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Abfindung und Fünftelregelung

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    Abfindung und Fünftelregelung

    Hallo,

    ich bekomme im Januar 2026 eine Abfindung als Einmalzahlung ausbezahlt und monatlich eine Betriebsrente als einzige Einkunftsart für die dann auch freiwillige gesetzliche Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Meine Frage(n):

    Wo trage ich die Abfindung (Einmalzahlung) in ELSTER ein damit ich von der Fünftelregelung profitieren kann?
    Wo trage ich die Einkünfte aus der Betriebsrente ein?
    Wo werden die Krankenkassenbeiträge eingetragen?

    Dankeschön :-)

    #2
    Wo trage ich die Abfindung (Einmalzahlung) in ELSTER ein damit ich von der Fünftelregelung profitieren kann?
    Das ergibt sich aus deiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2026

    Wo trage ich die Einkünfte aus der Betriebsrente ein?
    Wenn die direkt vom Arbeitgeber kommt, siehst du das ebenfalls aus der Lohnsteuerbescheinigung

    Wo werden die Krankenkassenbeiträge eingetragen?
    Anlage Vorsorgeaufwand
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ergibt sich aus deiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2026
      Mit dem Wachstumschancengesetz darf die Fünftelregelung ab 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren des Arbeitgebers durchgeführt werden.

      Unklar ist, wie und ob die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung dann vermerkt wird. Auf jeden Fall wird es für den Steuerpflichtigen nicht einfacher.
      https://l3consulting.de/abschaffung-...zugsverfahren/
      mfg. - Kent

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        #4
        Auf jeden Fall wird es für den Steuerpflichtigen nicht einfacher.
        Das wissen wir m. E. nicht. Klar ist nur, dass es bereits 2025 Veränderungen in der Anlage N geben wird, was die Zeilennummern angeht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für eure Antworten. Verstehe ich das richtig, dass im Jahr der Auszahlung der Abfindung, die Abfindungssumme einmalig versteuert wird oder muss das über fünft Jahre in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?

          Beispiel:

          - Austrittsdatum 30.11.25
          - Zahlung der Abfindung i.H.v. von 100.000 € in Januar 2026
          - Lohnsteuer / Soli i.H.v. 40.000 € wird vom Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen

          - In 2026 nur Einkünfte aus Betriebsrente i.H.v. 800 € /Monat
          - Anfang 2027 Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2026 in der die Fünftelregelung angewand wird und entsprechend der Abfindungssumme und sonstiger Einkünfte (Betriebsrente) wird die ermäßigte Steuer berechnet und zurückerstattet

          - Ab Steuerjahr 2027 nur noch Einkünfte aus Betriebsrente da Steuer auf Abfindung abgegolten ist.

          Sorry wenn das etwas unübersichtlich und laienhaft wirkt ;-)
          Will nur den Ablauf verstehen können

          LG

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            #6
            Einmalig. Maßgebend ist das Zuflussjahr.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Verstehe ich das richtig, dass im Jahr der Auszahlung der Abfindung, die Abfindungssumme einmalig versteuert wird
              Genauso ist das !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank!

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                  #9
                  Anders als bisher darf der Arbeitgeber Abfindungen zukünftig nicht mehr ermäßigt versteuern. Das heißt, dass beim Lohnsteuerabzug

                  die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG unberücksichtigt bleibt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Guten Tag!
                    Bitte zwei Fragen:
                    1) So wie ich verstanden habe, wird eine Betriebsrente als Einmalzahlung in der EST-Erklärung des Zahljahres eingetragen; das wäre für mich 2023. Wo exakt muss dies erfolgen (Rubrik Rente?)
                    2) ich erhalte noch eine kleine monatliche Betriebsrente, von der ich KV und PV bezahle. Kann ich das in der Anlage Vorsorgeaufwendungen mit den entsprechenden Beiträgen zu KV/PV aus der Rente aufsummieren? Oder muss das anders eingetragen werden?
                    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

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                      #11
                      Bitte zwei Fragen:
                      Du solltest den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen. Der sollte alles an den richtigen Stellen eintragen, KV/PV-Beiträge eingeschlossen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo,
                        danke für die Info!
                        Zu Frage 2 ist alles klar. Wo trage ich aber nun die einmalige Betriebsrente des HDI ein?

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                          #13
                          Wo trage ich aber nun die einmalige Betriebsrente des HDI ein?
                          Auch die müsste der Bescheinigungsabruf liefern, außerdem solltest du dafür eine Leistungsbescheinigung erhalten haben,

                          aus der hervorgeht, in welche Zeile der Anlage R-AV / bAV diese Einmalzahlung einzutragen ist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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