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    Sonstige Nachricht an abweichendes Finanzamt schicken

    Ich möchte eine formlose Mitteilung über die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft an das FA Frankfurt (Oder) in Brandenburg richten. Aufgrund des vorzeitigen Todes meines Vaters, des ursprünglichen Erben, erfolgt die Bearbeitung in Brandenburg und nicht bei meinem Finanzamt in Sachsen. Das Aktenzeichen der Erbschaftsteuererklärung wird jedoch in Elster Online nicht akzeptiert und bei meiner Steuernummer kann ich nur Sachsen auswählen.

    Wie kann ich die Unterlagen über Elster Online an das FA Frankfurt (Oder) schicken?

    #2
    Wie kann ich die Unterlagen über Elster Online an das FA Frankfurt (Oder) schicken?
    Ohne Steuernummer wird das nicht möglich sein, Aktenzeichen werden wohl nur bei der Grundsteuer akzeptiert.

    Das Finanzamt müsste dir eine Steuernummer für die Erbschaftsteuer geben. Post geht immer, E-Mail manchmal auch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auf dem Erbschaftssteuerbescheid steht nur eine "Ermittlungsnummer", darunter "Steuernummer:" ist leider leer. Dann muss es wohl Post sein.. 150 Seiten..

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        #4
        Auf dem Erbschaftssteuerbescheid steht nur eine "Ermittlungsnummer",
        Und die wird nicht akzeptiert, was ich mir schon gedacht habe. 150 Seiten kann man m. W. auch online nicht in einem Rutsch übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Gibt es die Möglichkeit, dass das mit der Steuer-Nr. verknüpfte Finanzamt in Sachsen die elektronischen Dokumente, ggf. in mehreren Tranchen, an das Finanzamt in Brandenburg elektronisch weiterleitet (Amtshilfe) ?
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Gibt es die Möglichkeit, ...
            Selbst wenn es die gäbe, würde ich davon abraten. Das landet in einem für die Einkommensteuer zuständigen Bereich eines anderen Bundeslands.

            Dieses Finanzamt hat u. U. überhaupt keine Erbschaftsteuerstelle, die sich mit solchen Dingen einigermaßen auskennt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Anbei die Mailadresse des möglicher Weise zuständigen Finanzamts Frankfurt/Oder:
              poststelle.fa-frankfurt-oder@fa.brandenburg.de

              Und wichtiger noch der Link zur Verfahrensweise bei der Erbschaftsbesteuerung:
              https://www.frankfurt-oder.de/Erbsch...431&ort=2616.2

              Übersendung der Unterlagen mittels Mein Elster ist hiernach nicht möglich.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Übersendung der Unterlagen mittels Mein Elster ist hiernach nicht möglich.
                Eine Erbschaftsteuererklärung kann natürlich über Mein ELSTER eingereicht werden, aber darum geht es hier ja nicht.

                https://www.elster.de/eportal/formul...rbschaftsteuer
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Meine Aussage bezieht sich auf den o.g. Link betr. Frankfurt/Oder. Ich zitiere zum "Punkt Formulare/ Schriftformerfordernis":
                  "Land Brandenburg: Für den Bereich der Erbschaftsteuer ist keine elektronische Übermittlung der Erklärungen gegenüber dem Finanzamt über ELSTER möglich. Formulare sind auf der Website Finanzamt.brandenburg.de zu finden. Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein"

                  Das scheint sich je nach Bundesland und Finanzamt zu unterscheiden.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Das scheint sich je nach Bundesland und Finanzamt zu unterscheiden.
                    Mir scheint eher, dass die Info unter Bürgerservice A bis Z nicht so ganz aktuell ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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