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Verbleibenden verlustvortrags

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    Verbleibenden verlustvortrags

    Hallo Leute,

    Für 2022 habe ich vom Finanzamt einen Bescheid zum Verlustvortrag bekommen.
    Genauer gesagt hatte ich einen gewissen Verlust aus der Veräußerung von Aktien.

    Frage: Muss ich diesen Verlustvortrag in der Erklärung 2023 angeben? Wenn ja, wo in Elster?

    Grüße, Dan
    Zuletzt geändert von dvlada; 02.07.2024, 14:19.

    #2
    Hallo,

    nein, musst du nicht angeben,die Verrechnung erfolgt automatisch.

    Falls du schon vorher wissen möchtest wie es sich auswirkt, dann musst du probeweise den Verlustvortrag vom dazu passenden Einkommen abziehen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Danke Stefan für die schnelle Antwort.

      Für 2023 habe ich wieder Verlust, ich gehe davon aus, dass ich Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ankreuzen muss?

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        #4
        Für 2023 habe ich wieder Verlust, ich gehe davon aus, dass ich Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ankreuzen muss?
        Bei Verlusten aus Kapitaleinkünften ist das nicht erforderlich. Warum lässt du die Verluste eigentlich nicht im Verlusttopf der Bank ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei Verlusten aus Kapitaleinkünften ist das nicht erforderlich. Warum lässt du die Verluste eigentlich nicht im Verlusttopf der Bank ?
          Die Verluste kommen in Etoro-Steuerbericht vor und ich muss in KAP Zeilen 19, 23, 24 eingeben.

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            #6
            Die Verluste kommen in Etoro-Steuerbericht vor und ich muss in KAP Zeilen 19, 23, 24 eingeben
            OK, das ist der Nachteil, wenn man sich für einen Broker mit Sitz im Ausland entscheidet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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