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Umsatzsteuer nachträglich an Finanzamt in Polen bezahlt - wohin eintragen?

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    Umsatzsteuer nachträglich an Finanzamt in Polen bezahlt - wohin eintragen?

    Hoffentlich kennt jemand die Antwort: Ich bin ein selbstständiger Amazon-Händler. In Jahren 2017-2020 habe ich meine Ware durch Amazon in polnischem Lager lagern lassen. Dabei muss man die Umsatzsteuer an das polnische Finanzamt entrichten. Das habe ich versäumt und erst in 2023 habe ich es alles nachträglich nach Polen bezahlt. In welches Feld im Elster kann ich das bitte eintragen? In der Anlage EÜR oder UStG? Danke!
    Zuletzt geändert von Kerala; 04.07.2024, 23:22.

    #2
    Zitat von Kerala Beitrag anzeigen
    EÜR oder UStG?
    Einnahmenüberschussrechnung oder Umsatzsteuergesetz?

    In die Umsatzsteuererklärung werden keine ausländischen Steuern eingetragen.

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      #3
      Danke schön für Ihre Antwort! Das heißt, die Angabe kommt in die Einnahmenüberschussrechnung. Das habe ich vermutet. Nur weiß ich nicht in welche Rubrik das gehört. Haben Sie bitte einen Tipp? Vielen lieben Dank! Ach so, ich bin Kleinunternehmerin, falls es relevant ist!

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        #4
        Warum ist denn Umsatzsteuer angefallen. Hat ein Verkauf stattgefunden? Wurden Waren in ein Konsignationslager verbracht?

        Die steuerliche Behandlung sollte am besten von einem Steuerberater geprüft werden.

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          #5
          Hallo L.E.Fant, ich habe alles mit einer Steueragentur (CountX) geklärt. Wie bereits geschrieben:
          In Jahren 2017-2022 habe ich meine Ware durch Amazon in polnischem Lager lagern lassen. Dabei müsste ich die Umsatzsteuer an das polnische Finanzamt entrichten. Das habe ich versäumt und erst in 2023 habe ich es alles nachträglich nach Polen bezahlt. Einen Teil der Umsatzsteuer, die damals (dawar ich noch kein Kleinunternehmer) ich irrtümlich ans Deutsche Finanzamt anstatt ans PolnischeFinanzamt bezahlt hatte, hat mir das Deutsche Finanzamt zurückerstattet. Aber nicht alles.
          Versäumnisszuschläge, Bearbeitungsgebühren, Zinsen und Umsatzsteuer für die Zeit, wo ich in Deutschland nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig war (ab 2021 bin ich Kleinunternehmer) habe ich in 2023 an das polnische Finanzamt bezahlt. Das waren mehrere Tausend Euro. Jetzt will ich wissen, in welche Rubrik in Elster ich es eintragen muss??

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            #6
            Die Verbringung einer Ware in ein Konsignationslager in einem anderen Mitgliedsstaat kann grundsätzlich als steuerfreie Lieferung behandelt werden. Erst bei Entnahme der Ware durch den Abnehmer hat dieser einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

            Ich verstehe Deine Frage so, dass auf diese Vereinfachungsregelung verzichtet wurde. Der innergemeinschaftliche Erwerb im anderen Mitgliedsstaat müsste dann vom inländischen Lieferer versteuert werden. Wahrscheinlich entsteht dort gleichzeitig ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe.
            Wird die Ware dann vom Empfänger entnommen, dann entsteht in dem jeweiligen Land eine normale steuerpflichtige Lieferung, die mit dem örtlichen Steuersatz zu versteuern ist. Der Erwerber zahlt die Umsatzsteuer an den Verkäufer, der diese dann im Land des Erwerbers an die Finanzbehörden weiterleitet.

            Meiner Meinung nach würden Abgaben in einem anderen Staat in Zeile 47 der EÜR einzutragen sein.

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              #7
              Meiner Meinung nach würden Abgaben in einem anderen Staat in Zeile 47 der EÜR einzutragen sein.
              Oder in die Zeile 58 .
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich danke euch sehr für eure Hilfe! :-)

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