Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung (privatpersonen)

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  • norle
    Neuer Benutzer
    • 02.07.2024
    • 5

    #1

    Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung (privatpersonen)

    Ich würde gern die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Ein Login für Elster existiert seit 2008. Das Steuerprogramm meint, dass dieses Elster-Login nicht für die vorausgefüllte Steuererklärung taugt.

    Die Webseite https://www.elster.de/elsterweb/info...privatpersonen) ist nicht ausreichend, da nirgendwo auffindbar erklärt wird, wie und wo eine "Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer bei Mein ELSTER" vorgenommen werden kann. Dasselbe gilt auch für die erforderliche "Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER" - wo genau findet man das.

    Vielen Dank.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ein Login für Elster existiert seit 2008. Das Steuerprogramm meint, dass dieses Elster-Login nicht für die vorausgefüllte Steuererklärung taugt.
    Das ist ein altes Zertifikat auf die persönliche Steuernummer, da funktionieren die neueren Dienste nicht.

    Du solltest dich neu mit deiner Steuer-ID registrieren und zwar ganz klassisch: https://www.elster.de/eportal/wizard...typauswahl-eop

    Das dauert maximal 2 Wochen. Das alte Konto solltest du für eine Übergangszeit behalten. Daraus kannst du nämlich Entwürfe über eine Supportanfrage

    in das neue Konto transferieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • norle
      Neuer Benutzer
      • 02.07.2024
      • 5

      #3
      Danke. Die erneute Registrierung ist jetzt erfolgt. Das Steuerprogramm meldet jetzt, es seien keine Bescheinigungen vorhanden. Die Erklärungen zur VaSt erwähnen eine "Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen" - angeblich sei diese unter "Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER" zu finden - dort ist sie nicht auffindbar. Wie kann ich die VaSt nutzen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Die erneute Registrierung ist jetzt erfolgt.
        Wann hast du denn die Registrierung mit der Steuer-ID abgeschlossen ? Es dauert ab da etwa 2 Tage, bis die Bescheinigungen bereitgestellt

        und tatsächlich abrufbar sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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