voraus, dass der Träger eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Kommune, Staat, Kirche) oder ein gemeinnütziger Verein ist.

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