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zweite Steuernummer (Einzelveranlagung Ehepartner) im Elster Konto

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    zweite Steuernummer (Einzelveranlagung Ehepartner) im Elster Konto

    Hallo zusammen, bin neu hier und ich benötige Hilfe zu meiner Frage im Betreff.
    D.h. Ich erstelle mit einem Steuerprogramm unsere Steuererklärung und kann nach Prüfung durch das Programm, eine Optimierung durchzuführen.
    Daraus ergibt sich dann eine Einzelveranlagung der Ehepartner und es wird eine zweite (neue) Steuernummer vergeben.
    Meine Frage hierzu: Wie kann ich im Elsterkonto die zweite, neue Steuernummer, ebenfalls für den elektronischen Abruf einrichten ?

    Ich bedanke mich für Hilfe.

    Rolf - Köln

    #2
    Wie kann ich im Elsterkonto die zweite, neue Steuernummer, ebenfalls für den elektronischen Abruf einrichten ?
    Was genau willst du abrufen ? Für den Bescheinigungsabruf braucht man keine Steuernummer. Für die elektronische Bekanntgabe des

    verbindlichen Steuerbescheids muss eine Einwilligung für jede Steuernummer erteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Beide Steuererklärungen können im gleichen ELSTER-Zugang erstellt werden. Ob Du dabei bei beiden die alte (gemeinsame) Steuernummer angibst oder beide unter Steuernummer "neu" abgibst ist letztlich egal, das Finanzamt merkt ja, dass es zwei Erklärungen sind, und vergibt mindestens eine neue Steuernummer. Wenn der Bescheinigungsabruf für beide eingerichtet ist kann er auch in zwei getrennte Steuererklärungen erfolgen.

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        #4
        Aw zu Charlie24: Sorry, aber ich verstehe Deine Gegenfrage ("was genau willst du abrufen?") nicht. Ich habe doch eindeutig erklärt, dass es sich um den elektronischen Abruf, in dem Fall Bescheide und Nachrichten handelt. So ist es jedenfalls im Elster Konto unter der Option hinterlegt. Die Frage zielt hier ganz klar darauf ab, wie ich bei einer Einzelveranlagung der Ehepartner, die dann neue Steuernummer auch für den Abruf des Steuerbescheides erfassen muss, damit das funktioniert. Zur Erklärung: Diesen Fakt hatte ich schon mal und dann wurde der zweite Steuerbescheid per Post zugesandt. Mir ist klar, dass ich für Bescheinigungsabrufe keine Steuernummer benötige !

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          #5
          Hallo,

          Daraus ergibt sich dann eine Einzelveranlagung der Ehepartner und es wird eine zweite (neue) Steuernummer vergeben.
          Hast du diese zweite Steuernummer denn schon?
          Übrigens brauchst du wahrscheinlich zwei neue Steuernummern.

          Nur mal so als Zusatzfrage: Worauf begründet sich das Ergebnis, dass Einzelveraanlagungen besser sind? Was ist so atypisch bei euch?

          Und zum Schluss: Warum erstellst du die Steuererklärung(en) nicht mit der erwähnten Software? Oder ist das eine, bei der das nur kostenpflichtig geht?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Aw zu Telepeter: Ich erstelle, wie ich in meiner Frage auch geschrieben habe, unsere Steuererklärung mit einem Steuerprogramm. Die Frage also nochmal: Wie kann ich den Abruf elektronischer Bescheide, für beide Steuernummern im ElsterKonto einrichten. Optionen im Elster Konto sind: für meine Steuernummer (Einzelperson) und für die gemeinsame Steuernummer von mir und meinem Ehepartner etc. Hintergrund ist hier, dass ich mit dem Steuerprogramm die Möglichkeit habe, diese zu optimieren und dann eine neue Steuernummer bekomme, die ich für den Abruf der Bescheide nutzen möchte.

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              #7
              Aw zu reckoner: Natürlich gibt es die zweite Steuernummer schon. Tatsächlich bleibt die ursprüngliche Steuernummer erhalten, da sie ja weiterhin genutzt wird, wenn sich keine Optimierung im Steuerprogramm ergibt. Dann ist es die Hauptsteuernummer, die für beide gemeinsam genutzt wird. Grundsätzlich habe ich nicht gesagt, dass eine generelle Einzelveranlagung besser ist !. demzufolge ist bei uns nichts atypisch. Deine Schlussfrage ( ...erwähnte Software) verstehe ich nicht. Ich mache unsere Steuererklärung seit über 20 Jahren nur mit diesem Steuerprogramm.

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                #8
                Hier in Bayern bekommen Ehegatten bei einer Einzelveranlagung beide eine neue Steuernummer. Das sind dann insgesamt 3 Steuernummern.

                Ob man da ohne ausdrückliche Vollmacht des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, in die elektronische Bekanntgabe einwilligen kann, weiß ich nicht.

                Das musst du ausprobieren. Du schreibst im Beitrag '#4:

                Ich habe doch eindeutig erklärt, dass es sich um den elektronischen Abruf, in dem Fall Bescheide und Nachrichten handelt.
                Im Beitrag '#1 war nicht eindeutig erklärt, dass es um den verbindlichen Steuerbescheid geht, elektronisch abgerufen werden schließlich auch

                Bescheiddaten. Dafür reicht die Angabe einer E-Mailadresse im Steuerprogramm.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo,

                  Natürlich gibt es die zweite Steuernummer schon. Tatsächlich bleibt die ursprüngliche Steuernummer erhalten, da sie ja weiterhin genutzt wird, wenn sich keine Optimierung im Steuerprogramm ergibt. Dann ist es die Hauptsteuernummer, die für beide gemeinsam genutzt wird.
                  Aber soll/muss denn der Ehepartner nicht auch eine Einzelveranlagung machen? Wenn er das nicht muss (keine Plichtveranlagung) dann ist es schon sehr unwahrscheinlich, dass einzeln besser ist.

                  Grundsätzlich habe ich nicht gesagt, dass eine generelle Einzelveranlagung besser ist !.
                  So hat es sich aber angehört. Zumindest, dass die Software das vorschlägt.

                  Ich frage das auch standardmäßig, weil meiner Erfahrung nach viele das gar nicht einschätzen können. Und wenn man sich dabei auf eine Software verlässt, dann muss man schon alles ganz korrekt und vollständig eintragen (z.B. tragen viele die Lohnersatzleistungen gar nicht ein, weil die ja steuerfrei sind, liest man doch überall - und damit kann der Vergleich "Einzel vs Zusammen" schon kein sicheres Ergebnis bringen).

                  Deine Schlussfrage ( ...erwähnte Software) verstehe ich nicht. Ich mache unsere Steuererklärung seit über 20 Jahren nur mit diesem Steuerprogramm.
                  Wieso benutzt du dann Elster? Kann die Software das nicht alleine?

                  Diesen Fakt hatte ich schon mal und dann wurde der zweite Steuerbescheid per Post zugesandt.
                  Aha, das war mir bei meinem ersten Post noch nicht bekannt.
                  Dir geht es also nur um den elektronischen Steuerbescheid?
                  Da hab ich keine Ahnung wie man das überhaupt einrichtet wenn man nicht über MeinElster erklärt. Die normalen Sachen (Bescheiddaten, -vergleich) gehen imho jedenfalls gar nicht.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Wieso benutzt du dann Elster? Kann die Software das nicht alleine?
                    Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids wird nicht von allen kommerziellen Steuerprogrammen unterstützt.

                    Im letzten Jahr ging das sogar nur in Mein ELSTER.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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