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Doppelte Haushaltsführung im Ausland

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    Doppelte Haushaltsführung im Ausland

    Guten Tag zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zur doppelten Haushaltsführung (also zur entsprechenden Anlage):

    1) Was genau bedeutet "Erste Fahrt zum Ort der ersten Tätigkeitsstätte und letzte Fahrt zum eigenen Hausstand"? Was ist hier mit "eigenem Hausstand" gemeint - die Zweitwohnung am neuen Arbeitsplatz oder der Hauptwohnsitz (der deutlich weiter entfernt von der neuen Tätigkeit ist)? Ich verstehe nicht, was ich hier eintragen muss.
    2) Ist bei Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte die monatliche Miete samt Nebenkosten oder die über die gesamte Zeit angefallene Miete samt Nebenkosten einzutragen? (also in Summe über mehrere Monate)
    3) Unter 5 - Sonstige Aufwendungen geht es darum Art der Aufwendungen und den angefallenen Betrag anzugeben. Allerdings habe ich diverse sonstige Aufwendungen gehabt, die unterschiedlicher Natur sind, bspw. Umzugskosten, Einrichtungskosten, etc. Die alle zu einer Summe zusammenzufassen ist unsinnig, zumal es einen Pauschalbetrag von 5000€ alleine für Einrichtungskosten gibt. Wie kann ich die unterschiedlichen Posten adäquat in der Steuererkärung angeben? Bspw. die diversen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung stehen? Einfach in Anlage N wie sonst auch?

    Vielen Dank vorab

    Viele Grüße
    Laura




    #2
    Zitat von LauraB Beitrag anzeigen
    die monatliche Miete samt Nebenkosten oder die über die gesamte Zeit angefallene Miete samt Nebenkosten
    Die Steuererklärung betrifft grundsätzlich den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember.

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      #3
      Besten Dank für deine Antwort. Könnte mir noch jemand auf meine anderen Fragen antworten? Vielen Dank

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        #4
        Der eigene Hausstand meint den Hauptwohnsitz. Ein Pauschalbetrag von 5.000 Euro ist mir steuerlich nicht bekannt. Es gibt eine eigene Anlage N doppelte Haqushaltsführung ab 2023.

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          #5
          Vielen Dank! Eine Frage noch:

          Betrifft wöchentliche Familienheimfahrten. Ich pendele jede Woche 316km zu meinem Hausstand und 316km zurück zu meiner Zweitwohnung. Wie muss ich die Entfernungspauschale dann kalkululieren?

          a)
          316km*2 = 632km pro wöchentlicher Familienheimfahrt
          Also: 20km*0,3 + 612km*0,38 = 239€ pro wöchentlicher Familienheimfahrt

          b)
          Einfache Entfernung in km: 316km pro wöchentlicher Familienheimfahrt
          Also: 20km*0,3 + 296km*0,38 = 119€ pro wöchentlicher Familienheimfahrt

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            #6
            b ist richtig, es gibt nur die Entfernungspauschale, das ist immer die einfache Entfernung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank.

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