Hallo,
ich habe ein eigenes Kleingewerbe und beziehe nebenbei noch Bürgergeld, da ich von meinen Einkünften noch nicht leben kann. Ich mache zum ersten Mal die Einkommenssteuererklärung. Dort bin ich etwas verzweifelt. Die EÜR war ja noch relativ einfach.
Die Fragen die ich habe:
Da ich ein Gewerbe habe, muss ich ja Anlage G statt Anlage S ausfüllen, richtig?
Wo muss ich das Bürgergeld eintragen? Es ist ja keine Ersatzleistung, gehört ja nicht zum Progressionsvorbehalt also hat das bei Einkommenssteuerersatzleistung nichts zu suchen. Habe bereits beim Finanzamt angerufen, da meinte einer dass man dies bei Anlage N einfügen muss, jedoch lese ich überall dass man das nicht dort eintragen soll.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
ich habe ein eigenes Kleingewerbe und beziehe nebenbei noch Bürgergeld, da ich von meinen Einkünften noch nicht leben kann. Ich mache zum ersten Mal die Einkommenssteuererklärung. Dort bin ich etwas verzweifelt. Die EÜR war ja noch relativ einfach.
Die Fragen die ich habe:
Da ich ein Gewerbe habe, muss ich ja Anlage G statt Anlage S ausfüllen, richtig?
Wo muss ich das Bürgergeld eintragen? Es ist ja keine Ersatzleistung, gehört ja nicht zum Progressionsvorbehalt also hat das bei Einkommenssteuerersatzleistung nichts zu suchen. Habe bereits beim Finanzamt angerufen, da meinte einer dass man dies bei Anlage N einfügen muss, jedoch lese ich überall dass man das nicht dort eintragen soll.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
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