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Abfindung in Mein Elster Formular richtig eintragen

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    Abfindung in Mein Elster Formular richtig eintragen

    Hallo zusammen,

    ich habe für den Monat Mai 2024 eine Abfindung bekommen, die allerdings voll versteuert worden ist - also auch mit Sozialversicherungsabgaben.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist die Abfindung nicht extra aufgeführt, sondern ist in Zeile 3 (Gesamt-Bruttoarbeitlohn Januar bis Mai 2024) enthalten. Es wurden keine weiteren Angaben zur Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung gemacht. Ich kann den Betrag der Abfindung nur auf meiner Lohnabrechnung Mai 2024 sehen wo sie als "Abfindung" deklariert wurde.

    Wo trage ich für das kommende Jahr im Elsterformular die Summe der Abfindung ein, damit ich eine Steuerrückerstattung erhalte UND woran erkennt das Finanzamt das es sich bei der Summe um eine Abfindung handelt? Muss ich ggf. die Lohnabrechung als Bescheinigung mit einreichen?


    Ich hoffe sehr das mir jemand helfen kann.


    Viele Grüße


    #2
    UND woran erkennt das Finanzamt das es sich bei der Summe um eine Abfindung handelt? Muss ich ggf. die Lohnabrechung als Bescheinigung mit einreichen?
    Wenn die Abfindung im Bruttoarbeitslohn enthalten ist und der Betrag nicht zusätzlich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist,

    kann das Finanzamt das nicht erkennen. Da muss man die Vereinbarung über die Abfindung einreichen und die Abfindung selbst außerdem

    in Zeile 18 der Anlage N (Formularstand 2023) erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok habe ich soweit verstanden.

      Muss der Arbeitgeber dann nicht die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend der Nummer 19 richtig ausfüllen?

      Bekomme ich dann grundsätzlich einer Erstattung der Sozialversicherungsabgaben und kann man pauschal sagen wieviel?

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        #4
        Muss der Arbeitgeber dann nicht die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend der Nummer 19 richtig ausfüllen?
        Dazu besteht keine Verpflichtung.

        Bekomme ich dann grundsätzlich einer Erstattung der Sozialversicherungsabgaben und kann man pauschal sagen wieviel?
        Zu den Sozialversicherungsabgaben können wir hier überhaupt nichts sagen, es geht hier im Forum um die elektronische Steuererklärung.

        Ob die Abfindung ermäßigt zu versteuern ist, entscheidet letztlich das Finanzamt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok dann reiche ich zusätzlich zur Angabe in Zeile 18 in Anlage N den Gerichtsvergleich (wo die Abfindung deklariert ist) und die Lohnabrechnung (wo die Abfindung aufgeführt ist) der Steuererklärung mit ein!?

          Habe ich das so richtig verstanden?

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            #6
            Habe ich das so richtig verstanden?
            Ja, so machst du das.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              ganz lieben dank für die Antworten !!!

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