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Fragen zur Einkommenssteuer für Gewerbe und Bürgergeld

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    Fragen zur Einkommenssteuer für Gewerbe und Bürgergeld

    Hallo,
    ich habe ein eigenes Kleingewerbe und beziehe nebenbei noch Bürgergeld, da ich von meinen Einkünften noch nicht leben kann. Ich mache zum ersten Mal die Einkommenssteuererklärung. Dort bin ich etwas verzweifelt. Die EÜR war ja noch relativ einfach.

    Die Fragen die ich habe:
    Da ich ein Gewerbe habe, muss ich ja Anlage G statt Anlage S ausfüllen, richtig?

    Wo muss ich das Bürgergeld eintragen? Es ist ja keine Ersatzleistung, gehört ja nicht zum Progressionsvorbehalt also hat das bei Einkommenssteuerersatzleistung nichts zu suchen. Habe bereits beim Finanzamt angerufen, da meinte einer dass man dies bei Anlage N einfügen muss, jedoch lese ich überall dass man das nicht dort eintragen soll.

    Hoffe ihr könnt mir helfen.

    #2
    Wer Bürgergeld bekommt, zahlt darauf keine Steuern, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld. Somit erhöht es auch nicht den persönlichen Steuersatz. Es muss in der Steuererklärung nirgends eingetragen werden.

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      #3
      Vielen Dank Telepeter! Muss ich in dem Fall Anlage N komplett auslassen?

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        #4
        Hallo,

        die Anlage N ist für Arbeitnehmer, das bist du doch nicht.

        Du brauchst neben der EÜR den Hauptvordruck, und die Anlagen G und Vorsorgeaufwand, das wars.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Wenn in der Anlage N nichts einzutragen ist kannst Du sie komplett weglassen.

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            #6
            Eine Frage hätte ich noch: Muss ich gesondert noch eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

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              #7
              Zitat von Juss99 Beitrag anzeigen
              Eine Frage hätte ich noch: Muss ich gesondert noch eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
              Kannst Du machen, Gewerbesteuer fällt aber erst an wenn Du einigermaßen verdienst, dann gibt es garantiert kein Bürgergeld mehr. In die Gewerbesteuererklärung muss nur der ermittelte Gewinn und Deine Personalien, das ist schnell ausgefüllt.

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                #8
                Hallo,

                lass den Unsinn*, Gewerbesteuer wirst du garantiert nicht zahlen müssen, und auch nicht erklären.

                *in deinem Fall

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  lass den Unsinn*,
                  *in deinem Fall
                  So krass wollte ich es nicht formulieren, aber Du kannst sicherlich so lange warten, bis das Finanzamt Dich auffordert, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

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                    #10
                    Ich hätte noch eine Frage bezüglich des Vorsorgeaufwands. Die Krankenkasse Beiträge wurden ja vom Jobcenter übernommen und diese regeln auch die Überweisung dort hin. Ich hatte jedoch im letzten Jahr einen Monat selber zahlen müssen (Was auf Raten 40€ monatlich ausgelegt wurde). Müsste ich dort eintragen, was ich selbstständig gezahlt habe letztes Jahr, oder muss dort alles rein, auch wenn es das Jobcenter übernommen hat? Habe gegoogelt, da stehen mehrere Antworten. Einige sagen muss rein, einige sagen es muss nicht rein. EÜR, Anlage G und Hauptvordruck ist bereits fertig, mir fehlt nur noch der Vorsorgeaufwand.

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                      #11
                      Nur Vorsorgeaufwand den Du selbst getragen hast. Wenn Du den Bescheinigungsabruf nutzt sollten diese Beträge direkt an der richtigen Stelle eingetragen werden.

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                        #12
                        Das heißt also, in meinem Fall (Habe letztes Jahr Nov und Dez 2 Raten gezahlt, insgesamt 80€) muss dies bei der Zeile mit der privaten Krankenkasse eingetragen werden?

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                          #13
                          Zitat von Juss99 Beitrag anzeigen
                          Das heißt also, in meinem Fall (Habe letztes Jahr Nov und Dez 2 Raten gezahlt, insgesamt 80€) muss dies bei der Zeile mit der privaten Krankenkasse eingetragen werden?
                          Ja, das würde ich so machen.
                          Wenn Du sonst keine Vorsorgeaufwendungen hattest wirken sich evtl. auch noch Beiträge zu Haftpflichtversicherungen (Privat, Auto) aus.

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