Steuererklärung für Neugeborenenausstattung und Zubehör

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  • SinisaM
    Neuer Benutzer
    • 27.06.2024
    • 1

    #1

    Steuererklärung für Neugeborenenausstattung und Zubehör

    Hallo,
    jemand hat mir gesagt, dass ich eine Steuererklärung für Neugeborenenausstattung und -zubehör (z. B. Kinderwagen, Kinderbett und andere Dinge, die ein Neugeborenes (Baby) braucht) einreichen kann. Stimmt das? Ist es möglich, das über ELSTER einzureichen? Wenn das möglich ist, wäre jemand so freundlich, mir zu sagen, wo genau ich diese Daten in der ELSTER-App eingeben kann?

    Vielen Dank im Voraus.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4269

    #2
    Nein, die Kosten für die Erstausstattung sind nicht steuerlich absetzbar. Lediglich die Aufwendungen für medizinisch notwendige (Attest!) Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik könnte man unter außergewöhnlichen Belastungen angeben.

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3017

      #3
      Was für eine Steuererklärung willst du denn da einreichenß
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Kann es sein, dass es da eine Förderung für Bürgergeldbezieher gibt? Hab da was im Hinterkopf. Hat natürlich nix mit dem Finanzamt zu tun.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45939

          #5
          Kann es sein, dass es da eine Förderung für Bürgergeldbezieher gibt?
          Keine Ahnung, aber für Beihilfeberechtigte gab es früher mal eine pauschale Beihilfe für die Erstausstattung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Keine Ahnung, aber für Beihilfeberechtigte gab es früher mal eine pauschale Beihilfe für die Erstausstattung.
            Das muss aber wirklich lange her sein, seit 1992 gab es in den Beihilfevorschriften davon nicht zu lesen.

            Tschüß

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45939

              #7
              Das muss aber wirklich lange her sein, ...
              Da wirst du recht haben, aber unsere Kinder sind in den 80-ger Jahren zur Welt gekommen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45939

                #8
                Nachtrag: In einigen Bundesländern gibt es diese Beihilfe nach wie vor: https://www.beamtenservice.com/baby-...agen-beihilfe/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • HundKatzeMaus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 31.08.2022
                  • 1355

                  #9
                  Bei der Steuererklaerung kannst du eine Neugeborenenausstattung und -zubehoer nicht absetzen, da die Aufwendungen zu den privaten Ausgaben zaehlen. Allerdings kannst du eine Menge an Kosten fuer die Geburt etc. absetzen, sofern du die Kosten belegen kannst bzw. ueberhaupt in Anspruch genommen hast. Siehe den nachfolgenden Link:
                  Geburtskosten absetzen 👉 So wird die Geburt in der Steuererklärung abgesetzt ✅ Alle Infos für Eltern hier lesen.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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